December 1533.
""gesehenen Edelmann zn ihm abgeordnet nnd werde baldigst vernehme», was er zu thnn Willens sei. DieOrte mögen daher wohl ermessen, was in ihren Angelegenheiten ihnen zum Vortheil sei.
St. A. Lucern: Allq. Absch. X.1,127. — Nngena» «bgedriutt im Archiv siir schweiz. R e s. IN e s ch. I, Küo.
3) Ein Beglückwünschnngsschrcibe» des Papstes selbst an die VII Orte wurde unterm I«!. December"an Rom ans erlassen.
St.A.Luccrn: «ullcu. — Abuedrn-tl im Archiv siir sch w. Res.-iüesch. I. S. °c,u mit dem irrigen Datum vom l». December.
Zu i. Diese» Act ans einer Beilage des Abschieds, tl. d. Lucern 15. December. Daß dieses Geschäft"icht behandelt worden sei, ist »ach dem Vorausgegangenen sehr unwahrscheinlich.
ITi»
Wem. 1533, c. 17. December.
Verhandlung einer Gesandtschaft von Genf — Joh. Baudichon mit Frommem nnd Dnmoulin — z» Bern.
Die Verhandlung findet sich nicht aufgezeichnet. Das Ergebnis; derselbe»^ liegt in der nuten folgendenMjsive vom 17. December. Das Auftreten von Baudichon entnehme» wir ans Frommcnt: Im» uekon «ckMorvsillgux da 1a, oit,ö de tlmräva. Ed. 1854, S. 74.
1533, 17. December. Bern a» Genf. I. Wiederholt habe man durch Briefe nnd Gesandte an dieBezahlung der für die geleistete Hülfe schuldig gewordenen Summe gemahnt und letzlich durch Nägeli »ndAnggbnrger vernommen, welchen Bescheid die von Genf in Betreff dieser Angelegenheit gegeben haben. Älans" mit dieser Antwort sehr unzufrieden. Man wolle »nn ohne ferner» Verzug bezahlt sein, zumal die vonFreiburg schon längst befriedigt worden und die von Bern mehr getha» habe», als das Burgrecht erfordere, zurZeit, als das Gemeinwesen derer zn Genf ans das höchste bedroht war nnd sie Gefahr liefen, ihre Freiheiten>>"d Nachte, Leib nnd Gut zu verlieren. Die von Genf sollen daher die Sache gemäs; ihren Verspreche»,wofür man Brief nnd Siegel besitze, in Ordnung bringe», ansonst man auf andere Mittel denke, um inBälde befriedigt zu werdein sei cS. das; man auf die diesfalls verpfändeten Güter greife, sei es in andererWeise. Man verlange sofortige Antwort. II. Die von Genf werden sich ferner der dringenden Bitten undErmahnungen erinnern, die man in Betreff des Schutzes der Anhänger des Evangeliums an sie gerichtet habe.Sie hätten hierüber gute Verordnungen erlasse», aber zn hohem Mißsallen derer von Bern werden dieselben"'cht gehalten; denn 1. werde der Diener derer von Bern, Meister Wilhelm Farel, verfolgt nnd getränkt'Sofort nach der Vertreibung Farels sei ein Mönch nach Genf gekommen, der offenbare Irrlehre» predige,die von Bern herabwürdige, indem er sie Ketzer nenne nnd solches zu beweisen sich erbiete. Diesen habe ma»"'cht nur nicht zum Recht verhalten, wie die von Bern cS erforderten, sondern habe ihm Gelegenheit ver-sofft. sich zu entfernen. 3. Wie letzter Tage Meister Alexander (Dumoulin?) nnd Frommcnt, Diener dererBern, berichtet und geklagt haben, lasse man zu Genf einen Jacobincr (»mm.Inoobin«) predigen, der"ichts predige als Unwahrheitcn, Jrrthümer, Schmähungen gegen Gott, de» Glaube» »nd die von Bern,ch" er Juden, Türken und Hunde nenne. Da Alexander nnd Fromme»! solchem össinillich entgegengetreten,!>"be n,a» einen i»S Gefängnis; geworfen nnd dann verwiesen nnd auf die Rückkehr ^.odesstrase angedroht;ch'» andern habe man von Hans zu Haus gesucht. DaS berühre die von Bern und sie verlangen Kraft desBnrgrechts, das; man diesen Scheinheiligen (»antlurd«) sofort verhafte »nd denen von Bern in der ecüadtGens eine» Nechtstag bestimme. Auf diesen werde» sie ihre Gesandten schicken, um vorab die Ehre Gottes""d dann die ihrige zu wahren. Da er ferner öffentlich erklärt, er wolle das. was er gepredigt, beweisen,so fordere man wiederholt, das; er gesangen gehalten werde nnd zwar schärfer als jener andere, den manlausen gelassen. Die von Genf mögen ihren Eid betrachten, den sie dahin schwören: die Ehre und den