März 1534,
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^nlnnglich bewiesen werden könne; legt auch Kundschaften vor, was für einen Plan die Vier auf dem letztenÄhrinartt haben ausführen .vollen, woraus leicht uusäglicher Schaden hätte entstehen können. Darauf eröffnenZnrich und Bern ihre Instructionen: Ihre Herren haben an diesen Dingen großes Mißfallen und die dreiSchuldigen deßhalb ernstlich zur Rede gestellt, erwarten auch, daß solches künftig unterbleibe; da sie jedoch^'nommen, daß dieselben nnr zwei Pfaffen abgesagt, welche früher ihres Glaubens gewesen, so seien diejetzt nicht weiter instruirt, als anzuhören, ob noch andere Klagen vorliegen. Die V Orte und Freiburgklären sich entschlossen, Blinde und Landfrieden und das neue Burgrecht an Solothurn treulich zu halten;die andern Orte, den Bünden und dem Landfrieden nachzukommen. Hierauf werden Zürich und Bern ersucht,^ Sache nochmals heimzubringen, damit gegen diese Flüchtlinge gemäß den Blinden verfahren werde.
Eine Nathsbotschaft der Stadt St. Gallen gibt Antwort auf das Ansinnen, den bestehenden Sprüchen und^'trägen Genüge zu leisten, und legt gegen die von dem Abt erhobenen Klagen ihre eigenen Beschwerden"'it de». Anerbieten, dem Abt zu Recht zu stehen vor unparteiischen Nichter», sei es vor den XIII oderden VI Orten, mit denen die Stadt im Bündniß stehe. Dies haben die Gesandten der IV Orte denAnwälten des Abtes mitgetheilt, die aber nur vor den IV, den VIII oder den X Orten Recht annehmenHierauf ist verabredet worden, es sollen die IV Schir.norte den Streit an Ort und Stelle zu ver-""tteln suchen; weil aber die Boten der Stadt diesen Vorschlag abweisen und auf ihrem Rechtbieten ver-hau, se haben die Gesandten des Abtes dies in den Abschied genommen, ..... aus de... nächsten Tag zu"'"'»orten, vor welchen Orten er Recht nehmen und geben wolle; dar...» soll auch jeder Bote instruirt werden,'""tor in Sache zu handeln. 5. Bern verantwortet sich gegen die V Orte über die Verhaftung derSchaft des Bischofs von Genf. Seine Boten daselbst haben gemeldet, daß eine solche herauskommen werde,'""s man nicht hindert hätte, wenn dieselbe auf den rechten Straßen geblieben wäre; weil sie Abwegen ge^ und de» Vögten befohlen sei, verdächtige Leute festzunehmen, so habe der Vogt zu Aarberg sie ver-...f besonder» Bekebl in die Stadt (Bern) geschickt; da seien auch maucherle. Schuften auf .hr
.sucht, denMn frei zu lasstm und seinem Fürsten und Herrn heimzuschicken; denn sollte das nichtfliehen, so Hütte ...an zu besorgen, daß auch eidgenössische Boten so behand.flt wurden. »<. Uber d.e^werden Lueerns wegen Neuerungen in den Zöllen zu Miele., und Bellenz eMnet Amman.. Troger von^ Lueer» habe solche auch angeordnet; sobald diese aufgehoben würden, werde Ur. auch gebührende Antwortüber seinen Zoll. I. Die ennetbirgischeu Vögte, nämlich von Luggar.^, Menws und .... Ma.u hal,^antworten sich über das ihnen ab letztem Tage zugekommene Schreiben: Der Herzog vou ...ailand habeAnlaß z„ Beschwerden; sie haben den Genügen Alles zuführen lassen, was ... .hre... Vermögen sei;hingegen lasse ihnen nichts zukommen, als etwa Einzelnen einen Sester Korn, wovon aber leder e.neund andere Auflagen entrichten müsse. Auch der Vogt von Mendens verantwortet sich wohl. Demnach^ de.» H,^g g,schieben, er solle den Eidgenossen Korn und andere Früchte gemäß den Capiteln zu-lassen, da ...an sonst genöthigt wäre, gegen ihn auch zu sperren. .... Der französische Gesandte,von Boisrigault, meldet folgende Neuigkeiten: Der Pfalzgraf habe den Nürnberger., drei Städtchen'^Se.io.nmen; die Könige von Polen, Dänemark und Ungarn halten Conferenzen, der schwäbische Bund sei