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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Januar 1534.

ergehende Mahnung solle Alles, was Spieß und Stangen tragen könne, auf dein nächsten Wege nach Bern auf-brechen. Das sei erdichtet und erlogen und ihnen nie in den Sinn gekommen. Sie verlangen, daß derjenige,welcher solches ausgegeben, ihnen namhaft gemacht werde. Wenn dieser einer ihrer Unterthanen sei, werde»sie ihn gebührend strafen, sei er ein anderer, so werden sie ihn dennoch ohne rechtliche Belangung nicht e»t>lassen. Die von Freiburg seien vielmehr entschlossen, Angriffe auf die Oberherrlichkeit, Land und Leute derervon Bern mit Darstreckung von Leib und Gut abwehren zu helfen und getreulich Alles zu leisten, was Bundund Burgrecht verlange. Allerdings seien ihnen einige Warnungen zugekommen, in Folge welcher sie sichgerüstet haben, aber in keiner andern Meinung, als sich zu vertheidigcn, wenn jemand sie oder ihre Glaubens-verwandten von ihrem Glauben drängen wollte. 2. Auf dieses antworten die von Bern, es seien ihnen allerdingsmancherlei Warnungen geworden, denen sie zum Theil Glanben geschenkt haben, zum Thcil aber auch nicht'Jedenfalls aber bedauern sie zum höchsten, daß die von Freiburg, da das Bnrgrccht zwischen beiden Städte»ja schon Hülfeleistung wider jedermann vorschreibe, mit den V Orten und den Wallisern einen besondern Bu»dgeschlossen haben. Der sei unnöthig. Die von Freiburg wissen, daß man sie in ihren eigenen Herrschafte»des Glaubens wegen nicht belästige und in Betreff der gemeinen Herrschaften bleibe man bei der dießfallsgemachten Ordnung. Niemand denke daran, die von Freiburg von: Glauben zu drängen, sondern mau sisiwie sie, entschlossen, Bund und Burgrecht zu halten. Unterzeichnet: der Stadtschreiber von Bern.

Die Namen der Frciburger Gesandten aus K. A. Frcibnrg: Jnstructionsbuch Nr. 2, k. 104. — St. Ä.

Bern: Nathsbuch Nr. 243, S. 15.

IS7

Zürich. 1534, vor 5. Januar (vielleicht Ende 1533).

Verhandlung zwischen Zürich und Basel.

Der Tag muß folgenden Acten entnommen werden:

1) 1534, 5, Januar. Basel an Bern. Gemäß der vergangener Tage zwischen denen von Bern >»^Gesandten von Basel getroffenen Abrede habe Basel eine namhafte Nathsbotschaft nach Zürich abgeordnetum Mittel und Wege zu finden, den zwischen Zürich und Bern waltenden Unwillen zu beseitigen. Nachdemdiese Gesandtschaft zuerst vor den kleinen Rüthen und dann vor den Zweihundert des großen Rothes ihre»Vortrag gehalten, sei ihr folgende Antwort gegeben worden: Die von Zürich verdanken die Liebe und Freund-schaft derer von Basel zum höchsten. Wegen des Schadens, den sie erlitten, es sei am Zugerberge odc>anderswo, tragen sie weder gegen denen von Bern, noch gegen andere Eidgenossen einigen Unwillen, sondm»haben diesen Handel Gott empfohlen. Zeugnis; hiefür geben folgende Vorgänge: 1. Als die von Ztim»)Mandate erlassen, welche die V Orte abzustellen verlangten, haben die von Zürich mit Bern, Basel »»^andern Eidgenossen hierüber Raths gepflogen. 2. Dasselbe sei geschehen, als die V Orte mit dem Knffetdem Papst und andern ihrer Anhänger ein Bündnih schließen wollten und man sich bcrathcn habe, wie dictzszu hindern sei. 3. Als die Berner das letzte Schießen in Zürich besuchten, habe man ihnen freundliche Ge-sellschaft geleistet und nach Vermögen alle Zucht und Ehre erwiesen. Sie seien überhaupt nur geneigt, de»e»von Bern und allen Eidgenossen alle Ehre, Liebe und Freundschaft zu bezeugen, wie es frommen Eidgenossegebühre. Dabei baten sie die Botschaft von Basel, wenn sie wüßte, daß in Bern einiger Unwille gege"Zürich walte, solches anzuzeigen! sollte auf dem Tag zu Baden dießfalls etwas vorgebracht werden, so werde»