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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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226
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Decembor 15!)3.

hievon kein Geleit zu geben schnldig sein. Wenn aber die Zoller beglanben, daß hierbei mit Vorknuf ode>Anderm Gefährde gebraucht werden wolle, so mögen sie die Betresfenoen einen Eid schwören lassen, daß sitdie fraglichen Früchte gepflanzt und solche ihnen gewachsen seien. Wer diesen Eid nicht leisten kann, so>"^jene, welche mit Wagen oder Karren durchfahren, sollen das Geleit entrichten.

Stadtarchiv Baden - Urbar der Grafschaft. — Abgedruckt in der Argovia was und e,z, S. sss, ArtikelDer Tag wird hier ans St. Andreas (ZV. November) datirt.

Im Zürcher Abschied fehlen I», v, iu; im Berner k, v, i—I, t; im Glarner I», x,

I ist hier durchgestrichen; im Basler >>, v, i—ll, 4, v; ini Freiburger v, ^—I, t; ini Solothurner l>,^—1, f.; im Schaffhauser wie im Solothurner nebst v; >v—«'<' aus dem Zürcher; <I<I aus dein Glarner,woselbst von >v ein Fragment enthalten ist; aus dem Verncr, x, Z", ^ auch inl Berner; X auch'"'Basler, Freiburger, Solothurner und Schaffhauser; die Freiburger Copie in Bd. 11 1. o. enthält auchdagegen fehlt daselbst nebst den oben als im Freiburger Abschied fehlend angegebenen Artikeln auch VZ ^Eopie ist übrigens unvollendet.

Das Badener Manual gicbt folgende fernere Verhandlungen: 1. „Wulhans und Haini Näher." 3.-l"die von Memnüngen schreiben wegen Friedrich von Heidenheini in Betreff der 1000 Gulden. 3. In AppenzelleAbschied wegen des Sennen, der sich in's Gotteshaus St. Urban verpfründet hat. 4. Denen von Zurzo^zu schreiben, daß sie auf Donnerstag erscheine» (vielleicht Kit). 5. In Betreff Herrn Ludwigen bleibtbei dein vom Landvogt gethanen „Bericht." lZ. Herrn Heinrich wegen wurde erkauut, daß der Landvogt >(Lücke). 7. Denen von Zell zu schreiben, daß man das Urlheil aufgehoben, weil sich gezeigt, daßunehrlich gestochen. 8. Der Vogt im Thurgau soll die von Herdern mit Hans Gilg von Schaffhausen »c>-einbarcn oder sie auf den nächsten Tag weisen, an dem man die Appellation höre» will. 9. Dem J""^!Thoman Spicgelberg wird eine Fürdernuß an den Vogt zu Luggarus gegeben, daß der Vogt den B»p"lBean vermöge, ihn des Knaben wegen zu vergnügen. Wenn er eine Ansprache gegen ihn habe, soll er 'h"'vor den Xll Orten zu Recht stehen. 10. Der Handel zwischen dem Hofmeister zu St. Katharincnthal »»bdenen von Dicßcnhofen sollen die beiden (Rechnungs-)Boten und der Vogt ini Thurgau beizulegen traclste'Owenn nicht, sie auf den nächsten Tag weisen. 11. Zwischen Kaspar Klingen und Kaspar Lindererkannt..?... 12. Der Vogt zu Lauis soll des Morellen Erben auf den nächsten (Tag) anhcriveisi"-13. Den Handel zwischen beiden Parteien im Mainthal sollen die Vögte zu Luggarus und im M»""^beizulegen trachten; gelingt das nicht, so soll er anstehen bis St. Johann Baptist (34. Juni 1534). 14. M""das Vorbringen des Gesandten Iwan Anlhoin Orell „an im selbs", will man die Briefe bestätigt h"^"'15. In Betreff derer ans dem Mainthal soll die ganze Gemeinde dem Vogt die Kosten vergüten, undauf St. Johann unterliegt, soll dem Gegner ebenfalls die Kosten abtrage». 13. De», Schreiber a ProFürdernnß an den Herzog von Mailand. 17. In Zürich und Glarus Abschied: Sticrlis Handel (vielleicht l'4 ^1«. In Schwyzer Abschied wegen Konrad Haggcr betreffend das Geleit. 19. Zwischen Uli Glättis S"h^Frau und Ulrich Fürbaß samnit Mithaften wird erkannt: Wenn sie vom Vermögen ihres früher» M»'"",'»och etwas hinter sich hat, soll sie nach Ziemlichkcit zahlen, sonst aber ist sie nichts schuldig. 30. I" ^Schwyz uud Unterwaldeu Abschied das Begehren des Gabriel Marecllin. Ihm ist bewilligt, Kunösch'si^aufzunehmen, doch soll er der Gegenpart dazu verkünden. Seiner Sache wegen an den Grand»»""^(„Gramctter") schreiben. 31. Zwischen Ulrich Fürbaß und Hans Ney wird erkannt, daß mit dein von R"großen Rath erfolgten Urthcil wohl gesprochen und übel appellirt worden sei. 33. Ebenso zwischen tili»Fürbaß und dem Messerschmied Lienhard Gästeli. 33. Ebenfalls wurde erkannt, daß zwischen Ulrich 'und Heinrich Trottmann wohl gesprochen und übel appellirt worden sei.

Es fehlt «t betreffend das Erbeinungsgeld, dagegen auch vorhanden tv—vv (Kit—e« zweifelhaft)-

Zu k. Dieser Artikel ist abgedruckt im Archiv für schwciz. Reformationsgeschichte I,

Zu ti. Das Original wiederholt in Kürze die unter 3. September (v, 3, 1, 3) mitgctheiltcn Beschl"^