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December 1533.
solle den Eidgenossen Korn nnd andere Lebens.nittel zngehen lassen nnd das gethane Verbot gemäß denKapiteln mit einigen Orten aufheben; geschehe dies nicht, so .verde man in gleicher Weise gegen ihn verfahren;darüber verlange man seine Antwort ans nächstem Tag. Heimzubringen, was in. Fall der Weigerung ?"thnn sei. Zürich begehrt von den V Orten Antwort wegen der Bündnisse mit dem Papst dem Kaisernnd dem Herzog von Mailand. Antwort derselben: Da die früher angesetzte Tagleistnng verschoben .porden,so haben die Obern, dem alten Brauche nach, (wie es wohl auch in andern Orten geschehe) den letzten Abschiederst bei der Abfertigung der Boten zu diesem Tage verhört; inzwischen sei der Aufruhr zu Solothnrn ent-standen, der Bischof von Vernlan abgereist, die Sache nicht ...ehr verhandelt worden, und einstweilen keineFörderung ... Aussicht; darum habe man einfach für unnöthig erachtet, eine Antwort zu berathen- übrigensfeien von vornherein alle vorgängigen Bünde und der Landfrieden bestimmt vorbehalten. Zürich erwiedertmit der geflissensten Bitte, die V Orte möchten dies nochmals treulich an ihre Obern bringen, damit sie gänzlichvon diesen E.n.u.ge.1 abstehen; weil doch alle Orte der Eidgenossenschaf, sich gegenseitig erbieten, die Bünde! , " ^ treulich an einander zu halte.,, so habe niemand nöthig, sich mit jemand anderm zu ver-binden; Bitte ..... freundliche Antwort auf nächsten. Tag. Heimzubringen. «. Für abstehende Geschäfte nnd.lit.kel w.rd ein Tag nach Baden angesetzt auf den 20. December. t. Der Vogt aus den Freien Ämter»begehrt eine We.fung, was er zu thun habe, indem 1. einige ledige und ....eheliche Kinder sich loskaufe"mochten; 2. e.n.ge .... Ber,.erbiet, die ans den Ämtern Jahrzeiten zurückgezogen, das Versprechen, dieselbe"zu ersetze», wenn die Messe daselbst wieder eingeführt würde, jetzt nicht halten .vollen; 3. die Untcrtha.ien inen Aniteni f.ch wegen ganz geringfügiger Schulden herumziehen; er schlügt vor, eine Summe festzusetzen,w.e viel Einer appell.ren dürfe. Hein,zubringen. «. Der Sohn des Baptista Bcan von Luggarns erscheintun Ann.e.i seines Vaters, der „ach Lucern gekommen, aber wegen „Abschlag" des auf Martini bestinunte"^agc- wieder heimgekehrt und auf de... Weg erkrankt sei; er wünsche nun zu vernehmen, wie derselbe ange-s", um ihn zu verantworten. Daher wird ihm eröffnet, er habe von einem Mönch von Luggarnseiniges Silbergeschirr geborgt und dann verläugnet; ferner eine ihm schon bezahlte Schuld zum zweite"MAle e.ngcffordert Da er über beide Klagen seinen Vater umständlich rechtfertigt, geschwornc Kundschafte",Siegel und Abschiede vorlegt, namentlich den Handel mit Vogt Hubelmaun von Bern erläutert so haben dieBoten gefunden, daß ihnen die Sache als viel bedenklicher und schwerer berichtet worden sei Es wird nun de"'Vogt zu Luggarus befohlen, darüber wo möglich ...eitere Kundschaft einzuziehen und auf nächsten ^ag Berichtzu geben, auf welchem auch Baptista Bean sich einfinden soll. Heimzubringen, v. Gesandte der Stadt Eonsta"Zbeschweren sich weitläufig gegen die Do.nstift, worauf n.au ihnen eröffnet, ».an lasse die Sache bei de» ergangene"Sprüchen und Urtheilen verbleiben; haben sie jedoch Anstände, so sei der Landvogt im Thurgan beauftragt,d.e Parteien anzuhören unv zu vereinbaren oder auf den nächsten Tag in Baden zu weisen. Hei.nzubringe"-Etliche von Baden, die Keruenzinse auf der Landschaft von Zürich haben, beschweren sich, daß Ihne"steche nur mit Geld bezahlt werden wollen, was ihren Briefen zuwider sei, und bitten um Abhülfe I" de''gleichen Sache verwenden sich die IV Orte für die Nappersmpler, und da die Boten von Zürich zuAntwort ...cht mstruirt sind, so wird es in ihren Abschied gesetzt, damit sie auf nächstem Tag, wie"erhofft, gütigen Bescheid bringen können, x. Die acht am Müsserkriege betheiligten Orte haben über dieheimgebrachten Artikel des letzten Abschieds mit dem Mehr folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Dem Haupt.""""Vahn von Zürich, der Conunissar gewesen, werden als Besoldung und Geschenk 200 Gl. rh. verordnet, de"'.vauptmann Luchsinger von Glarus, ebenfalls Eomnüssar, 100 Gl. 2. Dem Vogt Sträbi von Glarus, der