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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Mai 1534.

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Engellierg. 1534, 25. Mai (Montag nach Pfingsten). Jahrrcchmmg.

Stiftsarchiv Engclbcrg.

t». Christoph von Sonncnberg, des Raths zu Lucern und Vogt zu Engclberg, und der Schaffner HeinrichStulz legeil vor dem Abt, dein Convent und den Kastellvögten Rechnung ab. Einnahmen 3752 Pfund3 Schilling 10Haller. Ausgaben 3742 Pfund 11 Hallcr und 40 Pfund; der Schaffner (bleibt) schuldig-20 Pfund 9 Schilling. Dabei ist der Lohn von beiden verrechnet. Das Kloster besitzt an Geldfordernngk»(Schulden") 2000 Pfund, schuldet dagegen bei 200 Pfund; angelegt sind bei 500 Pfundund dasselb fustverbuiven." An Vieh besitzt das Gotteshalls 35 Kühe, einen großeil Stier, 5 Zeitriuder, 9 Zcitochsen, rincngroßen Zivick, 15 Maisrinder, 25 dießjährige Kälber, bei 50 Ziegen und 7 Schweine; ferner 1 Märe »»k2 Füllen, einen Münch und 2 Hengste. Das Gotteshaus besitzt 50 Eimer Wein am Zürichsec lind in E»g^berg (hie") bei 12 Eimer; ferner im Aargau 40 (Malter) Kernen, und endlich 500 Käse. Die anwesende»geistlicheil und weltlichen Herreil sind mit dieser Rechnung wohl zufrieden und bitteil Gott, sie den Rechnung-^stellern zu vergelten. I». Vogt Hüneuberg schuldet den Klosterfrauen au Pfeiiningzinseu 319 Pfund 4 Schillling 7 Haller; au Korn 9 Mtttt und >/2 Vierling; Haber 4 Malter und l'/s Vierliug. «. Der Vogt Zmnbwkbleibt den Frauen zu Engelberg schuldig 154 Pfund, «l. Der Vogt (Bot") soll (bei den Gesandten duSchirmorte?) anbringen, daß man in Betreff der Pfründe zu Brienz an die von Bern schreibe, der Zehw"gehöre nicht der Pfrund, sondern dem Gotteshalls Engelberg, dem man denselben laut Brief und Siegel undgemäß dem Landfrieden geben und wären soll. Derselbe soll anzeigen, wie zwischen den Herren und denKlosterfrauen ein Streit in Betreff der Pfründe zu .Küßnacht walte und deßmegen auf den 1. Septeinbu(St. Verenatag) ein Ncchtstag nach Eugelberg angesetzt sei.

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Ilern. 1534, 31. Mai.

Staatsarchiv Bern: RathSbuch Nr. S»S, S.Z.

Die von Bern und die zu Peterlingen erneuern den Bund, mit dem Vorbehalt, daß die von PeterliiW»mit denWiderwärtigen" in Betreff des göttlicheil Wortes reden solleil, daß sie dieGutwilligen" ruhig lasse»-Die von Peterlingen versprecheil, das Gotteswort predigen zu lasseil und deswegen niemanden zu kränke»(vecheil") und bitten, beide Parteien für empfohlen zu halten.

R7S

Areisturg. 1534, 31. Mai (Sonntag Trinitatis).

KantonSarchiv Frciburg: Rathsbvch Nr. ei.

Frciburg und Peterlingen erneuern ihren Bund.

Vor Rath und Bürgern zu Freiburg:Ist der pnnt übermalen mit denen von Peterlingen nach alte»'

harkoinmen und bruch mit dem eidt ernüwert und bevestnet worden".