Mai 1534.
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Zu Ii. Unter dem Titel: „Copia der Bnrgunderen Beger" hat der Basler Abschied den kurzgefaßtenEntwurf der Verwendung beim Gubernator des Herzogthums Burgund (der Adressat ist nicht genannt) fürAbstellung allfälliger auf die Beunruhigung der Grafschaft abzielender Umtriebe. Diesem wird beigefügt,die Boten von Zürich, Bern Basel und Schaffhausen haben in diese Copic nicht einwilligen wollen, sondernsolche an ihre Herren zu bringen genommen: sie sollen beförderlich ihre Antwort dem Landvogt zu Baden»uttheilen.
Zu I. Der Schwyzer Abschied geht noch weiter und sagt, die V Orte haben in ihrem und derer vonSchwyz und Glarus Namen den Vögten befohlen, das Schloß zu kaufen, und fährt dann fort wie derGlarner Abschied. Der Glarner Abschied gicbt diesen Artikel so: Da die Boten von Schwyz und Glaruskeine Vollmacht gehabt, die fünf andern Orte aber den Kauf beschlossen haben, so sollen dieselben an ihreObern bringen und ihnen vorstellen, daß das Schloß der Herrschaft wohl anstehe und ihr nöthig sei „damitoin Vogt desto tapferer mit den Unterthanen reden und handeln dürfe," sich also für nachträgliche Zustimmung
treulich verwenden.
Zu Der Zürcher und Berner Abschied geben die Motive, warum Zürich und Bern zu derBesetzung des Regimentes zu Dießenhofcn nicht eingewilligt: Sie hätten vorgezogen, daß die Gemeindedie Vier erwählte und den Schultheißen frei ernennen dürfte: zudem sei einer derselben noch einemfremden Herrn verpflichtet, der also entweder dieses Eides entlassen oder beseitigt werden sollte. Danun aber der Vogt melde, daß Alles zufrieden scheine, so 'wollen beide Orte es gütlich dabei bleibenlassen.
Zu i». Nach dem Berner und Schwyzer Abschied antwortet Schaffhausen zuletzt, des Zinses wegenwollen es die Boten an ihre Obern bringen: daß es soviel Recht an Dießenhofen habe, als ein anderesOrt. glauben sie, sei genüglich erwiesen, weil ihr Siegel an dein Brief hange.
Zu Die Schrift (dem Lucerner Abschied beigelegt) verweist auf eine Antwort, die vor Jahrenüber das gleiche Begehren ertheilt worden, und bestätigt dieselbe: Die Stadt sei den Gotteshauslenten jedeFreundschaft und Gefälligkeit zu erweisen bereit, könne aber nicht bewilligen, daß dieselben mit offenen Fahnenund aufgerichteten Kreuzen durch ihr Gebiet fahren, da der Abt und Consent sich verpflichtet haben, sie inihrem Glauben ruhig zu lassen: sie bchelfe sich mit dieser Zusage und wolle nicht verbergen, daß im Wieder-holungsfall die Obrigkeit an gebührenden Orten sich zum höchsten beklagen würde, daß der Abt währenddes hängenden Rechtsbotes und Spans ihr solchen Eintrag mit Neuerungen thäte; im Übrigen schreibe siekeine Bedingungen vor zc. Die eingereichte Antwort datirt vom 2V. April und trägt die Adresse: „anStatthalter, Cnnzlcr, Lehenvogt" zc.
Zu i'. Diese Beilage füllt 10 Folioseiten und giebt einige Details, die hier keine Aufnahme finden können.
Zu «. Dieser Artikel ist durchgestrichen.
Zu >v. Die Klagen Berns betreffen Drohungen und Schmachreden des Peter Frankcnhanser. SchreibenBerns an Luccrn vom 15. Mai und 12. August. Staatsarchiv Luc-.»: A-t-» V-r„.
Zu I»I>. Das St. A. Lucern enthaltet einen Vortrag des Officials von Besanyon an die VII Orte:Nach der Heimkunft des Schultheißen Golder ab dem letzten Tage zu Baden habe dieser ihn veranlaßt, sicho» die päpstlichen und kaiserlichen Gesandten in Mailand, den Bischof von Vcrnlan und den ProtonotarEaracciolns zu wenden, um zu erfahren wie sie die VII Orte, wenn diese mit Krieg behelligt würde»,unterstützen würden? gleichzeitig habe er auseinandergesetzt, wie die Orte das Ncislaufen zu fremde» Fürsten"nd das Gewähren von Durchpaß für die Gegner des Glaubens verboten haben. Jene, nachdem sie sichunt Anton von Leyva, dem Fürsten von Ascoli und obersten Hauptmann des italischen Bundes bcrathen, haben>h»l nun berichtet, daß der Papst und der Kaiser in ihrem früher» Wohlwollen gegen die Orte verharren"od nichts sehnlicher als deren Frieden und ihr Verbleiben bei dem katholischen Glauben wünschen: wenn