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Juni 1534.
des feilen Kaufs Seitens derer von Basel wollen verbleiben lassen, in der Hoffnung, daß jene ihrem Erbiete»nachkommen werden, »i» Auf Freitag den 19. Juni Nachts sollen die von Basel ihre Botschaft wieder Z"Baden an der Herberg haben.
Dein Laudvogt im Rheinthal wird aufgetragen: 1. Da unter den Kirchgenossen von Thal e>»Streit herrscht wegen 1100 Gulden, welche die Kirchenpfleger angeblich verthan haben, so sollen diese oberwer je damit umgegangen, in Gegenwart des Landvogs Rechnung geben; ist es um einen „Ungraden" s"thun, so hat er Vollmacht, denselben nach seinem Gutfinden aufzuheben; zeigt sich aber, daß einzelne Pcrsw"'"solches Gut an sich gezogen, so soll er dies wieder an die Obern bringen. 2. In dem Span zwischen dem'»von Altstätten und Oberried, betreffend einen Untergang, wird erkannt, es sollen beide Parteien je i""'Männer wählen und diese mit dem Vogt als Obmann die Sache entscheiden. 3. Der Frau Hans Voglenist nun das früher bestandene Verbot ihrer Guter nachgelassen gegen Bürgschaft, damit die Gegenpartei, M»"sich zeigte, daß ihr etwas entzogen worden wäre, dafür Ersatz finden könnte. 4. Jörg Hübschi führt W-schwcrde, daß die von Oberried trotz mehrfachein Spruch, wonach ihm sein Gut wieder zugestellt werdendies noch nicht gcthan. Letztere versprechen ihm gute Rechnung von denen, die mit seinem Vermöge»gegangen. Diese Rechnung soll nun im Beisein des Landvogtes geschehen; begnügt sich dann „Hülff^damit, so bleibt es dabei; im andern Fall soll der Vogt die Parteien an ein unparteiisches Gericht weist"'5. Da sich Einer von Bernang beklagt, daß er um Kosten belaugt werde, obwohl er im Auftrag der Ge»»'i»^gehandelt, so soll der Landvogt verschaffen, daß er nicht weiter belästigt werde. 0. Betreffend die Weilst"^der Kirchhöfe hat man dem Landvogt Auftrag gegeben, dies den Altgläubigen, die solche begehren, zu gestatte» >sie sollen aber den Kirchgenossen des neuen Glaubens einen verhältnißmäßigen Antheil einräumen, denseil»'"„unterschlagen" und ihren eigenen Theil weihen lassen. 7. Da die von Altstättcn den zerstörteil Pfarrh"noch nicht hergestellt haben, so soll der neue Landvogt (Konrad Hässi von Glarus) ihnen mit allem ^t'"igebieten, denselben wieder zu bauen.
St. A. Zürich: Rheinthal, Abschiedband, k. SI. Besiegelt vom Landvogt zu Bade», Mlg Tschudi von GlaruS, auf den 1S.Z>«»'
Enthält als Ziss. 1. den Art. l' des Abschieds.
tt. Vor den Gesandten der X Orte eröffnet Joachim von Nappenstein, genannt Mötteli, zu Wcllenl'eubfür sich und seinen Bruder Natt Rudolf von Nappenstein, gegen die Gemeinde Weinfelden, daß er und st""Bruder zu Weinfelden einen Weinzehnten besitzen, den gemäß eines besigelten Kaufbriefes ihr Vater scl. gck»"lhabe. Nun haben bisher einzelne Personen von Weinfelden während der Weinlese aus den Standen und Fäßer»/denen der ihnen als Zehnten übergebene Wein gesammelt worden, getrunken. Nachdem ihnen dieses lästig gewotM"/haben sie die Gemeinde Weinfelden auf einen zu Frauenfcld gehaltenen Tag vor die Boten der Eidgencflst"geladen. Daselbst sei nach vernommener Klage und Antwort erkennt worden, daß aus ihrem Zehnten niem"'"trinken dürfe, als die Büttenträger und wer mit ihrem Wein zu thun habe, und es sollen die Trotten»»"^jährlich dem Landvogt schwören, dießfalls gute Aufsicht zu halten und die Zuwiderhandelnden behufs ^Bestrafung zu verzeigen. Bei dieser Erkanntniß, obwohl sie ihnen schwer und unleidlich gewesen, Hab?"verbleiben wollen. Nun haben sich aber die Trottenmeister geweigert, den vorgeschriebenen Eid zu sch»'"^und trotz eines ihnen vom Landammanu zu Frauenfeld zugestellten besiegelten Mandats niemanden verze'ö /obwohl der Mißbrauch mit dein Trinken fortgedauert habe. In Folge dessen sei er (Mötteli) auf dem letz" "Tage zu Baden erschienen, wo auf sein Verlangen die erwähnte Erkanntniß aufgehoben und beschlossen ivw^sei, daß ans diesen Tag sich beide Parteien verantworten sollen. Da nun der benannte Mißbrauch jeje mehr überhand nehme, hoffe man, daß denen von Weinfelden derselbe abgestellt werde. Die Anwälte drr0