Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
274
Einzelbild herunterladen
 

274

Februar IS 34.

Rechnung erlassen sein sollen, jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Herren und ObernGewalt haben, jederzeit Rechnung einzunehmen, wenn die Klöster nicht ehrlich und wohl Hans hielte»-v. Ammann Nychmnth gibt der zu Wesen gestandenen Hackenbttchsen halb die Antwort, dieselben seien zwa>vor dem Krieg dahin gekommen, hätten aber auch wohl vorher weggeführt werden können und seien ba»>'von den Wesenern gegen Schivpz gebraucht worden; darum glaube es nicht dieselben zurückerstatten zu m»lst"'wolle aber Zürich freistellen, Wesen darum anzusprechen oder nicht. „. „Und als ir dann anzöge»wegen üwer underthanen zu Otelfingcn der pfarr- und kilchengütern halb zu Wprrenloß, da habend »m' ^übrigen orten boten st) früntlich gepetten, diewpl die theilung beschechen und nit lenger dann uf Jon»»"Bap/° nechst konnnend weren soll, daß dann ir üwer Herren srüntlichen pitten, daß st) bis nf obgeinelt sttglitliche>r stilstan und warten wöllen, wie jeder bot ouch witer davon sagen kann." x. Der A»»»^^^Nlichmuth zeigt an, wie ein armer Gesell ein „Stiirle" (5 mal so statt Stierlein) im Sarganserland gck»»stund dort in eine Scheune eingestellt, bei seiner Wiederkehr es nicht mehr gefunden und zuletzt vernommendaß der Landvogt es als „Mulfe" erhalten und geschlachtet habe, was für den armen Mann stlM' stertragen sei: deßhalb stellt er an die Boten von Zürich die Bitte, mit dem Vogt zu verschaffen, daß er ''Thier bezahle. Der Müller von Jonen bringt seinen Span mit dein Pfaffen Lendi vor, worauf A»»»^"Toß von Zug bemerkt, derselbe sei vor langer Zeit angefangen und bei dein Zürich gewährten Nachlaß ^Appellation ans dem Kellerhof Lnnkhofen ausdrücklich vorbehalten worden, daß die früher verrech tstrlig^Händel nicht weiter gezogen werden sollten; hicnach wird Zürich ersticht, es gütlich dabei bleiben z»und den Pfaffen abzuweisen. Die Boten sollen auch dessen eingedenk sein, ivas die von Bern undmit ihnen geredet haben, betreffend die Wälschen ennet dein Gebirg. »,». Die Boten (von Bern) st' 'gedenken, daß der Bote von Zug ihre Herren freundlich bitte, den alten Commenthnr von Hitzkirch, denMülinen, zu bestimmen, daß er die zum Hause Hitzkirch gehörenden Lehen anzeige, damit sie in den tu 'der Eidgenossen eingeschrieben werden können.

I«>». Geheime Verhandlung zwischen den V Orten und Freiburg; siehe Note.

«««'. Der Hofmeister des Abts von St. Gallen eröffnet (vor den IV Orten?), auf den: letzten ^seieil die Klagartikel seines Herrn in den Abschied genommen und den Gesandten derer von St. Galle» ^getheilt worden, mit der Weisung, die Verträge, Briefe und Siegel zu besehen, denselben nachzukomme»sich nlit dem Abt gütlich zu vergleichen. Dieses sei nun nicht geschehen; der Abt bitte daher nochmals/ ^man die von St. Gallen vermöge, ihm vor den IV Orten, als seinen Bundesgenossen, oder vor den Vlll»oder den X Orten, „ivo es uns bednnke", zu Recht zu stehen. Man hat hierüber denen von St. Galle» ltschrieben, wie die dem Hofmeister gegebene Copie lautet. «I«I. Zu Wpl waltet ein Streit zwischen denje»'^^welche im Jahre IS3N am Regiment gewesen, und denjenigen, die damals gefangen und vertriebenLetztere erheben Ansprüche gegen erstere und glauben, daß dieselben ihnen vor dem Abt zu St. Gallen Z» -'stehen sollen. Die Belangten aber behaupten, daß der Landfriede Alles aufgehoben, ivorauf sie auch ihre ^und Siegel von Händen gegeben haben. Sie haben übrigens nichts gcthan, als was ihnen befohlen »»-" ^und sie als Biederlente von des Regiments wegen thnn mußten. Sollten sie nichts desto weniger beß»'^.zu Recht stehen müssen, so glauben sie, daß der Abt parteiisch sei und daher nicht Nichter seil, könne,

Anfang des Streites von ihm hergekommen und die Klüger des Abtes Amtsleute und Diener seien-gegen behauptet der Hofmeister des Abtes, daß dieser nicht als parteiisch zu betrachten sei, da der Streitnicht berühre; er habe auch von andern Orren Rüthe und Nichter dahin verordnet, die unter keinen llmst»^