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Juni 1534.
Raths pflegen, ob man gegen Bürgschaft derer zu Bern, um die sie bitten, dasselbe nicht in Basel aufbringe»könnte. 3. Bei dem Nechtstag zu Lausanne mit denen von Freiburg, glauben sie, sei ihnen unbillig geschehe»Sie haben ihre Gesandten nach Freiburg geschickt und dort eröffnen lassen, das; sie keine Ursache gegebe»haben, das Burgrecht zu brechen; wenn der Bischof, dessen Sache die von Freiburg (,,s>)") betreiben, »»derdie von Genf Klagen habe, wolle man ihm vor denen zu Freiburg und Bern gerecht werden. Darauf ^das Siegel abgeschnitten und eine Botschaft derer von Freiburg nach Genf gesendet worden. Diese habe d»^Siegel derer von Freiburg heraus verlangt, welchem Begehren aber nicht entsprochen worden, weil beid>Städte ein und Genf der andere Theil sei, somit ohne Vorwissen derer von Bern das Siegel nicht Hera»"'gegeben werden könne. Auf dieses habe die Botschaft von Freiburg das Siegel (der Stadt Genf) auf ^'»Tisch gelegt. Die ihnen angebotene Besammlung der Gemeinde haben die Gesandten von Freiburg »'^abwarten wollen, sondern seien verritten. Man begehre nun in dieser Angelegenheit Raths. 4. Michel(ninm Guillet) practieire des Bisthums wegen, wie früher wegen eines Statthalters von Freiburg. Ab.' ^ausgekommen, habe er sich davon gemacht. Da der Herzog und der Bischof bei einander und um „Co»d>"ton" (?) mit des Herzogs Leuten traetiren, bitten sie, auf sie ein offenes Auge zu haben. Der Rath Mldie Sache vor die Bürger.
II. (I.Juli). Die Burger beschließen: 1. Man finde, daß nicht länger gewartet werden sollte, die S»ä/mit den mitverbündeten Orten, die früher hierin auch gehandelt haben, an die Hand zu nehmen. Soll»'"sie sich hiezu nicht entschließen wollen, so wolle man ihnen einen Tag ansetze;;; glauben sie aber, daß diev»»Bern allein genügen, so wolle man ihnen zu Willen werden. 2. Man giebt denen von Genf („iueu")Botschaft nach Solothurn, dort zu bitten, daß ihren Diensten, Weibern und Kindern nachgelassen werde, ,,b»'Korn zcren ziechen". 3. Die nachgesuchte Bürgschaft wird abgeschlagen; die von Genf sollen die zubezahlen, wie die von Freiburg; man habe bisher (zu) ihnen gehalten und werde fürder mit guten; A»das Beste thun; inzwischen sollen sie sich gedulden.
III. (3. Juli). I.Vor dem Nathe zu Bern erscheinen abermals die Gesandten von Genf und begehren,man an den Herzog schreibe, daß er nichts vornehme, was zu Aufregung (»emotion«) führen könnte; >»e»"er etwas zu fordern; habe, wolle man ihn; auf Koste;; dessen, der Unrecht hat, zu Recht stehen. 2. Siedanken die Mühe und Arbeit, welche die von Bern wegen Baudichon und Colonier, die zu Lyon gef»»^(sind, waren?) angewendet. 3. Sie empfehlen auch Blechcret, „wan er har kommt, sin gewarsame zeuge»'— „Ist inen bewilliget, Bischoff oder Er".
Die Namen der Genfer Gesandten ans dortigem Rathsrcgister. Laut demselben wird zwar am 21-statt Savoye I. Lnllin gewählt; aber am 7. Jnli relatircn dein Rath die im Text Angegebenen.führen sie ans, sie hatten zn Bern eröffnet, alles das (die Absicht einen Stellvertreter des Bischofs Z»stimmen nnd die Anfhcbnng des BurgrechtS mit Freiburg) sei hervorgegangen wegen des Wortes Eo ^durch das Betreiben des Michel Guillet und einiger Anderer, welche den Bischof vermocht haben, das; )» 'Gunsten eines Sohns des Herzogs, der bekanntlich Feind der Genfer sei, auf das Bisthnm Verzicht leg c
Zn III. 1534, 3. Juli. Bern an den Herzog von Savoycn. Die Gesandten von Genf haben heutedas; sie berichtet seien, wie der Bischof von Genf gewisse Practikcn wider die Stadt führe. Man bitte ^Herzog, in dieser Beziehung fttrsorgen zu wollen. Wie die Genfer vernehmen, sollen nach der UebcrgabeBisthums an den Sohn des Herzogs (»aprss äo Miro rsmission änckik ovosvbs a. vokro ül/.<-! !) , gswalten. Der Herzog möge die Sache bedenken und sich des Abschieds von St. Julien und des U> l .von Pctcrlingeu erinnern. Sollte er oder der Bischof gegen denen von Genf Klagen haben, so möge >»»^diesfalls mit dem Recht begnügen. St.A.Bmi: Wels-h MW-nbach ^