December 1533.
227
Zu i. Die Redaction des Glarner Abschieds ist etwas ausführlicher.
Zu Ii». Der Glarner Abschied giebt eine Einleitung: Ein Diener der Welser von Augsburg bittet umBestätigung des Geleits für ihren Tuchgewerb in Lauis wieder für die nächsten zwölf Jahre, in Anbetracht,daß die armen Leute ennet den: Gebirg davon vielen Nutzen ziehen, zc. -— Das Zürcher Exemplar deutetuur an, daß acht Orte dies bewilligt haben, und fährt dann fort: Da man ihm (dem Welser) zugcmnthet,jedem Ort 10 Kronen als Ehrschatz zu entrichten und er dies zu schwer gefunden, so hat man ihm freigestellt,was er geben wolle, worauf er im Ganzen, die Kosten von Brief und Siegel inbegriffen, 60—70 Kronenanbietet, was man auch angenommen hat; aber später hat er dies wieder abgeschlagen, weil vier Orte dasGeleit nicht zugesagt. Die Boten von Zürich und Bern haben sich jedoch immer erklärt, sie seien nicht instruirt,^was zu fordern. — Der Bern er Abschied hat den im Text mitgetheilten Artikel und nicht minder die Aus-führung des Zürcher Abschiedes, beides getrennt und ziemlich weit auseinander liegend.
Zu i,. Dieser Artikel schließt im Basler Abschied mit dem Auftrag au Basel, seine Antwort unver-»ügert zu Händen der V Orte nach Lucern zu senden.
Zu x 3. Der Freiburger Abschied bemerkt, daß Freiburg und Solothuru hiezu nicht eingewilligt haben.
tR7
Sototlsurn. 1533, 10. December.
Staatsarchiv Bern: Solothurner Handlung betreffend die Reformation, S. 253.
Verhandlung zwischen Bern und Solothurn.
Gesandte: Bern. Sebastian von Meßbach, alt-Schnlthciß; Jacob Wagner, des Raths; Hans RudolfLeonhard Trcinp.
Bor Schultheiß, kleinen und großen Rüthen von Solothurn eröffnen die Bote» von Rüthen und Bur-von Bern, ihre Obern bedauern, daß die gegemvürtige „Tagsatznng" nur der acht Münner halb»>»nt worden sei; melde auch der Vertrag des Glaubens wegen nichts, so sei ihnen doch mündlich zugesagtwenn man in Betreff der Empörung einig geworden, werde man auch deö Glaubens halb handelndas Hütten sie den Abgetretenen mitgetheilt lind sie dadurch bewogen, den Frieden anzunehmen. Siedaher, man möchte in diesen Sachen „sainmentlich" handeln lassen; die übrigen Schiedboten Hütte»das befohlen, die von den V Orteil, die des Glaubens halb ohne Vollmacht gewesen, solches wenigstens''cht abgeschlagen. Schließlich legen die Boten eine ihnen früher von den Rüthen von Solothurn gegebeneB'sttlichv Antwort vor. Auf das Verlangeil derer von Solothurn, daß über die acht Münner verhandelt"''den sollte, willigen die Bote» hiezu ein, sofern ihnen dann des Glaubens wegen auch zu handeln gestattet"^'de und in der Meinung, daß wenn die dießfülligen Verhandlungen sich zerschlagen, auch die der acht^ wuiwr wegen dahinfalle. Die von Solothurn beharren darauf, daß voraus gemäß dem Vertrag die Sache"cht Münner erledigt („vollzogen") werdeil solle, wodann, wenn die von Bern auch etwas des Glanbens'B'n anbringen wollen, sie ihnen nach Gebühr und gemäß ihrer früher» schriftlichen Antwort begegneil. Gen. Auf dieses entschuldigen sich die von Bern des Mangels an Vollmacht und nehmen die Sache ans^rsichbringe». I». Weiter bringe» die Boten von Bern an: 1. Angehörige von Solothurn schmützen lindÄtzern" sie »»d ihren Glauben; mau solle dieses abstellen; auf ihrem Gebiet werden sie solches bestrafen.' Biberist „oder andern Orten" sei gewaltsam wider den Willen der Ußterthanen die Messe eingeführt