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Juni 1534,
t?s
Waden. 1534, 9. Juni (Dienstag nach Corporis Christi). Jahrrechnung.
Staatsarchiv Lucern: Allg. Absch. X. l, k. 2SS. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. lS.k. WS. Tschudische Absch.-Sammlung: Bd 7, Nr, XXVI-Staatsarchiv Bern: Allg,-idg. Absch, rr, S. los, LandcSarüiiv Schwvz: Abschiede, Kailtonsarchiv Basel: Abschiede isss—rsss.
KautvnSarchiv Frciburg'r Badischc Abschiede Bd, lZ, k. SVS, KantonSarchiv Svlothurn: Abschiede Bd, «0.
Gesandte: Zürich. M. Hans Haab; Meister Heinrich Rahn. Bern. Johannes Pastor, Venner; MobVogt, des Raths. Lncern. Hans Golder, Schultheiß. Uri. Josua von Beroldingen, Ritter, LaildauimawrSchwyz. Joseph Amberg, Landmninaun. Untermalden. Heinrich Zuinbrunnen. Zug. Martin Boßharbvon Baar, des Raths. Glarus. Dionysius Bussy, Ammann. Basel. Heinrich Ryhiner, Nathsschreibcr.Rudolf Supper, des Raths. Freiburg. Johannes Lanther, des Raths. Solothurn. Hans Doben, bc-Raths. Schaffhausen. Hans Waldkirch, alt-Vurgermeistcr. Appenzell. Ulrich Eisenhut, alt-Ammann. ^Stadt St. Gallen. Franz Studer. E. A. A. k. 52 u.
t». Der Untervogt Ryhiner zu Nohrdorf meldet, daß die sechs Untervögte in den Freien Ämternbisher wohl gehalten und den V Orten in allen Dingen gehorsam gewesen, und bittet ernstlich, man möchüihnen wieder die Ehren geben, deren man sie entsetzt hat. Heimzubringen und ans dem nächsten Tag Antwortzu geben. I». Zürich, Basel und Schaffhausen stellen das erneuerte Gesuch an die V Orte, das mit Freibmgund Solothurn aufgerichtete Burgrecht verhören zu lassen, wie sie auf letztem Tage versprochen. Die V Orüantworten, sie seien inzwischen nie zusammen gekommen und haben deßhalb das Burgrecht nicht mitgebracht:ihre Obern seien jedoch willig, dasselbe vorzulegen; sie versichern übrigens, daß nichts darin stehe, als n»^früher davon gehört worden. Die drei Städte erwiedern, da die V Orte anerboten, das Burgrecht vorzmweisen, es aber nicht hier haben, so mögen sie beförderlich Abschriften davon mittheilen, um sich ans nächstesTag darüber aussprechen zu können. Zürich bringt vor, es habe sich Philipp Brunner von Glarus, alt-Vogt im Thurgau, beklagt, daß ihm die ausstehenden 44 Gnlden, von der Besatzung zu Gottlieben herrührend,immer noch nicht bezahlt seien; auch die Erben Vogt Teucher's sei. haben noch eine Ansprache von 3V Guide»sammt 14 Gulden Kosten, des Nachlaufens wegen; sodann fordere „er" als Jahrlohn von den V Orten noch ^14 Gulden weniger 2 Batzen, und von Freiburg und Solothurn je 21 Gulden 2 Batzen; es bitte nun, das'denselben ihre Ausstände endlich möchten bezahlt werden. Heimzubringen. «I In Betreff des Vorschlags,die Votschaften fremder Fürsten und Herren aus der Eidgenossenschaft wegzuweisen, wird gefunden, daß die-'nicht wohl angehe; dagegen jeden: Ort überlassen, solche in sein Gebiet zu begleiten oder nicht, v. 1. GotthardNychmuth von Zürich beschwert sich abermals über Frevel, welche die von Como gegen ihn begangen, »mdaß er bisher zu keinem Rechte habe kommen können. Da die bisher an Como gerichteten Schreiben nnh^gefruchtet, so wird dem Herzog von Mailand ernstlich geschrieben, er möge die von Como anhalten, dGNychmuth zu bezahlen; auch der Gesandte wird aufgefordert, in diesem Sinne nach Mailand zu schreibe»-2. Und da der Herzog die Capitel, welche einige Orte mit ihn: geschlossen, namentlich betreffend den feilen KaNs,nicht hält, und seil: Gesandter sich auf allen Taglcistungen einfindet, wenn er auch dabei nichts zu schulst"hat, sondern bloß Erkundigungen einzieht über das, was verhandelt wird, und Alles ai: den Herzog berichtestso soll man dies heimbringen, um auf nächsten: Tage mit Vollmacht berathen zu können, was mau deßhuulit dem Herzog oder den: Voten selbst handeln wolle. 1'. Da aus den gemeinen Vogteien seit einiger M