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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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März 1534.

3) 30. August. Räthe und Burger zu Freiburg. Auf Verlangen des Ulinauu Tcchteriuauu ihn inPaucraz Techternwnns scl. Güter cinzusetze», wird ihiu entsprochen laut dein Urthcil.

Nathsbuch Nr. öl.

4) ö. October. Der Rath zu Freiburg au Zürich. Der Bote von Zürich habe in Baden dein vonFrciburg mitgcthcilt, daß die Amman» wegen des Erbs zu keinem Recht gelangen können. Dabei geschehedenen von Freiburg und Ulmann Techtcrmann Unrecht; fortwährend sei den Parteien Recht gehalten, Zielstmit ihrem Wissen und Willen ein Nechtstag bestimmt, aber von Hans Ludwig Ammann nicht besucht u»ddaher von Techtermann laut dem Stadtrecht das Recht bezogen worden: doch vorbehalten chchaftc Noch,die habe Ammann noch nicht nachgewiesen. u>i.w»>

5) IL. October. Vor Nöthen und Burgern zu Freiburg verlangen Hans Ludwig Ammann von Bernund der alt-Veuncr Tittlinger mit Beistand Herrn Fischers Nechtsöffnuug gegen Ulmann Techtermann ivegevPaucraz Techtcrmanns sel. Verlassenschaft, die in ihrem Abwesen Ulmann bezogen; sie seien durch ihre Herre»versäumt worden in Betreff eines Beistandes, den sie verlangt und „zum Theil" erhalten haben. Ulm«'»»entgegnet, der Nechtstag sei von ihnen angenommen aber nicht besucht worden, ehchafte Roth sei nicht vor-handen gewesen. Wegen Ausstand der Verwandte» und schwacher Anzahl der Übrige» wird der Gegenstoßverschoben. ma°w.

K) 4. Februar, 1534. Räth und Burger. Ulmnnn soll bei seinem erlangten Recht bleiben, da von derGegenpartei keine chchaftc Roth nachgewiesen worden, indem der Vogt zu Baden gefahren und Ludwigmann, der rechte Sechcr, zu Bern in der Stadt war, aber weder selbst noch jemand an seiner Statt er-schienen sei. ibickow.

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Lucern. 1534, 24. März (auf u. Fr. Vcrküliduug Abend).

Staatsarchiv Lncern: Alls;. Abschiede X. I,k. iä7. jt'antottSarchiv Areiburn: XiuLuv 82.

Tag der VII Orte.

Gesandte: Fr ei bürg. (Hans) Lanther. Solothurn. Hng Sury. (Andere nicht bekannt).

»T. Der Bischof von Wallis hat den Antrag gestellt, den Herzog von Savoyen in das Bnrgrechtzunehmen, das man des Glanbens wegen geschlossen. Da man nicht für rathsam hält, zu dieser Zeit dGHandel auszuschlagen, und in dem, was bisher darüber verhandelt worden, sich noch niemand „vertresft" h"bso wird, nachdem man sich der Voten von Schwyz, Zug und Solothurn vermächtigt, dem Bischof geschriebener möge zuerst in Erfahrung bringen, ob der Herzog die aufgerichteten Artikel sich gefallen ließe oder etlicheAbänderungen wünschte, und darüber berichten; man sehe jedoch voraus, daß auch die Landleute von Wallisdamit einverstanden seien; sonst würde man der Sache ganz müssig gehen. I». Lucern stellt die dringe»^Bitte, man möchte den zwei Brandbeschädigten zu Mereuschwand eine milde Beisteuer zuerkennen. '

halb Vierden zwei Anträge gestellt, nämlich entweder dasselbe noch einmal zu mahnen, den Kauf u»d ^Märkte gemäß den Bünden frei zu geben, oder dann eine Botschaft von den V Orten an Näthe undmeinden daselbst abzusenden, um die Freigebung der Märkte nochmals zu begehreu. Heimzubringen und a>den Tag zu Baden Antwort zu geben, welchen Vorschlag jedes Ort annehmen wolle. «R. Es soll auf nächste"Tag zu Baden Bern ersucht werden, die Vieler, als die ihm mit Bnrgrecht verwandt sind, auf die es dahcreinigen Einfluß habe, zu „unterweisen," daß sie dem Propst zu St. Immer wegen seiner Beraubung