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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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März 1534. 295

Recht stehen, damit er und sein Kloster wieder zu dem Ihrigen gelangen. « . Da man auf diesen: TagRntivort gehen sollte, od man Noten nach Glarus schielen inolle, und man seht von Schwpz vernimmt, Glarushabe die Antwort des Glaubens halb auf die Maien-Gemeiude verschoben, so wird dies gerade willkommenMeißen und beschlossen, es heimzubringen und auf dem Tage zu Baden Autwort zu geben, ob die VII Ortec'ne Botschaft auf die Laudsgemcinde schicken wollen; würde dort etwas Gutes ausgerichtet, so müßten dieHoten nm Bollmacht heimschreiben, um sofort auch nach Appenzell zu gehen. I» 2ueern zeigt an, daß ihmderlei von den Berneru, („die träffeutlich ufrürisch uud kutzlig scheu"), begegne, so daß es immerfort einenÜberfall besorge, weßhal'b es besser wäre, „daß wir Erstmann wären" und ein geeigneter Anschlag berathenwürde. Da man'aber keine Vollmachten hat, so läßt man es bei dem frühern Beschlüsse bewenden; inzwischen'°ll jedes Ort für zuverlässige Kundschaften sorgen. K. Es wird angetragen sich zu verständigen, was mitBernern zu handeln sei, wenn sie die solothurnischen „Banditen" nicht aus ihrem Gebiete weisen; es^ dies heimgebracht werden, damit die Boten auf den nächsten Tag zu Baden mit Vollmacht verschen werden.

Da die Basler den freien Kauf versperrt, dagegen die Oesterreichcr anerboten haben, den katholischenTrte» so yjA Korn zukommen zu lassen als möglich, so wird vorgeschlagen, Einige dahin zu schicken, um'bvr» und anderes Getreide zu holen, i. Schwpz soll (weil es Burger ist) das Begehren Lucerns heim-^"gm, mit den Toggeuburgern zu verschaffen, daß sie die noch schuldige» 24 Gulden für Atzungskostcn der^cfangencn endlich bezahlen.

Im Freiburgcr Abschied fehlen v, Ic, i.

Der Name des Frcibnrger Gesandte» ans dortigem Nathsbnch Nr. 51. ck. ä. 19. März, der des solo-

ihurnischcn aus dortiger Instruction, Abschicdband 2(1. ^ ^

Dem Lncerner Abschied ist ein Schreiben des mailändischcn Gesandten Pamzonns, ä. ä. Lneern 25. März.i"l Original beigelegt. Es handelt sich n». die gegen einen Gabriel Ralfern» verfügte Wegnahme von Rind-vieh. weil er die capitclgcmäßen Scheine nicht vorweise» konnte: das V.eh sche.nt mdeß zurückerstattet wordenZu sein.

R48.

Wrnnnen, 1534, 27. März.

Laiidcbnrcln» Sciiiv»!! Abschiede.

Tag der III Orte Ilri, Schmilz und Nidwal den.

Die Iii Orte verabschieden Folgendes: ». Wegen ungebührlicher Handl.ingen einiger Bellenzer nnter sich^ud die Parteien und Thäter auherbeschieden ivorden und ist auch eine besondere Botschaft der Stadt Belleuz^'schienen. Nachdem die letztere angehört morden, haben sich die Boten vereinbart, dermal au-.- Gnaden und^ Ehren der Stadt dem Commissär zu befehlen, die Betreffenden in Zimlichkeit zu strafen, doch sollen sie^ Verschreibung der zwölf zu der III Orte („unsern") Händen geben und auch „des ouch willfaren eines^ms sow. . in der dryen orten Hand des iuzugan." Wolle.i sie das nicht, so ,verde» vielleicht die Obern'"citer darin handeln nach Gestaltsame der Sache. Von Ostermontag über vierzehn Tage sollen sie AntwortScben, ob sie dieses annehmen oder nicht. Inzwischen soll man ihnen die Frieden zuschicken. I». Betreffend^ Fach zu Bcllenz beklagen sich die Obern über den „Beschließ", der ihnen eine Beschwerde sei, wogegen^ Bellenzer vermeinen, daß man sie bei ihrer Gerechtigkeit solle verbleiben lassen. Hierauf bitten die beiden