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März 153t.
erklären die V Orte, sie bleiben bei ihrer letzten Antwort, indem sie glanben, daß das, was die von Bre""garten mit Brief und Siegel Angesagt haben, anch von deren Nnterthancn gehalten werden müsse, da Nnterthaiic"nicht freier sein können als ihre Obrigkeiten; die Sache sei übrigens nnr darnm so lange angestanden,die Obern gemeint, Zürich habe wirklich mehr Gerechtigkeit daselbst; sie bitten also sie gütlich dabei bleibe"zu lassen. Ans den Anzng der Zürcher Gesandten, daß den Oberwylern mit Strafe gedroht worden st'/antworten die V Orte, es sei ihnen davon nichts bekannt; sie glauben anch nicht, daß es geschehen wer^«l. Die von Biel antworten ans die ab letztem Tag ihnen zugesandte Snpplieation von Propst undzu St. Immer und die Vorladung ans gegenwärtigen Tag schriftlich, die Snpplieation enthalte Unwahrheit^die man nachweisen werde; weil aber die Stadt von Kaisern, römischen Königen und dem Bischof von Bahgefreit sei, daß sie vor keinen andern Nichter geladen werden könne, als vor den Meier zu Biel, derAmtmann des genannten Bischofs sei und jährlich bestellt werde, die Stadt in seinem Namen zu regten'"/so bitten sie freundlich, daß man sie bei ihren Freiheiten und altein Herkommen bleiben lasse. Der P''"^und ein anderer Capitelsherr beschweren sich über diese Antwort und anerbieten, in Baden als Geisel" ^bleiben, bis ihr Recht dargethan sei; übrigens können sie nicht vor dem Meier zu Biel zu Recht stes""/indem derselbe damals selbst im Rath gesessen und bei Allem geholfen habe, also Partei sei; sie halte" "b''die Eidgenossen, als unbetheiligt, für befugt, in dieser Sache zu richten, und seien den Bielern nicht "wverpflichtet, da diese das Bnrgrecht ihnen abgekündigt haben, wie der eingelegte Brief zeige; darnm bitte"dringend, daß man das Klostervermögcn, als Zehnten, Zinse, Kostbarkeiten und besonders das Siecp'bgemeinen Händen nehme bis zu Austrag des Rechten. Man hätte zwar sich versehen, daß die von Bielso „ungehorsam" ausbleiben würden; weil man aber mit ihnen nicht hat verhandeln können, und dieHerren um Gottes willeil das Recht anrufen, so wird beschlosseil, die Sache nochmals heimzubringe" 'sauf nächstem Tag weiter zu berathen, was mit Biel zu handeln sei. v. Die Boten von Bern bringe'"Auftrag ihrer Herren vor: Da die V Orte erklärt haben, daß die Rüstungen und Vorsichtsmaßregeln i"bernischc» Landschaften Unwillen bringen, so erwiedere Bern, es seien auch ihm allerlei Nachrichte"Rüstungen der V Orte zugegangen; obwohl es denselben wenig Glauben beigemessen, so habe es sichvorgesehen und ,verde sich mit Gottes Hülfe zu beschirmen wissen, wenn jemand es von seinem Gla"^Landen und Leuten, Freiheiteil und Gerechtigkeiten drängen wollte; es wolle aber die Blinde und den L">"frieden treulich halteil, denn es habe nichts lieber, als Friede, Ruhe und Einigkeit, Die Boten von Bc"'ziehen ferner an, sie seien letzthin beauftragt morden mit dem alten Commcnthur von Hitzkirch, demMülinen, zu verschaffen, daß er die Lchenbriefe oder deren Copien über die Güter in den Freien ÄM"dem Vogt daselbst zuschicke, damit dieser solche in das Urbar der VII Orte eintragen könne; die Herrc" h''"sdann diesen Commenthur vorbeschieden, worauf er ihuen vorgestellt, wie er lebenslänglich zum Coi"""''^bestellt gewesen sei, der Landfriede an ihm aber nicht gehalten werde; weil er dort wohl Halls gehalten, s"sie dringlich, ihm ein Leibding auszusetzen; dann werde er auch die Briefe zurückstelleil. Die V Orte erwies" /sie dürfen nicht erwarten, daß ihre Obern hierin nachgeben werden, wollen es aber heimbringen. Die Vll ^ ^bitten Bern nochmals, zu wirken, daß er diese Briefe oder Copien davon auf nächsten Tag einsende,ihm dieselben weder Nutzen noch Schaden bringeil und man früher dem Hofmeister zu Königsfelde"erlaubt habe, die Urbare in den Freien Ämtern zu erneuern. K-. Solothurn begehrt Antwort über si'Klage betreffend die vier Flüchtlinge, welche Drohungen gegen die Priester ausgestoßen, und meldet,neuerdings vielen Bürgern und Rüthen gedroht, sie zu erschießen, wenn sie auf ihre Güter gingen, was -