Juni 1534.
W. II Schl. alter Münze, 14. vom Vogt zu Baden (Gilg Tschndi von Glarns) 2 Pfd. 12 Schl., 15. vom^°gt zu Sargans (Ulrich Stoll von Zürich) 26 Pfd. 10 Schl. alte Münze, «v. Basel wiederholt seine^klärnng, daß es die Bünde und den Landfrieden in allen äußerlichen Dingen an jedermann redlich halten'"erde, der solche an ihm auch halte, sich aber dabei den Glanben ausbedinge, tt'. Der Ammann von^wyz verlangt von Zürich, daß die Prädicantcn in dessen Gebiet, die früher zum Capitel Nappers.vyl^hört, den dazu gehörenden Meßpriestern das Siegel desselben übergeben, sowie die Renten, Zinse und Gültenvermöge des Landfriedens mit ihnen theilen, und begehrt hierüber eine baldige schriftliche Antwort. KK'. ZürichDuckst Schwyz und Glarns, die drei Meister der Oberwässer anzuhalten, bei dem alten Lohn zu bleiben und„Welt" nicht zu „überschätzen." 1,1». Der Abt von Wettingen zieht an, die Unterthanen zu „Wassers-ki", einer Filiale von Höngg, gehen damit um, eine Pfarrkirche „daraus" zu machen und dem Gotteshaus^ Zinse von dem Widem vorzuenthalten; er ist der Meinung, sie sollen in ihre alte Pfarre gehen oderPrädieanten ohne Schaden des Klosters erhalten. Dies wird den Boten von Zürich in den Abschied^eben, damit sie die Ihrigen abstellen, ii. Der Bürgisser, der vor einiger Zeit im Zürichbiet Einen ver-wundet hat, will den Frevel abtragen und begehrt freies Geleit zum Rechten, sofern er sich mit dem Gegner"'cht gütlich vergleichen kann; dies sollen die Boten von Zürich heimbringen, damit er solches Geleit erhalte.
Ans den Anzug Amman.. Bussy's von Glarns, berreffend Wichsler, antwortet der Bote von Lucern,^ sei nicht instruirt; der Ammann von Schwyz null Bescheid geben, wenn seine Herren zuvor von Glarns^twort auf ihr Ansinnen erhalten haben. II. Glarns bittet die übrigen Orte, von dein Kauf des Schlossesö" Frauenfeld abzustehen; da nun derselbe schon geschehen und Alles bezahlt ist, so wird es ersucht, dies gnt-'"'ll'g bleiben zu lassen. «»»». Einige, die Kernenzinse auf dem Gebiet derer von Bern gekauft haben,sich, daß ihnen nicht gemäß Brief und Siegel gezinset werde und bitten die Eidgenossen um ihre"'Mlige Verwendung bei den Boten von Bern. Diese ermiedern, ihre Herren gedenken bei der vonerlassenen Reformatiole zu verbleiben; wer sich zu beschweren glaube, möge vor ihre Obern kommen,7 werde ihm gebührende Antwort gegeben .verde... Hierauf hat ...an die Boten von Bern dringend gebeten,heimzubringen und zu verschaffen, daß denen außer ihrem Gebiet Brief und Siegel gehalten werden;beglanbe nämlich, daß ihre Reformation nur das betreffe, was ihre Angehörigen unter sich abhandeln,^°ge>. aber keinen Bezug auf die außerhalb ihrer Botmäßigkeit Sitzenden habe. Antwort ans den nächstenn». Die Boten von Bern verlangen instructionsge.näß, daß ...an den Prädicanten von Birmenstorf'^°r dahin kommen lasse, da er nach der Ansicht ihrer Obern nicht wieder den Landfrieden gehandelt habe.
w» antwortet ihnen, sie hätten ans den Zeugenverhören entnommen, was er gethan, und da man auch den^ßpriester vertrieben, der nie „ze versprechen kommen sye," so lasse ...an es bei der betreffenden Verfügung"Meibm. «»«». Amman.. Arnberg von Schwyz zeigt an, daß zwei aus der Ätarch, ein über siebenzig JahreAch...., genannt Flatz, und ein junger, genannt Galli Schalk, jener auf einer s->t..te („Merhe.tz), dieser""l °i..er Kuh angetroffen worden seien. Beide seien entwichen. Das soll jeder Bote seinen Herren Hinter-em, damit die Genannten im Betrctungsfalle gefangen gesetzt und bestraft werden können. z»z». Die von'P Schwyz und Nidwalden erwähnen des Spans zwischen Lauis und Bcllenz in Betreff der Landmarchen.^ nun die Vögte ungeachtet langer Verhandlung kein gütliches Übereinkommen erzielt, so wünschen ihredaß ».an die Voten, welche ans die Jahrrechnnng kommen, bevollmächtige, den Streit gütlich zuObigen oder rechtlich auszusprechen. Das soll jedes Ort (irrig: „ieder bott") den Boten, die es hinschickt,"' dm Auftrag geben. «K,K. Die Boten der V Orte erklären, daß ihre Obern es bei de... Artikel wegen