Januar zc. 1534. 243
^warten; beinebeils scheine ihnen, es dürfte diese Sache ebensogut öffentlich verhandelt werden, als der MönchiGie Waare öffentlich verkauft habe; endlich, fügten sie bei, schiene ihnen für die Ruhe der Stadt ange-^sseii, wenn der Rath eine Kirche in derselben anweisen würde, in der mau einen Verkünder des EvangeliumsMellen könnte, dessen Predigt die sollten anhören dürfen, die sie höreil wollen, sowie jedermann, der dessen^ehre, zur Messe gehen, daß überhaupt jedermann nach seinem Gewissen leben könnte; das werde an vielen Orten^pflogen und hiednrch Unruhe vermieden. Sie verlangten hierüber Antwort. Es wurde erwiedert, man^'danke die Bereitwilligkeit, warten zu wollen, bis man Antwort von denen zu Bern habe; einläßlicher werdesich in einer andern Nathssitzuug erklären. Als Gesandter nach Bern wird I. Lulliu gewählt, der°ber ablehnt.
Vi. (II. Januar.) Der Rath der Zweihundert beschließt, den Gesandten von Bern Folgendes zu ant-worten: i. In Betreff des schuldigen Geldes: Mail sei durch die Angelegenheit des Mönchs so in Anspruch^»o»i»ieii, daß Ulan sich über die Mittel, ivie jenes zu beschaffen sei, nicht berathen könne; man wolle die^ucklünff der Gesandtschaft abwarten, die man nach Bern sende; inzwischen habe man einige freie Zeit.
Was das Verlangen nach einem Prädicanten betreffe, bitte man, sich an jenen Erlaß zu erinnern, derGefahr xulem Jahre mit voller Zustimmung des Volkes gegeben worden sei und von dem man denen zumn eine Abschrift mitgetheilt habe. Den wolle man aufrecht erhalteil und müsse dabei betrachten, wasdießfalls wiederholt denen von Freiburg zugesagt habe, die auch Mitbürger derer von Genf seien.V'Mäß den Vorschrifteil dieses Ediets werde man den Viear angehen, daß er in den Pfarreien das reine"lliigelchm predigen lasse; würde er dieses nicht thun, so würde der Rath Maßregeln ergreifen, daß dieMrrer diese Vorschrift beobachten; man bitte, sich mit dieser Antwort zu begnügen.
VII. (12. Januar.) Der Rath der Zweihundert billigt die Entschnldiglmgsgründe des I. Lulliu undGesandten nach Bern Claude Roset, den Nathsschreiber, und als Gesandten au den Bischof Niklaus
^riffou.
VIII. (19. Januar). Niklaus Griffon ist vom Bischof zurückgekehrt und bringt Briefe au den Rath,^ den Vicar und an die Gesandten von Bern.
IV. (21. Januar.) Vor Schultheiß, kleinen und großen Rüthen der Stadt Bern erscheint die Botschaft^ Genf. Nach Anhörung ihres Auftrages beschließen die Räthe: Ein Heuchler («Eallärä») habe so widerw Ehre Gottes gepredigt und auch die Ehre der Herreil von Bern angegriffen, daß diese veranlaßt worden seien,^tschaff nach Genf zu schicken, um durch das Recht ihre Ehre zu wahren. Sie haben gleichzeitig deneister Wilhelm Farel und Viret abgeordnet, um mit dein genannten „Caffard" öffentlich über jene Punkte^ ^sputiren, über die er der evangelischen Wahrheit zuwider gepredigt und sich anerboten habe, dieselben zu be-^'stn, dieses Alles die Instruction der genannteil Boten weitläufiger enthalte. Dein wolle nun gemäßw» Gesuche derer von Genf nicht entsprochen werden. Die Räthe verwundern sich hierüber zum höchsten^ bedauern dieses sehr. Nach der der genannten Gesandtschaft mitgegebenen Instruction sollte der Caffard anungeivohnteil Orte, ohne ihre Zustimmung, Bewilligung und ohne ihre Anwesenheit seine Erläuterungendas gehe wider ihre dießfällige Verfügung und wider das Herkommen. Die Priester haben inSache mit gewaffneter und gewehrter Hand Partei ergriffen und können daher nicht als Richter"Erkannt werden. Die Herren von Bern fordern daher, daß über den Caffard das Recht ergehe, daß erden Siudics und dem Nathe zu Genf sich verantworte, und daß bei Erlaß der Erkenntnis; die von Genf') daran erinnern, daß die von Bern keine Schwierigkeiten gemacht haben, als es sich darum handelte, die