Januar!c. 1534.
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XI. (26. Januar.) Diese Antwort ging dahin: Es sei bekannt, daß der Bischof, nachdem ihm die Ver-Mnahme des Adventpredigers zur Kenntnis; gekommen, verlangt habe, daß für dieselbe Genugthnung geschehe;^iiil diese erfolgt sei, wolle er gemäß den Rechten und Freiheiten der Stadt Recht walten lassen; dieser^'chmg wolle man gehorchen und er ermahne den Rath, dieselbe zu beachten. Die Abordnung wiederholte
frühem Protestationen und verlangte hiefür schriftliche Zeugnisse.
XII. (J7. Januar.) Der Rath der Zweihundert, nachdem er die Antwort des Viears und des bischöf-' X» Rathes vernommen, beschließt, der Prediger habe ungeachtet aller Einwendungen den Gesandten von/rn Rede zu stehen. Man ließ ihn eintreten und eröffnete ihm diese,; Beschluß. Er entgegnete, daß er
"'cht vor dein Rath als Gericht antworte und seineu Rechten und der Gerichtsbarkeit des Bischofs nichtsErgeben haben wolle. Es traten nun auch du Gesandten ein und eröffneten ihre Forderungen. Der PredigerOrderte sie ans, die Artikel, über welche er antworten solle, vorzulegen, er werde das Mögliche thnn. Diesandten eröffnen, er habe sich erfrecht, in seinen Predigten Gott und die Herren von Bern zu schmähen,ei» xx aMtw Andern; sagte: 1. es haben vier Henker das Kleid Christi getheilt; diese leben noch, es seien^ Deutschen, die Waadtländer, die Arianer und die Sabellianer. Der Prediger verlangte vorab die Vorlage^ Magepunkte, dann werde er sich rechtfertigen, und wiederholte, er sei zwar nicht gehalten, sei es ii; Betreff^ Glaubens, sei es wegen beglaubter Ehrenkränknngen anderswo, als vor den; competenten Richter zu"'üworten, indessei; sei er dennoch bereit, Rede und Antwort zu geben. Das in den; vorgetragenen Artikel." Steile habe er nie gepredigt, ihn; sei unbekannt, wo die benannten Henker wären und habe solches in^">cr Schrift gefunden. Die Gesandten behielten sich vor, für diesen Klagepunkt den Beweis zu führen.' ^ habe gepredigt, wer an Freitagen und Samstagen Fleisch esse, sei schlimmer als die Juden, Türken^^'^n Hunde, und wer solche in Schutz nehme, sei noch schlimmer als sie. Der Prediger erwiedert,^ in diesen; noch andern Artikeln habe er beabsichtigt, die Herren von Bern oder die Deutschen zu lästern;' habe siine Predigt nach der in Frankreich und in der Stadt Genf herrschenden Gewohnheit gehalten, »achan den genannten Tagen das Fleischessen untersagt sei, und wollte sagen, daß diejenigen, welcherwider handeln, die Gebote der Kirche und diejenigen der Stadt übertreten und Unrecht thmr. Was die"ill'Mehreres enthalte, bestreite er; wenn er wieder predigen würde, würde er dasselbe sagen, und dabeiglauben, jemands Ehre zu tränken. Auch wenn er sich so ausgedrückt hätte, wie die Klage laute, hätte^ uc; k^ncr Ehrenverletzung schuldig gemacht, weil er nur in; Allgemeinen gesagt habe, wer an den genannten, Fletsch essi>, thue Unrecht, ohne hiebet die Herren von Bern oder die Deutschen zu benennen. 3. Er^ " gepredigt, diejenige», welche die heilige Schrift in der Landessprache lesen, seien nur Unzüchtige, Schlemmer,^"cher, Lästerer, Mörder und Räuber, und jene, die sie unterstützen, seien noch schlimmer; Gott werde sie'Mn. Antwort: Er habe nicht die Herren von Bern geschmäht (»diaRmnaWu«); übrigens gebe er vor derüber seine Predigt nicht (weitere) Antwort. Die Gesandten erwiedern, da er in; Allgemeinen gesprochen,^ "uch die von Bern betroffen, da sie die Schrift (in der Landessprache) lese;;. Der Mönch wendetb wen» ex sxch allgemein ausgedrückt habe, so habe er doch nur vor denen zu Genf gepredigt und inFrankreich sei das Lesen der Schrift in der Landessprache verboten; übrigens habe er die angeführten^ ^"hworte nicht gebraucht. 4. Er habe gesagt, hütet euch vor diese;; Ketzern, diesen Deutschen, wie^ .^"5sätzigcn und Angesteckten; haltet keine Geineinschaft mit ihnen; gebt ihnen keine Töchter zur Ehe,six l^ber den Hunden vor. Der Prediger verneint, dieses gesprochen zu haben. 5. Weiter habe er^^igt, >vie Christus drei Male zu Petrus gesprochen, weil er ihn liebe, wolle er auf ihn die Kirche bauen,