April 1534.
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R«V.
Maden. 1534, 14. April.
Staatsarchiv «ucer»: Mg. Msch. «. 1. k. tgl. Staatsarchiv Zürich : Abschiede Bd. IS, e. igö. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiedet'27, zi3, Sit. LandcSarchiv Schwyz: Abschiede. Kantviisarchi» Basel: Abschiede isss—iVSS. Kantonsarchi» Frcibnrg! BadischcAbschiede Bd. IS, k. ISS. Kantonsarchiv Solothur»: Abschiede Bd. so. Kantoiisarchiv Schaffhauscn: Abschiede.
Gesandte: Zürich. M. Haus Haab; M. Heinrich Nchn. Bern. (Hans) Pastor, Venner; Jacob Wagner."Ucern. Hans Golder, Schultheiß. Uri. Jacob Troger, Anunann. Schwyz. Joseph Amberg, des Raths. Unter-walden. Vogt (Heinrich) Zumbrunnen. Zug. Oswald Toß, Amman»; Vogt Ulrich Staub. Glarus. Dionys^ussy, Amman». Basel. Heinrich Nyhiuer, Nathsschreiber; Blasius Schölli, des Raths. Freiburg. Haus'sMher. Solothur». Niklaus von Wenge, Schultheiß; Urs Sury, des Raths. Schaffhausen. (Hans)Wakd-Burgermeister; Kourad Meyer, des Raths. Appenzell. (Heinrich) Baumann, Amman». E. A. A.I. 51 a.
(IV Orte.) In dem Streit zwischen dem Abt und der Stadt St. Gallei: bietet letzere wieder Rechtde» VI Orten, mit denen sie in: Büuduiß stehe, oder vor dm XIII Orten insgesammt, während der Abt^ches vor den IV oder den X Orten darschlägt. Da keine Partei nachgeben will, so stellen die IV Orte an^'ide das Gesuch, den Streithaudel ihnen zu gütiger Vereinbarung anzuvertrauen; wäre dies nicht möglich,^ sollen sie sich verständigen, vor welchen Orten sie das Recht suchen wollen, und darüber bis zun: nächstenAi:zeige machen; auch will man dies heimbringeil, damit die Boten der übrigen Orte diejenigen derZeichnete» bitten können, sich im Namen aller des Handels zu beladen. I». Der Hauptmann von St. Gallenvor, es sei ein alter Brauch, daß die Nachbarn in der Kreuzwoche mit Kreuzen in das Klosteri-Gallen gehen; letztes Jahr sei denselben in der Stadt viel Verachtung und Schimpf widerfahren, was^Ren auch dieses Jahr wieder begegnen könnte; darum stelle er in: Namen des Abtes die freundliche Bitte,Möchte die Stadt ersuche,:, diese Kreuzgäuge nicht zu versperreil und Schmähumgen zu verhüten. DiesemLehren wird von drei Orten entsprochen, v. Ii: Betreff der Landstreicher, Heiden und Bettler, welche die^»en Leute brennen, schädigen und zwingen, ihnen etwas zu geben, wird abgeredet, es solle jedes Ort, wohinl°lche Leute kommen, sie sofort aus den: Laude weise,:. «I. Alls Ansuchen der V Orte und Solothurus geben^ Baten von Bern auf die Frage, ob es die vier Flüchtlinge gemäß den Bünden strafen wolle, die Antwort,^ habe großes Mißfallen ai: deren Handlung; da sie aber das Recht anrufen, so haben die Herren immerKartet, ob jemand sie berechtigen wolle; wein: weder Solothur» noch einzelne Personen dieselbe,: verklagen," werde die Obrigkeit sie nach ihren: Verschulden bestrafen, und wenn Solothur,: sich damit nicht begnügte,""selben hierüber Recht gestatten. Mit dieser Erklärung gibt man sich zufrieden und erachtet nun für gerathen,Bestrafung Bern zu überlassen, v. Basel zieht an, daß laut des letzten Abschieds die VI Orte die von^"lothnrn ihre Mitbürger nennen, und wünscht nun dieses Burgrecht zu kenne,:. Heimzubringen, um es aufnächsten Tag vorzuweisen. L. Der Vogt und einige Näthe von Klingnau machen die Anzeige, daß 12^swien in ihrer Gemeinde nicht die christliche Ordnung halten wollen. Auf ihr Gesuch wird ihnen ein Ab-gegeben, daß sie dieselben dazu anhalten sollen. Heimzubringen. K. Die V Orte begehren abermals Ant--^'l von Basel wegen des Kornkaufs, und verlangen, daß es jeden: gestatte, nicht bloß drei Säcke zu kaufen,^ädern »och etliche mehr, so viel er etwa laden könnte. Dieses entschuldigt zunächst das Ausbleiben seiner"lschaft auf den: letzten Tag (es seien viele Näthe nach Frankfurt zur Messe gefahren, in der Umgegend