332 Juni 1534.
ihm die Strafe zu erlassen. Es wird erkennt, die Boten, welche auf Bartholom« hinkommen, sollen unter-suchen, ob er wirklich so arm sei, und dann nach Gutbedünken handeln. Ferner schuldet geständiger MaßenFugin 5 Kronen und Pazzalino, der aber nicht im Lande ist, 16 Kronen. Dieses Geld soll den auf Bartholom"hineingehenden Boten gegeben werden. K. Nach Anhörung des Spans zwischen Baptista von Thurn („de ^Turne"), dem Pfister, und dein Ammann, einer Rechnung wegen, und nachdem beide den Handel übergeben,sprechen die Boten, daß Baptista dem Ammann 5 Kronen geben und damit gericht und geschlicht sein solle«I». Ammann Amberg fordert an Priester Albert laut einer Handschrift 16 Kronen, woran Albert 11 Krone»bezahlt hat und Mehreres nicht zu schulden vermeint. Nachdem der Ammann erklärt hat, wie die Schuldentstanden, erkennen die Boten, Albert habe ihm auch die übrigen 5 Kronen auf Bartholomä, wenn die Bote»hineinkommen, zu entrichten. Der Ammann giebt den Boten die erhaltenen 11 Kronen, wovon jedes Ort3'/2 Kronen und der Schreiber r/z Krone erhaltet. Das geht dem Ammann von seiner Schuld gegen d»III Orte ab. I. Da noch einige von Ammann Ambergs Schuldnern herausbeschrieben morden und zwarbei Eiden und 5 Duckten Buße, aber weder gekommen sind, noch jemand beauftragt haben zu antworten,noch das Geld geschickt haben, so wollen die Boten dieses verächtliche Benehmen den Obern hinterbringe»-It.. Pazzalino bittet, ihn wieder in das Land zu lassen und ihm zu verzeihen, wofür sich auch die vo»Bünden freundlich verwenden. Nachdem man seine Handlungen und das Begehren der Bollenzer in Betrachtgezogen hat, so ist erkennt worden, den Bündnern freundlich zu schreiben, man würde ihnen gerne entspreche»,doch könne man sich dermal („nochmals") hierauf nicht einlassen. I. Jacob Michel ist früher des Eidbruche-beklagt worden und mit dem alten Dolmetschen aus dem Lande gekommen. Er hat mehrmals Geleit zum Rechtbegehrt, iu der Meinung, sich verantworten zu können, aber das Geleit nie erhalten. Nachdem er nun neuer-dings verlangt, seinen Leib zu stellen, und des Rechts begehrt, ob ihm solches wohl oder weh thun mW,will man ihn zum Rechten kommen lassen. Es sollen daher die auf Bartholomä hineingehenden Boten wBollenz bei den Räthen und der Gemeinde seinen Handel untersuchen, man soll ihnen die Processe, wie erverklagt worden, und die Kundschaften herausgeben und dann sollen die gleichen Boten ihn: einen Rechtstag,doch hier außen ansetzen. Derselbe soll auch der Landschaft verkündet werden, falls sie jemand dabei habe»wollte. Vis dahin hat er im Gebiet der Obrigkeiten der III Orte Geleit, sicher zu wandeln; doch bleibt sc'"Gut zu Vollenz verhaftet, bis zu Ende des Rechts. Das Geleit giebt man ihm nur bis auf Widerruf derObern und welches Ort nicht einverstanden ist, hat das bis Sonntag (7. Jnni) nach Schmilz zu schreibe»,um ihm das Geleit abkünden zu können. Die Boten von Unterwalden wollten sich dieses Handels nicht bc-laden, „dann allein bis an ir Herren und Obern." ,»». Jacob Michel zeigt an, daß ihn Thonp, der alteDolmetsch, beauftragt habe, auch für ihn um Geleit zu bitten, sich verantworten zu können. Das wird in de»Abschied genommen.
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Mern. 1534, 5. Juni.
Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. StS, S. s.
Boten von Neuenbürg tragen beim Rath zu Bern vor, daß entgegen den Freiheilen, die sie auf bc>»Moose haben, zwei der Ihrigen, die da Gras sammeln wollten, von denen im Fanel auf Geheiß des Bogt^zu Erlach gepfändet und das Moos in Bann gelegt worden sei. Sie bitten, sie bei ihrer Gerechtigkeit »»