298 März 1534.
daß die Herren von Freiburg so ungehalten über die von Genf seien; ihm sei nichts bekannt, dasVurgrecht zuwider gethan worden sei und zu dessen Auflösung Anlaß geben könnte. Wenn die Gesangermächtigt seien, auf die dem Nathe vorgehaltenen Punkte dessen Antwort zu vernehmen, so werden sie si ^daß sie irrig berichtet seien. Indessen wolle man gemäß ihrem Verlangen die Zweihundert berufen-
II. (29. März). Nor denselben wiederholten die Gesandten von Freiburg den vor dem kw»Nathe gehaltenen Vortrag, mit dem Beifügen, daß wenn man ihnen ihr Siegel von dem BurgreckM^"nicht zurückstellen wolle, sie die Versammlung des Generalrathes verlangen. Man bat sie wiederhol '^Burgrechtsurkunde zurückzunehmen, was sie endlich unter dem Vorbehalt thaten, daß wenn der Generalsihnen nicht entspreche, sie dieselbe wieder vorlegen werden. Auf dieses eröffnete der Rath, daß er
gethan, was die Aufhebmig des Burgrechts herbeiführen könnte; die ihm geinachten Vorwürfe seien u»ri^'^da die Sache von hoher Wichtigkeit sei, so wolle man eine Antwort berathen, mit der die Gesandten sich ^frieden geben werden. Nachdem diese sich zurückgezogen hatten, beschloß der Rath, ihnen Folgendes Zügcgnen: Sie wissen, welchen Aufwand es die von Genf gekostet habe, das Burgrecht aufrecht znDemselben sei nicht zuwider gehandelt worden; wenn man nach Freiburg geschrieben habe, daß 'nach der Weise der Väter leben wolle, so thue mau das auch; man werde nicht wahrgenommen ^ ^daß man in Genf die Tempel und Ceremonien abgeschafft hätte; wenn Farel gepredigt, so sei esRath, der ihm hiefür einen Platz gegeben habe, sondern er habe einen solchen sich selbst angeeignet,er mit den Gesandten von Bern anhergekommen war, um für die Ehre Gottes und der Herren vonvon dem Adventprediger Genugthuung zu verlangen. So oft man von den genannten Gesandten attM
worden sei, ihm einen Platz zu bewilligen, habe man dieses verweigert. Es sei aber bekannt, mm
sandten von Bern den Rath ermahnten, ja nicht die Huld ihrer Obern zu verscherzeil und daß die vo» ^derselben unter allen Umständen bedürfen. Dem nilgeachtet habe man den möglicheil Widerstand geleistet, .als man sah, daß den Bitten der Gesandten nicht füglich auszuweichen sei, Gesandte nach Bern n»d b ,bürg geschickt, um sich von daher eine Botschaft zu erbitten, damit dieselbe die obwaltenden Zwiste "»t^'und beilege. Man bitte daher, diese Antwort gütig aufzunehmen und die von Genf für empfohlen zu >>o ^Dabei wurde beschlossen, daß diese Antwort Nachmittag durch den kleinen Rath den Gesandtenderselben beigefügt werden solle, man könne mit Bezug auf die Predigten des Farel auch deßwege"Weiteres thun, iveil man denen von Bern 9999 Thaler schulde; man bitte die von Freiburg, ^Genf gute Freunde und Bäter zu sein, wie bisher, und nicht den Bischof gegen die Stadt zu untelst^^.da sie nicht ihn:, sondern dieser verpflichtet seien. Diese Antwort wurde den Gesandten in ihrer ,zum Kopf mitgetheilt. Sie waren damit nicht befriedigt und verlangten die Berufung des Generale^die ihnen bewilligt wurde.
III. (39. März). Dieser wurde übungsgemäß durch die große Glocke in der Kirche St. Peter versi""" „und ihm die bisherigen Verhandlungen vorgetragen. Man verlas auch das Edict, gemäß welchem bei ^ ,strafe verboten ist, für Aufhebung des Burgrechts zu sprecheu. Es wurde dasselbe einhellig bestätigt-ließ man die Gesandten von Freiburg eintreten. Diese eröffneten ihren Auftrag, legten den Burgrech)auf den Tisch und verlangten denjenigen der Genfer, um das Siegel davon abzutrennen. Trotz aller ^den Burgrechtsbrief zurückzunehmen, verließen sie den Rath, der dann folgende Antwort zu crtheile» b9 ^(es folgt in directer Sprache dem Inhalt nach dieselbe Antwort, welche der Rath der Zweihundert be» .sandten gegeben (oben II) und schließt mit der Bemerkung:) man könne das angebotene Burgrecht nicht