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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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253
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Januar :c. 1534. 258

einigen Rathsgliedern, diese Antwort den Gesandten in deren Herberge eröffnen, erwiedern diese, man'"°ge sich so benehmen, daß es zum Vortheil derer von Genf gereiche und die von Bern stets geneigt seien,M unterstützen. Man solle es nicht ihnen zuschreiben, daß für den betreffenden Prediger ein Platz in^tz genominen worden sei; das sei durch einen Theil der Bürger geschehen, um daselbst das Wort Gottes zu^n; man empfehle ihnen diese und bitte, dieselben das Geschehene nicht entgelten zu lassen; die^eignung des betreffenden Platzes sei durch Gott und nicht durch sie erfolgt, sie wollen und können dem^°lke das, was Gott ihm gegeben, nicht entreißen und ersuchen den Rath, daß er sich dem, was Gott gethan,'"cht widersetze, und daß man sich gegen jene, die das Wort Gottes zu hören verlangen, so benehme, daß sie^'"en Grund haben, sich dießfalls zu beklagen; wer denen von Pern befreundet sein wolle, dürfe sich denen,

'"kiche das Wort Gottes verlangen, nicht widersetzen.

XXX. < 7. März). Alan bezahlt den Gesandten von Bern für ihr Taggeld 15t) schaler.

Das Rathsrcgister von Genf nennt unter de» Berner Gesandten irrig Peter anstatt Georg Schönt;

siehe St. A. Bern: Jnstructionsbuch II, k. 332.

Peter Tossis und Ulrich (das Nathsregister von Genf hat irrig: Heinrich) Nix von Frciburg werden4. Februar abgeordnet. Nr, m.

Die Verhandlung vom 21. Januar in Bern ist aus St, A. Bern: Jnstructionsbuch L, k. 342 ent-nommen (französisch), alles Übrige aus der im Eingang angegebenen Quelle.

Wir notiren auszüglich noch folgende Acten:

1) 1534. 12. Januar. Sindics und Räthe von Genf crtheilen folgende Instruction der an den Bischofabgeordneten Botschaft: 1. Man sei in Genf wegen eines Predigers von. Dom.n.caner Orden, der währendb-s Advents bei St. Peter gepredigt habe, in großer Unruhe. Da er nämlich diejenigen, welche am Fre.tagund Samstag Fleisch essen, beschälten ..und daruf vil red brucht". so glaubten die Herren von Bern daß s.edurch ihn geschmäht worden seien, und sandten ihre Botschaft mit dreizehn Pferden her ..... d.eser Schmach wegen

S°gm den benannten Prediger Recht zu verlangen, und verwiese» es denen von Genf hart daß s.e .hmWcheS gestatteten. Ans dieses habe ...an frcnndlich. zu mehrerer Sicherheit, um ...cht ... großen Unfall zu^"""en. de». Prediger „Hüter »gebe», dadurch die Sach erlöscht ...ächte werden". Als ...... we.ter ...der

Sache verhandelt worden, habe der Prediger sich geweigert, in der Frem.dl.ch -tt zu antwMen und »erlangt.

den geistl.chen Richter gestellt zu werden. Die Gesandten haben aber erklart, ke.nen Auftrag zu haben"°r einem andern Richter, als vor dem Rath zu Genf („uns") offentl.ch zu erscheine». Man habe sie hierauf»'beten, sie möchte» bewilligen, daß dieses freundlich auf den, Nathhause geschehe. Das se. venve.gert worden.U'u nun nicht wider die Antorität und Herrlichkeit des Bischofs zu handeln, sewn d.e von Genf vor dessenV'car und den bischöflichen Rath gelangt und haben dessen Rath begehrt, da.n.t d.e Sache ...cht we.ter komme.Geschreis verursache anderseits die Ehre der Herren von Bern gewahrt und Alle .... Fr.eden abgethan

'""de. Man habe z» diese... Ende vorgeschlagen, daß ein geistlicher R.chter bezeichnet werde. vor de... undProcureur fiscal des Bischofs der Prediger in Gegenwart der G°sa.'dten von Bern verHort werdenU"b seine Entschuldigung darbringen solle, dan.it ...an nicht zu einer öffentl.chcn. D.sputa .on gedrängt wurde.^ hätten nämlich die Boten von Bern drei ihrer Prädicanten mitgebracht, d.e sich erb.eten V.eles w.derd.'" Prediger zu beweisen. Die Herren des bischöfliche» Rothes haben aber ».cht d.e Gefahr betrachtet, d.eöffentliches Gespräch für den gemeinen Mann habe, der die Sache ...cht verstehe, und verweigerten, demN"th eine., geistlichen Richter zu geben, und sagten, die Herren von Bern sollen vor .hnen erscheinen, sieihnen gutes Recht halten Es möge »u» der Bischof dießfalls e.» E.nsehen thun und se.nen gutenRath ertheilen. Er ...öge bedenken, daß es viel besser wäre, wenn er für dieses Mal, unbeschadet seinerGerechtigkeit, gestatten würde daß ein Richter auf daS Rathhaus käme, d.e Entschuldigung anzuhören, als