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Januar:c. 1534.
von Genf ... ihren Nöthen gegen den Herzog von Savoyen zu unterstützen; sie »lögen daher auch nicht zögern,ihnen Gerechtigkeit gegenüber einer Privatperson, wie jener Casfard sei, angedeihen zu lassen- andernfallskonnte man vermachen, daß sie wenig Gewicht darauf legen, sich als gute und getreue Bürger und wahre Freundezu zeigen, und daher wenig Nutzen erwarten. Im Übrigen mögen sie sich an die Gesandten wenden, denen manen m Betreff des Burgrechts, der Bezahlung der Schuld und des Evangeliums gefaßten Beschluß überschickt habe.
X. (25. Januar.) Der Rath der Zweihundert vernimmt den Brief des Bischofs der sich in Betreffseiner Jurisdiction beklagt, und hört die Antwort au, welche Noset in Bern erhalten hat Man schickt vierNathsglieder, die Gesandten von Bern zur Versammlung einzuladen. Diese, unter Berufung au die v°aihre.. Obern er altenen Briefe, stelle., die Frage. 1. ob der Rath den Prediger, der durch seine öffentliche"Schmähungen die Ehre Gottes .lud d.e der Herren von Bern angetastet, anhalten wolle, vor ihm Rede undAntwort zu geben, und ob er über dessen Antworten wolle Recht ergehen lassen; 2. ob man die von Bernfür d.e un letzten Kriege gegen Savopen geleistete Hülfe bezahlen ,volle; sie seien beauftragt, bis zur Be-zahlung hier M bleiben, wobei ste sich in Betreff der dießfälligen Kosten und Schadens verwahren; 3. obman für d.e Ruhe des Gemeinwesens nicht gestatten .volle, daß ein Prädicant das Evangelium predige, undman iM hiefnr nicht einen Platz anweisen ,volle; sie fügen bei, daß sie für den Fall der Verweigerung dieserPunkte beauftragt eleu, denen von Genf ihr Siegel von dem Burgrechtsbriefc zurückzustellen und das ihrigeabzujchiielden. Hiebe« legen sie den genannten Burgrechtsbrief vor und forderen, daß die von Genf de»ihrigen ebenfalls herbringen sollen, damit im Falle verneinender Antwort das Siegel von demselben abgetrenntwerden könne. Dabe. erklären sie, daß sie auch bei Aufhebung des Burgrechts Genugthuung wegen d-rihnen angethanen Schmach verlangen und dießfalls gegen den Prediger und gegen wen man für angemessenI? ^ """ gehört hatte, entstand eine große Aufregung wegen der angedrohten
Zurückstellung des Burgrechts; man bat die Gesandten, um der Liebe Gottes willen die Urkunde wiederzuruckzunchnen; man ,verde ihnen eine Antwort ertheilen, mit der sie zufrieden sein werden. Die Gesandte»verweigeren d.e SLiederanhandnahine des Briefes, bevor auf alle Fragen geantwortet sei. Der Rath beschloß,den Monch anzuhalten daß er Antwort gebe. Indessen soll der Generalrath (..Milium eaMm. .I..mor..m«)vechmnM und d«nM..d,- ga.q- -Mrt werden. Derselbe soll sich dann zu... Vicar und vor de»
ffchoflichenNath verfugmunddaielbstuni einen geistlichen Nichter bitten, der bei der Benrtheilung des Pre-digers den Vorsitz führe. Sollte erselbe verweigert werden, so soll...an protestiren, daß mit de»., was der Rath ihn"werde, weder der Autorität und Gerichtsbarkeit des Bischofs, „och den Freiheiten der Stadt, noch denjenigen
^ ^ ^ geschehe zum Besten des Gemeinwesens undBehufs Erhaltung des Burgrechts. Man eröffnete diesen Beschluß den Gesandten und es baten alle An-wesenden d.e,elben unter Thronen, ihren Bnrgrechtsbrief zurückzunehmen. Die Gesandten thaten dieses,e... fe.erl.chen Vorbehalt, ihn wieder zurückzugeben und das Burgrecht aufzuheben, wenn ihnen nicht Genug-thuung zu The.l wurde. Endlich verlangten sie, daß der Prediger einen öffentlichen Widerruf thue. D"Rath antwortete, ...an werde ihn vorerst anhalten, vor den Zweihunderten Antwort zu geben und da".'v-eder sehen, wie ».an den Gesandten Genugthung verschaffe. Nach dem Essen ward der Generalrath ver-sammelt und es verfugte sich ein guter Theil desselben mit den Sindics vor den Vicar und ersuchte denselben" " "er, der bei der Benrtheilung des Predigers ans de... Saale des Stadthauses an-
NaM ^^lussi angegebenen Vorbehalte... Der Vicar versprach den bischöfliche»
Rath zu berufen und auf den folgenden Tag befriedigende Antwort zu geben.