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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juli 1534.

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Jegijtorf. 1534, 1. Juli.

Verhandlung zwischen Bern und Solothnrn wegen der Zehnten zu Herzogenbuchsee.

Gesandte: Bern. (Nichter): (Hans) von Erlach, alt-Schulthciß; (Crispin) Fischer; (Klüger): (Pe»»'>Jmhag; (Peter) Cyro, Schreiber; der Gerichtschreiber. (Solothnrn unbekannt.)

Anstatt eines Abschiedes sind wir ans folgende Acten verwiesen:

1) 1534, 25. Juni. Bern an Solothnrn. Da in dem Nechtshandel wegen der Zehnten zu Herzogsbnchsee Anfangs alt-Vcnner Hans Hngi Obmann gewesen, jetzt aber in Folge bekannter Ursachen wegsoll,so habe man hiefür den alt-Schnltheiß Niklaus von Wenge bezeichnet, den die von Solothnrn zur klebet-»ahme der Obmannschaft vermögen wollen. St. A. B-m.- Deutsch Missw-nbuch v, s. »w.

2) 1534, 4. Juli. Bern an Solothnrn. Die Gesandten derer von Solothnrn, die letzten Mittwoch(1. Juli) nebst denen von Bern zu Jegistorf gewesen, werden über das Anbringen der letztern und dieschwerdc über die lange Verzögerung ausführlich berichtet haben. Da mau noch keine Antwort erhalten habt,so ersuche man dringend um beförderliche Austragung der Sache. Und damit man sehe, daß dieses dem"zu Solothurn ernst sei, verlange man, daß die Zehnten, die sie vom Abt von St. Peter gekauft, und ub>»welche der Streit waltet, bis Austrag des Rechts zu gemeinen Händen gelegt werden und daß man gestalltdaß der Kormneister derer von Bern, der am Montag (6. Juli) in Herzogenbuchsee sei, mit den Abgeordnet^von Solothurn, welche die Zehnten zu verleihen haben, dießfalls verhandle. irmom. S.

3) 1534, 15. Juli. Bern an Solothurn. Antwort auf den Brief vom 13. Juli. 1. In Betreff ^Zehnten könne man die von den Boten derer von Solothurn letzthin vorgeschlagenen Mittel nicht annchnw»und müsse daher das begonnene Recht gemäß den Bünden vollführt werden. Die Quart an dem Zeh»^zu Actigen und Kriegstetten betreffend, sollen die zu Solothurn, weil sie am besagten Zehnten Anllst'haben, gleichviel wie groß derselbe sei, sich erklären, ob sie für ihren Thcil benannte Quart denen vonlaut Brief und Siegel, die den Boten von Solothnrn vorgelegt worden, wollen verabfolgen lassen, bau»im widrigen Falle das Recht bestanden werden könne. 2. (Wegen der Chorherren zu Münster in Granfcldcul

Iliiäom, S. 236.

Die Namen der Abgeordneten von Bern aus dortigem Rathsbuch Nr. 248, S. 46 vom 29. A""'

»8S

LltMMts. 1534, 6. Juli. Jahrrcchuuilg.

St°«.«archw Lauid ..»d L..ga.'»d .«schied- I. S,4i, Bern- A.,g.-idq. Abschied- NN. S >4.

Äaiitoiisill'chi» Fr-iburg: Abschiede Bd. los.

Die Frage, ob man das Geschütz zu Bellenz theilen, oder ferner aufbewahren .volle, wird wieder i»den Abschied genommen. I». Dem Vüchsenmeister wird Urlaub gegeben, um für einstweilen weitere Koste» Z"vermeiden. «. Einnahmen zu Luggarns: I. Vom Zoller zu Lnggarus 8dl) Kronen. 2. Vom Sekelmcister 5"Lnggarns 1825 Pfund (das Pfunde5 Groß) als das schuldige Jahrgeld. 3. Vom obersten Consul der Nivicra diGambarogno 275 Pfund. 4. Vom Sekelmeister zu Verzasca 112 Pfund. 5. Vom Consul von Brissago 68 Pfu»b-