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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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März 1534.

andern Orte die von Uri, den Ihrigen in Livinen nnd dein Vogt zu schreiben, nochmals gütliche Unterhand-lung zn versuchen. Zu diesen: Ende will man auch dem Commissär schreiben. Werden sie gütlich nichteinig, wird man serner in der Sache handeln nach Glimpf nnd Ehre. «». Wegen der Alp, welche SchwanAuthoni Napfell denen von Somace sammt dein Vieh entwährt hat, soll man tapfer an den Herzogschreiben, daß dieser vor etlichen Jahren verübte Naub und das, „so daruf gangen", bei 000 Kronen betrage-Obwohl die Beraubten wiederholt verlangten, daß man ihnen gestatte, Gewalt mit Gewalt zu vertreibe»,habe man dieses nicht zugelassen. Nachdem man dann „capitulirt" und das Lai'rd ii: Friede gesetzt worden,habe man die Beschädigteil vor des Herzogs Gericht nach Mailand gewiesen, obwohl man dieses mit Rnclficht auf die March nicht schuldig gewesen, ivie es auch der March unnachtheilig geschehen sei. Da sei dwAlp denen von Somace („unfern") zuerkennt worden. Um den Schaden aber sei die Commnne ins Ncchtgestanden und habe zwei Sächer angezeigt, von denen der eine sage, der andere habe nichts. Da die CoMiiiune Schuld an der Sache sei, wie sie denn auch im Rechten Antwort gegeben und man sonst erwcisc»könne, so sei unbillig, daß man jene zwei als Schuldner Hinstellei: wolle. Würde nicht auch die Communezum Schadenersatz augehalten, so könnte man nicht dulden, daß die Angehörigen („die unfern") solchervergewaltigt würden und müßte ans Mittel denken, ihnen zu den: Ihrigen zu verhelfen. Man erwarte A»t-wort. «I. Jacob Zimmermann, Schreiber zu Bellenz, beklagt sich, daß er etwas „gegen Franzosen" habe, »n»aber seine Kundschaften, deren er fünf habe, nicht brauchen könne, weil der König verböte::, wider ihn K»»^schaft zu geben. Heimbringen und den Voten, die nach Badei: gehen, in Befehl geben, wie man unseG"Amtsinann Hülfe verschaffen könne. «. Zu gedenken des Anzugs, daß Vogt Ilmberg Rechnung gebe »n^bezahle, was er empfangen; ivas er nicht empfangen, will man ihn nicht nöthigen einzuziehen, kl*. Zu lff"denken des Kaufmanns Bastian Schmitzer von Wangen, der „ruche War" führt und den: Uri und Unterwaldc»dei: Zoll nachlassen wollen, zx. Der Decan voi: „Melen" will seine Pfründe seinem Bruderssohne übergebe,wie mm: im letzten Abschiede verstanden. Uri und Schwyz wollen ihn: dieses bewilligen, wie es ihn: vo»seinen Obern und denen, die hierin Gewalt haben, nachgelassen worden. „Um die zwei: artikel, ob »eis'welichs ort das nit nachlassei: mag, das abschribcn", wie jeder Bote weiß. Antwort ans nächstem Tag, vierzehnTag nach Ostern (10. April). I». Vogt Geißer von Bollenz bringt vor, wie das Priorat zu Campo („Campc'N )ii: üblem Zustande, die Kirche „zergangen", die Behausung und Gitter „geschleißt" seien. Alan soll den: DccVdHerrn Peter, schreiben, daß er das wieder aufrichte. Glaubt er, daß ihm jemand dabei helfen müsse, PfründenAndere, mager die darum belangen, i. Da die in der Riviera den Bollenzeri: nicht helfen wollen, den See abz»-graben, der da „ufgadt", soll mau dem Vogt in der Riviera schreiben, daß e^ verschaffe, daß sie helfen mit ei»cn>„Commandement." Ii. Betreffend den alten Dolmetsch und Jacob Schillig, die vom Land erkennt worden st>unnd wieder zurückkehren möchten, bittet die Landschaft, sie nicht mit diesen zu belästigen. I. Vor den V O>'b'"ist des Landschreibers von Uri zu gedenken, betreffend die Handlung, die er in ihren: Namen ii: SolothB»geschrieben hat. i». Wegen Batzalin (Pazzalino) und Wilhelm von Puudt (Pont) wird angezeigt, u'U„er" (?) sie in: Gefängnis) gehabt und mit ihnen gehandelt habe. Als dann Batzalin vom Lande gekoinnü»,habe „er" zu Händen der Obern seine Habe zu Händen genommen „und sind im 8 krönen worden. Diew>^und er dam: wenig gewuunen", bitte er, ihn: diese 8 Kronen nachzulassen. Uri für seinen Theil hat dütz-gethan. >». Von dem Bollenzer Strafgeld sind über das, was man für Weibel, Schreiber und andere Kdlb"verausgabt hat, jedem Ort 13 Kronen zn Theil geworden.