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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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December 1533.

worden; solches mochte hernach auch in ihren hohen Gerichten geschehen; Frieden und Ruhe zn behalten, sollman diesem vor sein. 3. Die von Bern haben mit Wissen derer von Solothurn zu Egerkingen einen Schaffnergesetzt, doch beziehen die „Nachgeburen" des Orts die Erträgnisse der Pfründe; man solle diese ihrem Schaffnerbelassen, damit derselbe nach Abrichtung des Corpus, das dem Kilchherru gehöre, um das Übrige ihnen Redund Antwort gebe. Beide Näthe von Solothun antworten: Zu t. Der Schiuützworte halb sei es ihnen leid; siehaben sie verboten und werden die Schuldigen bestrafen; man solle sie namhaft machen; gegen Widerwärtigeaber solle man sich des Rechtens gemäß Bund und Burgrecht begnügen, damit nicht biderben Leuten ansunwahrhafte Vorgaben hin Gewalt geschehe. Bcinebens beklagen sich die von Solothurn daß die Aintlentevon Bipp und Wangen ihre Unterthanen wider die Stadt Solothurn zu ziehen geheißen,' was nicht bestraftworden ser; auch wegen anderer Händel, die seither ihren Bürgern begegnet; man möge solchem vor sei"-Zn 2. Da die Klage Orte betreffe, die in den hohen und Niedern Gerichten derer von Solothurn seien, sMman sie daselbst regieren lassen. Zu 3. Alan werde dem Untervogt zu Egerkingen schreiben, daß er denKilchmeier anweise, sich der Pfrundnutzung nichts anzunehmen, sondern nach Abrichtung des dem KilchlM»gehörenden Corpus den Schaffner handeln lasse.

Die Namen der Gesandten von Bern ans deren Instruction vom 7. December (Jnstrnctionsbuch L,25) und der Missive an sie vom 10. December (Deutsch Missivenbuch II, S. 43). Das SolothurncrRathsbnch hat anstatt Hans Rudolf, Hans Franz Nägcli.

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Wern. 1533, 12. December.

Bern und Besaiitzon heben ihr unterm 24. December 1518 geschlossenes Burgrecht auf; siehe Bei-

Zu beachten ist bcinebens folgende Missive:

^- December, Beru an Freiburg, Meldung der Aufhebung des Bnrgrcchts mit Bcsa»?o>'-WemtFre.bnrgemen Bnrgrechtsbr.es nut dem Siegel derer von Bern habe, möge es letzteres abnehmen u.'dan Bern uberschlcken. St. A, Bern: Deutsch Missiucnbuch v S. «b. Rathsbuch Nr. -tl. S, I-°-

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^uccrn. 1'i33, 16. Decenlbcr (Dienstag nach Jodoci).

S.uu.barchw Lucer..- All». Abschied, ll ,. c ^ ^

Äantonsarchi» Solothurn: Abschiede Band l».

Tag der V Orte mit Freiburg und Solothurn.

Gesandte: Frei bürg. Peter Tossis. Solothurn. Hans Doben, Bauherr. (Andere unbekannt.)tt. Basel antwortet auf den zu Baden gemachten Anzug wegen Freigebung des Kaufs und der MM,es wurde hierin gerne willfahren; weil aber die mit der Negierung zu Ensisheim, dem Markgrafen Ernst v"'