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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Januar:c. 1534.

antwortete, daß er dieses bei Vermietung der Excoinmunication nicht thnn könne und daß in Gemäßheit de>Vorschriften betreffend die Excommunication und bei Strafe der Empörung der Prediger auf freien Fus>gestellt werden müsse. Die Sindics erklarten, daß das, was der Rath in dieser Sache gethan habe, nicht inAieinung geschehen sei, die Autorität des Fürsten zu beeinträchtigen zc. Nachdem sie über ihre Verrichtungden Rath berichtet hatten, beschloß derselbe, daß der gewöhnliche Rath nach dem Essen den Gesandten e»Antwort des bischöflichen Nathes anzeigen und sie bitten solle, vor dem bischöflichen Nichter Recht zu nehmen >man werde sie mit allen Kräften unterstützen und wenn nöthig mit ihnen die Klage betreiben. Nachdem diese-geschehen, verhießen die Gesandten Antwort ans morgen.

V. (10. Januar.) Vor dem Rath der Zweihundert erklären die Gesandten von Bern, daß ihre Jnstnn'b^ihnen nicht gestatte vor einen andern Nichter als den Rath von Genf zu treten; sie bitten denselben, sicherklären, ob er als Gericht sie gegen den Mönch anhören wolle oder nicht. Sie vernehmen beinebens,dieser sich auslasse, mit allen Prädicanten, die dießfalls Lust haben, zu disputiren, wenn zwei DoctorcnParis und zwei Deutsche die Disputation präsidiren; sie haben sich dießfalls nicht nin andere Doctorcn »o>gesehen, weil diejenigen, welche sie mitgebracht, für eine solche Disputation geniigen. Da ferner der MMöffentlich gegen die von Bern gepredigt habe, so würde sich auch geziemeu, daß er öffentlich vor dein Volke n»dmrufe; sie wollen sich indessen vor der Hand begütigen, seine Antworten vor dem Rath entgegen zu nehM^und dann zusehen, was man ferner thue. Der Mönch ward darauf angefragt, ob er vor dem Rath in ml!Eigenschaft als Gericht antworten wolle. Er verneinte es, weil er als geistliche Person sich nurordentlichen Nichter unterstellen diirfe und nichts thnn wolle, was der Kirche und dem Bischof zum ^

gereichen könnte. Die Gesandten von Bern verblieben auf ihrem Standpunkte und forderten, daß der

Woim)

Genfs

in Sache ein Nrthcil fälle. Dieser erklärte nach gehaltener Berathung, er sei ungehalten, daß derdurch seine Predigt die Herren von Bern beleidigt habe; man wolle ihre Ehre vertheidigen wie dieund ihnen für Erlangung einer Genugthuung behülflich sein; der Mönch habe nicht auf Geheiß des

gepredigt, er hätte auch nicht zu St. Peter predigen sollen; aber mit Übergchung seines Convents sei er d>»^die Priester und mit bewaffneter Gewalt in die besagte Kirche eingeführt worden, in der er vorgetragen,er wollte; man habe Tumult Seitens der Priester und ihres Anhanges befürchtet und darum die Sache Mändern können; es liege die Schuld nicht am Rath, daß der Mönch nicht Rede und Antwort geben »w ^sondern am Vicar, der nicht nur verweigere, einen Nichter zu stellen, sondern den Rath durch erM»^Excommunicationsbriefe zwingen wolle, den verhafteteil Mönch freizulassen. Man bitte daher die ^sandten, vor dem ordentlichen geistlichen Züchter zu erscheinen, sei es vor dem Vicar, dem Ofsiciak ^einem andern; der Rath werde in Verbindung mit den Gesandten die Angelegenheit wie seineverfolgen; wenn nicht, so mögen sie wenigstens an ihre Obern schreiben, daß diese das gestatten, ^Gesandten von sich aus nicht bewilligen zu dürfen beglauben; denen von Genf könne nicht zukomme»,Autorität lind Gerichtsbarkeit ihres Fürsten zu nahe zu treten, da diese in dem Burgrecht vorbehalten ivorde» ^Die Gesandten antworteten, daß sie nur vor dem Rath erscheinen und daß dieser sich erklären solle, ob esNrtheil fällen wolle oder nicht; wenn sie hierüber Antwort haben, «vollen sie ihre wettern Aufträge cromIhnen wurde crmiedert, man habe das nicht in der Weise etiles Beschlusses vorgetragen, sondern sie um -zu bitten und zu ersuchen, daß sie an ihre Obern schreiben oder dein Rath verstatten, daß er diesigangegebenen Sinne thnn könne. Die Gesandteil verweigerten dießfalls zu schreiben, da sie ihrenhinlänglich kenneil; wenn aber der Rath hinschreiben oder Gesandte schickeil wolle, so wolleil sie auf kurze