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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Mai 1534,

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^chtigt werde», als wärm sie mit denselben in nngebührlichc Practiken verflochten, wird znr Beantwortung"uf dem nächsten Tag heimgebracht, weil nicht alle Boten darüber instrnirt gewesen, « . Es erlläreil sichalle Orte gegen einander, sie wollen die Bünde und den Landfrieden halten, soweit dieselben von AndernEhalten würden; Zürich, Bern und Schaffhausen behalten sich den Schirm des Glaubeils vor, was die"^'igeu Orte nicht für nöthig ansehen; dabei bemerkt Schultheiß Golder gegeil Bern, daß es einige seinerAngehörigen bestraft, weil sie mit Korn oder Haber auf den Markt nach Lucern gefahreil. Der Gesandte von Bern'"^ß nichts davon und gibt zu verstehen, es sei dies eine Erdichtung, wie es mit den erwähnten Bnrgrechten derkMl sei. f. Während der Eröffnung der Jnstruetioueu über den Handel W. Arsent'S geht ein Schreiben vonTt, Lorenz, Diener des Königs von Frankreich, ein, worin er seinen Gegner beschuldigt, mehr als hunderttausend^llgen über die betheiligtcn Franzosen gesagt, dem Markgrafeil von Mnntua neue Nachrichten zugeschickt zuhaben w.; auch zieht er einen angeblicheil Punkt aus der Klage gegen den König au, worin Arseut erinnere,wie ex vor und während der Schlacht beiMarian" den Bastard von Savoyen gewarnt und die französische^asse dadurch gerettet habe. Da nun Arsent gegen diese Verleumdungen Recht begehrt, so wird Solothur»"'^getragen, dem Stephan Lorenz Tröstung oder einen Eid abzunehmen, bis zu Austrag des Handels sich"'cht zu entfernen, und beförderlich Recht zu halten; wenn es aber dessen sich nicht gerne belade, so erwarte"'an doch, daß es die Parteien ans nächsteil Tag nach Baden weise, damit die Sache hier entschieden werde.Nachdem Boisrigault abgelehnt, zu dem Haupthandel Arsents etwas zu reden, wird beschlossen, an den.König^urch eivov eigenen Boteil ein Schreiben zu senden, lim ihn über die Betrügereien und Fälschungen aufzn-chu'e», ^ stiiie Tresoriers lind Diener verübt, die auch in kurzen Jahren sich bereichert haben, während soMancher Biederman um das Seine betrogeil worden; man begehre nun ernstlich, daß er den Arsent für seineZusprachen lind erlittenen Kosten bezahle lind umgehende Antwort auf den nächsten Tag schicke. Heimzubringen,wus mau weiter thun wolle, wenn der Köllig dies abschlüge. K-. Die französischen Gesandten, Herr von^uisrgiault und Herr von Rainere (Lanige," aliasLange") ziehen an, sie seien übel verleumdet worden,'udeiu man ausgestreut, daß letzterer in Deutschland gegeil die Eidgenossen gehandelt; vielmehr habe sie der^Ünig als seine lieben Bundesgenossen und Gevattern bei Allem vorbehalten, und wenn sie dieser Sachen sich"'cht annehmen, so werde ihnen gar nichts zugcmuthet. Ferner meldet Boisriganlt, es sei ein Faß mit^ld zu Solothurn angekommen, und Lamet mit der übrigen Summe bald zu erwarten, so daß die Kriegs-mächte, Me längst versprochen, bezahlt werden könnten. Alan will nnn die Ankunft Lamet's bis zum nächsten^"g gewärtigen und jetzt weder schreiben noch einen Boteil schickeil. I». Gesandte der Grafschaft Burgnnd''"Meten des Marschalls und des Parlaments freundlichen Gruß und entrichten das auf den hl. .KreuztagM Mai) verfalleile Erbeinungsgeld, wovon jedes Ort 50 Gl. an Gold erhält. Auf ihr Gesuch werden ihnenchmvendlingsschreibe» gegeben an den König von Frankreich, den Gubernator des Herzogthums Burgund, den^'wzog von Würteinberg und Graf Wilhelm von Fürstenberg. i» Der Pannerherr von Schwpz meldet imAuftrag seiner Obern, sie haben schon mehrmals an den Herzog geschrieben wegen Hans Welsch, (der)Mn'eiia Berneri» Bruder, und eines Pferdes, das einem aus der March zu Como gestohleil worden, aber"och Antwort erhalten; darum möchte mau den Boten ans nächste Jahrrechnung zu Lauis Vollmachtmit dem Herzog oder dem Grafen von Arona darüber zu handeln, k. Obwohl die Umstände erfordern,^si ein Tag noch vor der Jahrrechining gehalten werde, so wird derselbe doch bis Sonntag nach Fron-^'chnaiustag (7. Juni) verschoben. Es solleil dann zuerst die iu diesem Abschied liegenden Artikel behandelt"nd darauf die Jahrrechuuug begonnen werden, so daß beide einen Tag ausmachen sollen. I. Der jetzige