Juni 1534.
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s°ll jeder Bote dies heimbringen, damit man, wenn Bern nicht gütlich nachgiebt, auf dem nächsten Tage°arin handeln kann. , Galli Noner („Raner") von Marbach im Rheinthal beschwert sich gegen den AbtSt. Galleu, daß derselbe ein Widemgut, welches seine Voreltern seit langer Zeit besessen, einem Andern^'liehen, während er glaube, es sei ein Erblehen gemäß den andern Widembriefen, Der Abt wendet ein, er sei lautBriefe befugt gewesen, so zu verfahren, biete aber Recht zu Marbach und lasse an seine Räthe appelliren.Demnach wird ihm geschrieben, er möchte dem armen Gesellen, in Betracht der deswegen schon gehabten Unkosten,dieses Widem wieder ubergeben; wenn er es aber nicht thue, so sei man der Ansicht, daß die Sache nicht vor seineNäthe appellirt werden dürfe, da sie parteiisch wären; er möge schriftlich darüber antworten. Da keine Antwortdvfolgt ist, so wird dem Noner ein Schreiben an das Gericht zu Marbach gegeben, es soll ihm beförderlichst^echt ergehen lassen. Heimzubringen und auf nächstem Tag zu antworten, ob in Füllen, wo jemand mit dem^ zu rechten hat, die Appellation vor seine Nüthe zu gestatten sei, damit man sich künftig darnach richten^>Me. Auch sollen die Boten, die nächstens nach St. Gallen kommen, des armen Gesellen wegen mit dein^dt nnterhandeln. «. Der Bote von Zug macht die Anzeige, daß man dem Vogt Nußbaumer noch 8 Gulden^hruugskosten und seinem Schreiber für vier Tage Lohn schuldig sei. Heimzubringen. 4. Der Schaffner vonBingen bringt vor, es sei Vogt Edlibach von Zürich beauftragt worden, sich vorläufig mit dem Vater zuBingen zu verständigen über eine jährlich zu verabfolgende Competenz, wenn er nicht mehr Schaffner sei,ö°r Bater jedoch auf nichts eingetreten, bis seine Obern herauskämen; darum bitte er, als Conventsglied,'"an möchte dem neuen Landvogt die nöthigen Auftrüge darüber ertheilten. Heimzubringen. Antonius^ Lamet und Herr de Boisrigault, französische Anwälte, tibergeben ihre Instruction (hauptsächlich die Be-zahlung der Kriegsleute und die verfallene» Pensionen betreffend) und begehren, daß jeder Bote dieselbe heim-ginge. EZ wird ihnen die Antwort, man werde sie zwar, nach ihrem Begehren, an die Obern bringen;""gefähr vor einem Jahre haben aber die gleichen Herren mit Rainere den Eidgenossen dasselbe versprochen""d doch nichts gehalten; darum glaube man, es werde auch jetzt ihr Versprechen nichts auf sich haben; wie"'°l Gefallen die Obern daran haben werden, lasse man dahingestellt, ,. Die Boten von Solothurn melden,"'°r ihrer Banditen haben letzter Tage einige ihrer Burger nahe bei der Stadt auf offener Straße angehaltenroh mißhandelt, und bitte., um Rath. Die Boten von Bern erwiedern, man werde dieselben dermaßengase», daß Solothurn sich zufrieden geben könne. Es soll auch jeder Bote berichten, wie der „längere"g°gsmbnch einem Zeugen von Lucern mit den. Tode gedroht. Wilhelm Arsent und Stephan Lorenz
Schemen gemäß dein letzten Abschied und anerbieten, ihre Kundschaften beizubringen; man hat ihnen auchbilligt, dieselben zu verhören und verfingt, daß sie die Aussagen von Zeugen, die in der Eidgenossenschaft'"ahnen, nach Form des Rechten aufnehmen mögen, hingegen die außerhalb Gesessenen, Deutsche oder Wälsche,Sountag vor St. Laurenz, das ist den 9. August, in Baden vor die Räthe der Eidgenossen stellen sollen;^e.u. ^ Partei dannzumal ausbliebe, so würde man auf Begehren des andern ^heils dennoch imAchten vorgehen. 2. Auf demselben Tag soll jedes Ort seine Boten mit Vollmacht auch überfalle andern^wl abfertigen; sollte aber einem Ort inzwischen etwas an die Hand stoßen, so mag e-,- einen frühern Tag""-'schreiben. Als der Vogt zu Sargans Rechnung abgelegt, ist bemerkt worden, daß mit dem LandrathIrlich Kosten auflaufen, die unnöthig seien; zudem sei derselbe auch erst im Schwabenkrieg eingeführt'"°Geu; es dürfte aber genügen, wenn der Vogt bei wichtigeren Geschäften nur zwei oder drei zuziehen würde,^""zubringen. A In einem Vortrag des französischen Gesandten Boisrigault werden die Eidgenossen (resp.
" V oder VII katholischen Orte) ermahnt, fest am König zu halten, da er ihnen im letzten Jahr, unter
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