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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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318
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Mai 1534,

wer solches rede, lüge wie ein Verräther und Bösewicht :c.; er begehrt auch, daß solche Anklagen aufder Jahrrechnnng vorgebracht würden. Heimzubringen. I». Zürich stellt an die V Orte das Begehren,das Vnrgrecht verhören zu lassen, das sie mit Solothnrn aufgerichtet. Dieselben wenden zunächst eu>,daß Basel ihnen den freien Kauf abgeschlagen; zudem sei als gewiß angezeigt, daß Zürich, Bern »ndBasel mit Augsburg, Ulm, Straßburg und Constanz ein Bündniß und Bnrgrecht gemacht undletztern beiden Städten bereits beschlossen haben. Die Boten der drei Städte ziehen diesunberathensofort in Abrede, indem sie nach einander ihre Instructionen verlesen, die darin übereinstimmen,bis auf den heutigen Tag von einer solchen Verbindung niemand wisse, und daß ein solcher Verdachtihnen schweres Unrecht zufüge, da sie mit den Blinden und dem Landfrieden sich begnügen und keine weitcu'Vereinung begehren, wenn es von den andern Orten auch so gehalten werde; doch wollen sie damit ihnHand nicht beschlossen haben; allein sie erwägen, daß solche neue Bündnisse keine Freundschaft bringen. Su'V Orte bezeugen ihr Wohlgefallen über diese Erklärung, geben aber zu verstehen, daß sie durch eine »an>hafte Person berichtet worden seien, die man wohl errathen werde; zudem vernehmen sie, daß kürzlich eiiNib'Grasen und Herren nach Zürich gekommen, das sie dann förmlich begleitet habe; Basel lasse in der StadtKnechte anwerben und wegziehen und jedermann Yassiren, was dem letzten Abschied nicht gemäß sei-Gesandten von Zürich eröffnen hierauf weiter, es seien vor einiger Zeit 19 Personen zu Pferde in duStadt gekommen, die sich nicht weiter zu erkennen gegeben, als daß sie ihrem Herrn, der aus Frankw ikomme, entgegen reiten wollten, und einen Führer begehrt, der sie bis Lenzburg begleitet habe; dies sst ^guter Meinung geschehen, da sie nicht bewaffnet gewesen. Dabei wollen die Boten gleich alles Übrige salPdwie nämlich letzthin eine Botschaft des Landgrafen von Hessen begehrt, daß man ihren Vortrag betreffend iuUHerzog von Würtemberg und zwei Missiven an den Kaiser und den König Ferdinand möchte druckeiletliche Briefe durch den Stadtläufer uach Constanz bringeil lassen; dies habe man jedoch abgeschlagen uwalle Angehörigen, die hinwegziehen wollten, gefangeil und hart bestraft. Basel bleibt bei der früher gegeben^Antwort über den Kornkauf und giebt über die Werbungen folgende Auskunft: Ein Bürger, dem manschlagen, für den Landgrafen zu werben, habe sofort das Burgerrecht aufgegeben; wie jedem andern Fl'e>»^habe mail ihm den Aufenthalt in der Stadt erlaubt, das Neislaufen aber verboten; dessenungeachtet sin"einige, (wie es in andern Orten auch vorkomme) weggelaufen, die man gehörig strafeil werde, sobald sie wn'duheimkehren. Im Übrigen lasse man jedermann ungehindert kommen und geheil; so seien auch etwa 20 Pf"^wahrscheinlich die aberwähnten, in die Stadt gekommen, denen die Obrigkeit ans besondere Bitte zweibis Straßburg mitgegebeil; weiter beladen sie sich der Sache nicht. Nach diesen Erläuterungen stellen die sn^'Orte an die V Orte die Bitte, sich mit dem freundlichen Erbieten Basels, betreffend den Kornkauf, znsiu'^"zu geben. Gegen die Zumuthung, ihr Burgrccht mit Solothurn zu eröffnen, wenden sie ein, die Obern stüdeßhalb noch nicht entschlosseil, zudem das Burgrecht nicht neu, sondern dasjcuigc sei, das sie mit WallisFreibnrg vor dem erstell Cappeler Krieg gemacht und nachmals auf einem Tage zu Badeu vorgelegt hal'G'Solothuru sei nun eben in dieses noch eingetreten, dasselbe sei übrigens niemand nachtheilig. Dennochman sie abermals gebeten, das Burgrecht auf den nächsten Tag mitzutheilc», was die Boten heimbring ^wollen. Bern stellt in Abrede, daß Einige von den Seineil reislaufen, und daß es dasselbe nickst "0boten, indem dies längst geschehen sei. «Z. Ein Antrag, man solle die Gesandten fremder Fürsten und Hcrrc /welche sich in der Eidgenossenschaft aufhalten, sich entfernen heißen 1., weil sie nichts halten, und 3-Fürsten und Herren Alles berichten, was sie hier vernehmen; 3. weil etliche Orte oder Personen leicht v