März 1534.
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2. Der Wortlaut des zweitletzten Satzes geht dahin:
„Und als wir s>) gefragt, wie st) normale» ire rät und ämpter besetzt, haben st) uns anzeigt, wie dannU) ein schulthcißcn und rychSvogte mit der gmeind besetzt, und syen demnach vier alt rät gsin, dieselbigcnttllwcgen rät bliben, einer habe es dann mit nnercn verschnlt: dieselben vier rät haben dann acht man zuwen genome», die sigen dann also onch des rats gsin, und habe man jerlichcn von denselben acht mancn je'wen die eltesten rüwig gelassen, und wan under den viere» einer mit tod abgangen, so haben die dri) einandern zu inen crwelt."
, Zu x. Dieser Art. steht im Zürcher Abschied in einem eigens betitelte» und datirtcn Beiblatt, mit der glcich-ZeUlgen Überschrift a. tsrAo: „Abscheid das wir einander byn bündten und dem landfrieden schirmen wellind, lindvon nölen den glauben ußzedingcn". Auch im St. A. Bern: Evangelische Abschiedes, k. 6—7.
Zu Der gegebene Detail — die Verhandlung füllt 10 Folioseiten — scheint wirklich überzeugend>nr die Schuld der Franzosen und ihrer Richter, sowie der Gesandten zu sprechen; eine Aufnahme diesesBosses liegt jedoch dem Zweck der Abschicdsammlung zu fern.
Zu und «v. Diese zwei Artikel finden sich vor in abgesonderter, undatirter Ausfertigung beiö'Mbnrg unter Abschieden des Jahres 1535 als Beschlüsse, die zu Baden erfolgt seien. Die Bezeichnungas 2«. ^s „Montag über acht Tag" taugt weder zum Jahr 1534 noch zum Jahr 1535. Abera>»e Vergleichung mit dem Abschied vom 24. März 1534 läßt wohl keinen Zweifel, daß die Sache hiehergehöre.
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Wern. 1534, 14. und 16. März.
Staatsarchiv Verl»: Nathsbuch Nr. 245, S. 12.
^sandte: Genf. I. Lulliu; Etienne de Chapeaurouge; Claude Savoye; Eticime Dada.
I- Vor dein kleinen und großen Rathe zu Bern erscheinen am 14. März die Gesandten von Genf und^ge» i. Mm wolle entschuldigen, daß sie die Boten von Bern so lange aufgehalten haben, und dieGenf wie bisher für empfohlen halten. 2. In Betreff des ihnen abgeforderten Geldes sei ihnen wegenund Armuth nicht möglich, die erwiesene Wohlthat zu vergelten; sie wollen Gott bitten, daß er die^ in hohm Ehren erhalte; dabei möchten diese von der Schuld etwas nachlassen, Ziele setzen w. 3. Die^ habeil zahlreiche Anstände wegen des Evangeliums; sie bitten die von Bern, dießfalls ihnen eine-V Ulitzugebcn, damit man sich vereinigen könne und Ruhe werde. Sie werden sich dießsalls auch an^'"rg wenden, weil das Burgrecht gemein sei. 4. Sie bitten um Rath, wie sie die in dem Handel gegen den^ '^,^^dnch erlaufenen Kosten an denjenigen, die ihn berufen und aufgewiesen haben, den Domherren nämlich,kirnen. II. Dieser Bortrag wird am 16. März vor Näthcn und Bürgern wiederholt. Es wird/ ^sandten geantwortet: 1. Die Boten von Bern, die zu Genf gewesen, seien zu ihrem Gefallen befriedigt^ Betreff des Geldes wolle man nach Verlangen abrechnen, obwohl schon zwei Mal gerechnetsei, aber weder etwas nachlassen, noch ein Ziel setzen; die Landlente und auch die in der Stadt, auch"'Huri, und Biel wollen bezahlt sein, u. s. w. 3. Ein Gesandter wird denen von Genf auf ihre Kosten ver-lin^' ^ ^ sich aber in nichts einlassen, als was zur Förderung des göttlichen Wortes und der bürger-^"tracht dienen mag. „Ist inen gar abgeschlagen". 4. Denen von Genf beizustehen, um die Capitcls-wegen den Kosten zu belangen, ist Bern nicht gelegen.