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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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März 1534. 299

l»id v" auch deßwegen, weil die von Freiburg in Verbindung mit denen von Bern einerseits

"»dec,^ anderseits dasselbe zmn zweiten Male beschworen und daher nicht der eine Theil ohne den

wot/" aufheben könne. Hierauf übergaben die Gesandten einen Brief ihrer Obern vom 23. März,

de» (Sonntag Quasimodo) Ztechtstag nach Lausanne angesetzt wurde. Man bat sie,

der ^^W'^Mluief zurückzunehmen, mit dem Versprechen, sich an dem Rechtslage so zu halten, daß die Oberndieser ^ befriedigt finden werden. Nach vieler Hin- und Herrede hierüber entsprachen die Gesandten

Zeugnis;, daß die von Genf die Annahme des Burgrechtsbriefes derer von Freiburg^ ^^ge ihres eigenen verweigert haben. Alan verdankte dieses und bat die Gesandten, bei ihren^enk . ^ Rücksicht ans das Osterfest eine Verschiebung des Rechtstages zu erwirken und denselben die StadtBetreffend den Vorhalt, daß man den Bischof beleidigt habe, wurde den Gesandtensich ' ^ hier großer Jrrthum obwalte, und man wies ihnen zwei Briefe und einen Befehl vor, woraus^be, der Bischof selbst die Ursache des letzten Krieges gewesen sei.

r . ^'e Namen der Freiburger Gesandten aus dortigem Jnstructionsbuch Nr. 2, k. III und Raths-

Nr. 51.

i5in abgekürzter Auszug dieses Abschiedes im St. A. Bern: Actcnbaud Genf 1162—1557.

Wir notiren noch folgenden Beschluß:

An ^iärz. Vor Rathen und Burgern zu Freiburg erscheint der Procurator-Fiscal von Genf im

^ u» des Fürsten daselbst und erzählt, w'e die von Genf unbillig jenem entgegenhandeln, und bittet, das;von Freiburg dicßfalls ein Einsehen thun möchten. Es wird nun beschlossen, eine Botschaft von Rathen,Scchszigcrn und Burgern nach Genf abzuordnen. (Folgt die Wahl der genannten Gesandten und^assumation ihrer Instruction.) K.A. Freiburg: Rathsbuch Nr. vi.

t5R

Areiburg. 1534, 39. März (Montag nach Palmarum.)

ÄantonSarchiv Freiburg: Rathsbuch Nr. bl.

^ Handlung zwischen Freiburg und Genf.

"'acht; ^ ^"th zu Freiburg erscheinen zwei Anwälte von Genf und eröffnen nach Vorlegung ihre Voll-^ sye ^ Freibrirg möchte,; ihnen zwei Boten beigeben, um mit ihnen Raths zu pflegen, wie „zu^ hiig. "^epnuug" der bisher gelaufenen Sachen. 2. Sie verlangen einige Briefe aus ihre»; „Trukli",^>»ai von Freiburg gekommen sei. II. Es wird beschlossen: zu 1 sie sollen abgewiesen werden,

^ ( d ^ ^ ^ Freiburg von ihnen wenig geachtet worden; übrigens hätten jene ihre Botschaft in" " '"tten"). 5^ wegen der Briefe wolle man warten, bis der Stadtschreiber kommt.