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März 1534.
Weise, zwei llrtheile gewacht. Der Stadtschreiber von Solothurn lehnt als gemeiner Schreiber in diesesHandel, laut Weisung seiner Obern, jede Erklärung ab. Dagegen erzählt Jaeob Marti, Mrs er mit dci»Obmann, Hauptmann zen Triegeu von Wallis, und andern darüber gesprochen und erfahren habe. Daans diesen Berichten erkennt, daß hierin große Falschheit und Betrug geübt worden, so hat man diefügnng bestätigt, daß es bei den Eiden, welche Arsent und Morand gethan haben, gänzlich bleibe und beide a»ldem nächsten Tag erscheinen sollen; sodann wird Solothurn angelegentlich ersucht, Stephan Lorenz, Pim"Lukas, Minardt und Brulard ebenfalls nach Baden zu weisen und die zwei Blanken durch seine Gcsandb'"den Eidgenossen vorzulegen; und weil der Handel so groß und schwer ist, so soll inzwischen jedes Ortberathen und seine Boten bevollmächtigen, dem Urheber dieser Betrügereien nachzuspüren, um an einzu kommen. Alls den Anzug des Herrn von Boisrigault, daß die Angelegenheit eines seit langer Z"tn Frei bürg gefangen Liegenden befördert werden möchte, wird beschlossen, diesen Handel Freiburg zu ul'U'lassen, doch wünscht man, der Betreffende möchte nicht freigelassen werden, bis der Handel von Wilhelm Ärß'>"vollendet ist. »»»». Dein Boten von Freiburg wird bewilligt, vor dem Landvogt zu Baden in Betreff dc'U'von St. Gallen Kundschaft einzunehmen. Hiczu haben die Gesandten von Bern nicht gestimmt, weilsich nicht ausgedrückt, ob es die Stadt St. Gallen, oder besondere Personen betreffe. I»I». Stephan Lou'll'hat geschrieben, Ammann Troger van Nri habe ihn an der Ehre angetastet. Es wird erkennt, die "0"Solothurn mögen ihm anzeigen, daß Troger dessen geständig sei und sich verantworten wolle; Lorenzihn nun da belangen, wo er wohnt.
««'. Die im Nheinthal regierenden Orte geben dem dortigen Landvogt Götschi Zhag, desfolgende Weisungen-. 1. Die für Wein noch ausstehende Schuld von Natius Schreiber einzuziehen und ^der nächsten Jahrrechnuug zu bezahlen, da man nicht länger warten will. 2. Dem Bischof von Eonst""'hat man geschrieben, er möge den Weihbischof anhalten, beförderlich die .iUrchen im Nheinthal zu iveill"'weßhalb der Bogt allen Angehörigen einschärfen soll, sich (dabei) gebührlich zu benehmen. 3. Da ^wird, daß die Nheinthaler meinen, es könne von jeder Buße der dritte Pfenning abgehen und über den I"erst noch mit dem Bogt unterhandelt werden, so wird Hiertiber erkannt, man habe einen solchen Nachlaßbewilligt, sondern dem Bogt Bollmacht ertheilt, die Bußen zu bezichen oder nach seinem Belieben etwas dam"zu erlassen; bei thätlicheu Friedbrüchen soll er aber gar nichts nachlassen und niemand verschonen. 4- ^Zins- und Gültbriefe betreffend, die dem Capitel zu Norschach gehören, aber jetzt in der Stadt St.liegen, ist dem Bogt im Nheinthal befohlen, bei Burgermeister und Nath daselbst auszuwirken, daß bienach Norschach gelegt und die Zinse jährlich den berechtigten Personen zugetheilt werden, indem »iau ^Ansicht ist, daß der Landfriede solche Güter auch betreffe. Was indes; die Neugläubigen von den; Haup "eingenommen oder ablösen lassen, soll ihnen abgerechnet werden. 5. Der Bogt soll den PersonenSt. Margarethen, die ihn um ein unpartheiisches Gericht angerufen, ein solches halten, sie aber ihn f>" ^
Kosten vertrösten. St. A. Ziiirch: Rheinthal. Abschiedband r. 77. Gesiegelt vom Landvogt zu Bade», Gilg Tschudi von Glarus
auf Samstag vor Lätare (14. März.) Eopie. Enthält auch Art. Ii des Abschieds.
«1,1. Bor den Boten der VII Orte trägt der Secretär des Bischofs von Wallis vor, wie der >von Savopen durch Briefe und Botschaften sich bewerbe, in den Bund der VII Orte für Aufrechterhält"^des alten wahren christlichen Glaubens aufgenommen zu werden. Weil aber wegen weiter Entlegenheit der L"wder gemeine Mann vielleicht einen Unwillen nehmen möchte, so dürfte dieser Umstand besonders berückstc)^werden. Da zu dieser Zeit allerlei seltsame Händel vorgehen, wollen die Boten dieses ihren Obern 5"