Mai 1534.
325
l«8.
Kens. 1534, 15. und 16. Mai.
KantonSarchl» Genf: RathSregistcr,
Gesandte: Freiburg. Niklaus Vögeli; (Hans) Noginer.
I. (15. Mai.) 1. Die Gesandten von Freibnrg eröffnen vor dein Rath zu Genf, ihre Obern haben siebeauftragt, gemäß des in Lausanne erfolgten Urtheils, ihr Siegel von dein Vurgrcchtsbriefe zurückzufordern,u»d anerbieten dasjenige der Stadt Genf, welches von dem genannten Briefe abgeschnitten worden. Sie^klaren ferner, daß die von Freiburg bereit seien, für die Handelswaaren die Zölle, Brückengelder und Anderes^ bezahlen, wie sie es vor dem Burgrecht pflichtig waren. 2. Es wird ihnen geantwortet, weil die Sache,vM. den Rath der Zweihundert versammeln. 3. Derselbe wurde noch am gleichen Tage versammeltund beschloß, weil das Burgrecht durch den Generalrath behandelt worden, so stehe es an diesem, den Ge-sandten Antwort zu ertheilen; man werde ihn am künftigeil Sonntage versammeln.
II. (16. Mai.) Auf deu Bericht des Sindic Michael Sept, daß die Gesandten auf die Mittheilungbks gestrigen Beschlusses erklärt hätten, die Versammlung des Generalrathes nicht abwarten zu wolleil, zumalbe hiefür keinen Auftrag haben, wird beschlossen, es sei derselbe nicht einzuberufen.
Die Behörde, vor der die Gesandten zuerst erscheine», wird, wie oft, nicht ausdrücklich genannt.
Wenn auch der Zeitfolge sehr vorgreifend, wag für den Schluß dieser Bnrgrcchtsangelegcnheit nochfolgende Missive notirt werden:
1536, 9. August. Bern an Freibnrg. Da Freiburg das Burgrccht mit Genf aufgehoben, so übcr-schicke Bern von dem dort liegenden Bnrgrechtsbrief das Siegel derer von Freibnrg und verlange durch dengleichen Boten dasjenige von Bern ab dem Briefe derer von Freibnrg.
St. A. Bern: Deutsch Missivenbuch ^V, S. 331.
RLS.
NtzMlch. 1.534, 16. Mai (Mitte Mai).
St-iatsarcüiv Zürich ! Tschudischc Documcntcnsammlung Bd. X, Nr. ZS.
Gesandte: Zürich. Bernhard von Cham, des Raths und Scckelmeister. Schwyz. Michael Weber,^gt zu Utznach; Ulrich Gupfer, alt-Vogt zu Gaster und Wesen, beide des Raths. G larus. Hans Vogel,zu Gaster und Wesen; Fridli Dolder, alt-Vogt im Aargau; Ulrich Stucki, alt-Vogt zu Utznach.Zwischen der Zunft der Schiffleute zu Zürich einerseits und Leonhard Grnnfelder, Peter Pütsch undUster, gcschwornen Schiffleuten des obern Wassers, anderseits hat sich in Betreff der Fürleite ein An-si°"d erhoben. Behufs Erörterung desselben läßt die genannte Zunft durch ihren bevollmächtigteil Anwalt,Kisker Heinrich Wunderlich, eröffnen, sie glaube, daß die obern Schifflcutc von einem Saum der feinenWaare einen Schilling nnd von einem Saum der grobem Waare einen Kreuzer Fürleite geben sollen. Fernersollen die obern Schiffmeister zu Zürich auf die Kaufmannsivaare nur vom Donnerstag bis am Samstag'"arten; was sie in dieser Zeit zu führen bekommen, mögen sie führeil, aber mehr nicht. Hinwieder behaupten