240
Januar zc. 1534.
Richter über Ausschreitungen, einen Lieutenant für die summarische Justiz und andere Beamte; die Gesandte»mögen von diesen ein Urtheil verlangen. Die Gesandten waren mit dieser Antwort nicht befriedigt n»dmeldeten, sie hätten nicht Auftrag, einen andern Richter anzurufen als den Rath zu Genf; es scheine,suche Vormunde, die Sache zu verzögern; die von Genf wollen ihr Versprechen, die Ehre derer von Bern Z"unterstützen, nicht halten; deswegen seien diese veranlaßt, jenen den Bnrgrechtsbrief vorzulegen und zu forde»",daß sie ihr Siegel von demselben abheben, was die von Bern auch thun werden. Indessen werde nicht-"destowenigcr darauf bestanden, daß die an Bern schuldige Summe vollständig getilgt oder den Gesandb"wenigstens Pfänder übergeben »Verden; man möge dieses überlegen. Hierauf schlug der Rath vor, man wölbden Prediger vor die Gesandten berufen, damit man ihn selbst vernehme und in der Angelegenheit g»m'verhandeln könne; das Geld »verde man unverweilt zu beschaffen suchen. Diese Antwort wurde vonGesandten angenommen, mit der Bedingung jedoch, daß sie das Recht vorbehalten, daß der Prediger vor c"""große»» Rath erscheine und über das, »vas er gegen die von Beri» geredet, einigen ihrer gelehrten D"""'antworte, nöthigenfalls sich vor allen» Volke im Kloster St. Peter erkläre. Hicinit »»ahmen die Gesandtden dargebotene»» Burgrechtsbrief wieder zurück. Da aus Allem hervorging, daß es denen von Bern o"llc>Ernst war und man fürchtete, der Mönch möchte auf Anstiftung der Priester oder niederer sich entfernendie Stadt hätte dann dieses zu entgelten, ließ man ihn im Stadthanse streng vermachen. Er verlangte, c"tman ihm jene Punkte, über die man mit ihn» disputircn »volle, »nittheile, damit er sich vorbereiten kön>"'2. Die Gesandten voi» Freibnrg erscheinen und stelle»» die gleiche Forderung wie gestern. Man ertheilt ihn»"wieder die Antwort, man »volle leben nach den Gesetzen und Geboten des Nathes. Ans dieses sagte El"»»"Salomoi», genannt Paste, ein Goldschmied, er »volle nach den» Evangeliuni und dem Worte Gottes und ""lnach de» Meinungen der Menschen lebe»», und hoffe dabei anf Gottes Hülfe. Dasselbe erklärtenI. Chautemps uud Claude de Letra, und Claude Bernard fügte bei, in den Freiheiten stehe geschrieben, 'Ediete und Verordnungen, die der Vern»u»ft widersprechen, abgeändert werden können; er »volle sich daher »"0verbindlich machen, sondern seine Freiheit gewahrt missen. Alan beschloß endlich, auf morgen die Zweihu»»'»^(ivieder) zu versammeln.
IV. (9. Januar.) Außer de»» Zweihundert fände»» sich mehrere Bürger, unter diese»» die Do>w^I. L. Blecheret und L. Veljaquet, ein. Die Gesandten voi» Bern träte»» ein, begleitet von Wilhelm F»""''(Peter) Viret und Anton Frominent, voi» denen sie sagten, daß es ihre Diener seiei». Aiai» frag sie an, ob ih»e"gefällig, daß man den Mönch eintreten lasse, »vas sie bejahten, worauf er auf einer erhöhten Bank zurPlatz nahm. In» Namen der Gesandten voi» Bern »»achte nun Schultheiß voi» Meßbach dem Donnnn'A"svlgende Vorhaltungen: 1. Im verflossenen Advent habe er öffentlich in seiner Predigt erklärt, bei der Theil"^des Kleides des Heilandes seien vier Henker zugegen gewesen, voi» diese»» sei einer ein Deutscher gewesen, 4nun die voi» Bern dieser Nation angehöre»», so müsse man annehmen, daß diese Rede gegen sie gee^ ^gewesen sei. Der Mönch crwiedert, er sei nicht gesinnt, den Gesandten über solche Dinge zu antworten wverlange vor de»» geistlichen Nichter gestellt zu werden, denn ih : sei unter der Strafe der ExcoinmimiW^verböte»», vor einem weltlichen Nichter zu Rede zu stehe»». Die Gesandten entgegne»», das »vas erhabe er vor dem durch die Glocke berufenen gesammten Volke ausgesprochen und beigefügt, er »volle dasßöffentlich durch die heilige Schrift beweisen, ohne daß er damals einen Nichter gefordert hätte; er solle wWort halten und öffentlich Antwort gebe»». Der Mönch fordert, man solle gegen ihn die Freiheiten "Gebräuche der Stadt beobachte»», ihn vor einen zuständigen Richter stellen und ihn rechtsförmlich belangt'