Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
346
Einzelbild herunterladen
 

346 Juni 1534.

Zu vv. Basel ist bei dieser Verhandlung abwesend und »littheilt seine Ansichten über den im DPberührten Punkt und über die Angelegenheit des W. Arsent schriftlich. Das bezügliche Schreiben, 4. 4-1!). Juni, ist abschristlich in Extenso dein Berncr Abschied beigelegt. Es sagt im Eingang, daß manam 11. d. M. abgeredet habe, die Boten von Basel sollen auf diesen Tag wieder eintreffen, daß aber diese»unmöglich sei, weil sie morgen Samstags und die ganze künftige Woche mit der Besetzung des Regimen^und der Acmter beschäftigt seien. Das Schreiben enthaltet folgende charactcristischc Stelle:Hiebi) Hobe»wir, getrüwen lieben Eidtgnossen, einen pundt mit got und sineni heiligen wort, nach verinög der bekannt'"^unsers heiligen christlichen gloubens angenommen, darby wir mit gotes hilf zepliben gesinnet, deßhalbenuns by dem selben unserm heiligen glouben, und was dem anhangt, mit göttlicher gnade zeplieben und alle»das, so uns zu erhaltung desselbigen dienstlich sin mag, Heller vorbehalten haben wellen". ,

Dem Lucerner Abschied ist auf einem Beiblatt ein Auszug dieses Schreibens, mit dem Titel:Ärtmns dem Basel Brief" beigelegt.

Zu <»<», pp. Diese beiden Artikel sind dem Berner Abschied auf einem Blatte beigefügt, dcstz»Schrift und Format dem Haupttheile des Abschieds nicht entspricht und daher Zweifel in Betreff ^Hiehergehörens dieser Artikel veranlassen möchte. Doch findet sich dieselbe Handschrift auch in Art-desselben Abschieds, und verglichen mit dem Abschied vom 18. Mai v lind 3t). Juni t (1534) taugt l'I'wirklich ganz hieher.

Zu vv. 1534, 24. Juni (Mittwoch Joh. d. Täufers Tag), Baden. Heinrich Rahn und Hansan Zürich. 1. Antwort auf die gestern Abend erhaltene Weisung betreffend die Verwendung für die Fra>"»von M. Erasmus Schmid und M. Hans Occhslin. Zu Anfang dieses Tages haben sie, die Boten, m'"gemeinen Orten eine Fttrschrift an die beiden Regimente und die Stadt Ueberlingen begehrt; einigehaben sich dazu nicht willig gezeigt; aber auf ein nochmals gestelltes ernstliches Verlangen haben alle daZ»eingewilligt. Dann sei aber dem Landvogt zu Händen der Botschaften die beiliegende Schrift, enthalte»das am Kammergericht gefallene Urtheil und eine Supplication des Rathes von Säckingen an das Regime»in Ensisheim, alles wider Katharina Lütscheri», zugekommen, und nach Verlesung dieser Schriften haben d»erwähnten Orte vorgestellt, eine Fürschrift würde kaum viel nützen; denn es sei zu besorgen, daß dasder Frau Erasmus Schunds begegne; jedoch würden sie, wenn Zürich auf seinem Begehren bcharrtc, e»nicht abschlagen. . . Die Boten bitten nun um Rücksendung der beigelegten Acten an Schreiber Kaspar (BodiN^bder nöthigenfalls Befehl habe, Empfehlungen auszufertigen, jedoch auf Kosten der Petenten. 2. Der DMwerde vermuthlich bis Samstag zu Ende gehen. 3. Morgen seien Arsent und die Franzosen gegen cina»^»zu verhören ... St. A. Zwich: A. TagMwg-

Bern. 1534, 11. bis 13.

Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr.Lss, S. 10 »ud si.

Gesandte: Savoyen. Piochet.

I- Der Gesandte von Savoyen eröffnet vor dem Rathe zu Bern: 1. Die zu Genf begnügen sich mit de»früher dem Herzog angethanen Beleidigungen nicht. Dieser Tage seien die von Chablais nach Genf mit KM'Zgegangen; da seien die von Genf zugefahren, habeil ihnen die Fahne gebrochen und die Leute verjagt.sei nicht mehr zu dulden. Z. Da die von Genf die bisherigen Verhandlungen und das Urtheil von Peu-lingen übertreten, so bitte er die von Bern, daß sie deswegen und in Betracht des alten Bundes die vo»Gens verlassen, wie die von Freiburg es gethan. 3. Wenn dieses geschehe, so ,verde der Herzog den V»»daufrecht halten; denn als er Herzog geworden, habe er die alten Blinde beschworen und (seither?) oft es S"