Juni 1534.
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Arminen. 1534, 1. Juni.
LandcSarchiv Schwyz: Abschiede.
Tag der III Orte Uri, Schwyz und Nid mal den.
Die III Orte verabschieden: Der Vogt von Lauis berichtet allen Handel wie es gekommen, daß erdrei von Medeglia („Medeya") verhaftet habe. Diese habe er nun wieder entlassen bevor ihm das SchreibenIII Orte („unser") zugekommen sei. Doch habe er die Güter derer von Medeya, die auf Lauiser Gebietkegen, verboten und die „Thurmlosy" (Thurmlosung) davon bezogen. Auf dieses rathen die Boten von Uri,be>» Commissar zu schreiben, daß er das auf Belleuzcr Gebiet liegende Vermögen derer von Lauis auch ver-biete, weil der Vogt weder des Rechten noch der Anherkuuft der Boten auf die Jahrrechnung von Lauis"arte; Schwyz und Untcrwalden, weil ohne Vollmacht, nehmen die Sache auf Heimbringen. Ist Unterwaldengleicher Meinung wie Uri, so hat es nichts zu berichten, sonst aber soll es bis Donnerstag (4. Juni) nachschwyz schreiben, und was das Mehr ist schreibt Schwyz au den Commissar. I». Zu gedenken, was dieA°tcn von Schwyz wegen der üblen Handlung des Galli Schalk aus der March angezeigt haben, e. Inbe>" Span zwischen Ammann Amberg von Schwyz und dem Decan von Bollenz, nachdem mau sie gegen-einander gehört und das Crbieten des Deeans, dem Ammann 58 Kronen zu schulden, verstanden hat, spre-chen die Boten: 1. Der Deean soll sowohl diese 53 Kronen als auch jene 15 Kronen, die er des Priorats"egen den III Orten schuldet, auf nächsten Martini ohne Kosten für den Ammann oder die Orte bezahlen.Da Ammann Amberg den III Orten schuloig ist und begehrt, ihnen hiefür seine Forderung am Decan abzu-^ten, so will man das den Obrigkeiten heimstellen, anzunehmen oder nicht; doch soll man vorHerden ange-lten Tag abwarten. Dieses haben Uri und Schwyz angenommen; die Boten voir Unterwalden aber habender „Beit" nicht beladen wollen „bis an ire Herreu," hoffen aber, sie werden dann „mit abziechen".D Wegen der Zureden, die der Decan gegen Ammann Ambcrg gcthan, haben die Boten in Sprnchsweiseerläutert, daß diese Rede niemanden an Glimpf und Ehre schaden und Aunnann Amberg sich gegen dieselbeIrlich und wohl verantwortet haben solle. 3. Dem Decan sind in Vertreff der 58 Kronen seine Rechte gegenabfällige Mitschuldner vorbehalten. 4. Die Kosten der Parteien tragen diese an sich, den III Orten aber soll^r Decan diese Tagleistung vergüten. 5. Das haben beide Theile so angenommen nnd die Boten lassen es^bei bleiben; doch wenn den Obern ein oder anderer Artikel hierin nicht gefiele, so mögen sie andere Richterdarüber setzen, die den Handel rechtlich oder gütlich, nach ihrem gnten Bedünken erledigen. «I. Der Decanverweint, daß ihm in Betreff jener 15 Kronen, die ihm im letzten Sommer wegen Pazzalino („Batzelin")aufgelegt worden, unrecht geschehen sei, wie man „nachhin in siner marter erfunden"; er bittet daher, diesenV^rag zu erlassen. Heimbringen. <- Ammann Amberg fordert ferner an Wilhelm de Pont („von Pund")^ Kronen geliehenes Geld; ferner an Ambros, dem alten Statthalter, 4 Kronen ebenfalls geliehenes Geld nndau »Schwan Vifenz" (Giovanni Vivenz) 3 Kronen, um die Vogt Geißcr gesprochen hat, daß sie dem Vogtbchöreu. Alles das soll dem Ammann auf Martini ohne Kosten und Schaden bezahlt werden; geliehenesj^och mag er sofort einziehen, l. Der Ammanu zeigt ferner an, daß noch etliche bestraft worden, von^"n er nichts bezogen, nämlich Schwan Verre „ob Olawurtzen" (alin»: „alla Wortza"; siehe Absch. Bd. V. 1,S. ig4g) ^ 17 Folien, der sich aber entschuldigt, er sei arm und habe kleine Kinder und daher bittet,