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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juni 1534.

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Lttllis, 1544, 30. Juni (Donstag nach Johannis). Jahrrochmmg.

D.aa.dnrwiu Lueer..- Lauis und Luma.uS Abschiede I. S.4». Staa.Sarchiu B-ru - Allg .-ido. Abschiede er. S. Ib..

Ka»to»saret>i» «reibutg! Abschied- Bd. los.

Gesandte: Zürich. Hans Escher. Bern. Jacob Wagner. Freiburg. (Jacob) Nudella. (Andere unbekannt.)

i.DerSekelmeister legt Rechnung ab iiber die Landsteuer, welche beträgt 7U00 Lauiser Pfund undG Spagürli (die Krone zu 108 Kreuzer, das Pfund zu 10 Kreuzer.) 2. Die Gemeinde Sonvico entrichtetPfund. 3. Die Gemeinde Ponte entrichtet 392 Pfund und 3 Spagürli. 4. Die Gemeinde Morcoentrichtet 320 Pfund. 5. Die Zoller liefern an baarem Gelde ab 800 Kronen, ö. Der Zoll zu Mendris hattragen 100 Kronen- davon sind ausgegeben 18 Kronen für Malefiz. 7.DasMalefiz zu Lauis hat ertragen'605 Kronen, woraus die Besoldung des Nachrichters und andere Kosten bezahlt worden; nach Abrechnung^ Ausgaben gegen die Einnahmen sind noch 20 Kronen übrig geblieben. I.. Des Herzogs von MailandBotschaft begehrt, mau möchte den Amtsleuten befehlen, in jeder Vogtei einen Alan» zu bestimmen, welcheLicentien beim Herzog abholen können. Heimznbringen. v. Es waltet ein Anstand mit des HerzogsUntmhaneu in Betreff des Lauiser Sees; er meint nämlich, der See gehöre ihm, so weit seine LandmarchWn Porlezza hin gehe, und begehrt, ihn: auf nächstem Tage Antwort zu geben, ob ...an ihn: das gütlichgestehen, oder mit ihm darüber rechten wolle. Heimznbringen. «I. Es beschweren sich die Säumer von^inen, daß sie von dem Wein, welchen sie zu Lauis kaufen und nach Mailand führen, Zoll bezahlen müssen,^.»zubringen t . Es wird durch die Voten von Zürich angebracht, es sei alter Brauch, daß sieRegeln sollen, wogegen der Landvogt venneint, daß ihm dieses Recht zustehe wie andern Vögten. Hei.nzu-dU»gen. l. I,. Betreff des Spans zwischen denen von Bellenz und denen von Lanis in Betreff der hohen""d Niedern Gerichte bei St. Leonhard konnte man zu keinem Ziele gelangen, indem, als man die Marchsteinedesichtigte, die Boten der III Orte keine Bollmacht hatten, rechtlich dann zu handeln. Heimzubringen. k- Der^°te von Zürich erinnert daran, wie früher verabschiedet worden, das Geldbieten um Urtheile abzupellen.^ wurde aber mit Mehrheit erkennt, dießfalls nichts vorzunehmen undmnb des besten wülen unser erenb°lb" die Sache bleiben zu lassen. Die Boten von Zürich, Bern, Basel und Schaffhansen haben hiezu nicht^gewilligt. 2. Ebenso ließ man es des Liberirens halb beim Alten.

I». Vor den Boten der XII Orte erscheint Mnraldo, Referendar der Stadt Eomo, nn Namen des Her-5W von Mailand und bittet, man möchte die Vögte und A.utsleute anweisen, den Bürgern von Co.no, welcheHilter im Gebiet von Mendris und Balerna haben, zu gestatten, die Früchte dieser Güter frei nach Co.nonbzufülM,,. Diesem Ansuchen wird entsprochen.

^gesiegelt von Landuogt z» Lauis NaincuS der Gesandte».

St.A.Lueeru: Lauis und Lu°ar..S Absch. I k.4--. ^'iwurs °d°r MMift ei.^ bU°ud°r°u italienische» Au-s.rti»u>.°.

85 Aus dem Berner Abschied.

Der Name des Zürcher Gesandte» aus dortigem Jnstructionsbuch 153343, 1. 47; der des Berner

""s dortigem Jnstructionsbuch v, 1.375; der des Freiburger aus dortigem Rathsbuch Nr. 52 vom 5. August.