Deccmber 1533.
221
^ A-; Wein 328 Saum I Eimer 2 Viertel 2 Maß. Schwaimng, die auch zu den Ausgabe» gehört:Kernen 45 Mütt 3 Viertel I Vierliug; Roggeu 08 Miitk 1 Vierliug (oder Viertel?); Mühlekoru 10 Aiütt-^Viertel 3 Vierliug; Fäseu 42 Alalter 2 Mütt 2 Vierliug; Mischleteu 43Malter 1 Vierliug; HaberMalter 1 Mütt 3 Viertel 2'/» Vierliug. Es liegeu somit iu Kasteu uud Keller: Au Kernen nichts;loggen 35 Miitt; an Mühlekorn Haber und Gerste nichts; Fasen 7 Malter; Mischleteu 17^2 Malter;Geld 49 19 Schl. 19 Hl; Wein 311 Saum 2 Eimer. Die genannten Summen an Kernen,'^llgen, Mühlekorn, Fäsen, Mischleteu, Haber, Gerste und Wein wurden eingenommen und ausgegebenvom 25. IM (Jacobi) 1532 bis 25. Juli 1533; die Rechnung über Einnahmen und Ausgaben des Geldes"^'r erstreckt sich vom I.November (Allerheiligen) 1532 bis 25. November (St. Katharina) 1533. Hierzu Dießenhofen sind die Nestanzcn nicht verrechnet; an beiden Orten wird geklagt, daß man solcheIcht nicht einziehen könnte, daß selbst eine Angabe derselben nicht möglich sei; doch bemerkt der Abt,dost seine Ausstände um 4000 Stücke betragen sollten, i». Mit allen eingenommenen Rechnungen hat">an sich zufrieden gegeben. Weil der Landvogt und der Landschreiber dabei mitgewirkt haben und die^vthdurft erfordert, über abstehende Artikel auf dem nächsten Tag zu rathschlagen, so hat man dein Land-"M, der die Verhältnisse der Klöster und Anderes besonders wohl kennt uud die Eidgenossen nach Bedürfnis)Richten kann, ans jenem Tag sich einzufinden befohlen, damit er sowohl Auskunft gebe als die gefaßten^schliche empfange.
Als Beispiel für die Forin der Klosterrechnungen und um möglichst vollständige Wiedergabe zu liefern,haben wir für das Jahr 1533 auch die Bilanzen aufgenommen, die für die Folge unberücksichtigt ge-lassen werden.
Zu n.. Die erwähnte Bittschrift, unterzeichnet von Bruder Lienhart, ohne Datuni, ist dein Abschiedan der betreffenden Stelle eingelegt und geht dahin:
1533, (Anfangs December). Lienhart (?), Schaffner zu Jttingen, an die Boten von Zürich und Ilri,vvsp. an die X Orte. Sie wissen wohl, wie es seit der Spaltung des Glaubens wegen im Thurgau ergangen,Me die Bauersame die Ordensleute gezwungen, das Land zu verlassen oder sich ihr gleichförmig zu machen;dasselbe habe sie seinen Mitbrüdern und ihm zugemuthet, wozu aber jene zwei als gute alte Väter sich nichtverstanden; da sie selbst das Land gemieden, aber befürchtet haben, das Gotteshaus möchte zu Grunde gerichtetoder dem Orden entzogen werden, wenn es unverwaltet bliebe, so haben sie ihn, als ihren Bruder, Convents-lstied und Profes; zum bevollmächtigten Statthalter verordnet und ihn durch dringende Bitten bewogen, dieRegierung zu übernehmen und das Kloster zu des Ordens Händen aufrecht zu halten, wofür er, wenn nöthig,nne briefliche Urkunde von Vogt Heinrich Zigerli darlegen könne. In bester Meinung habe er sich also desRnites beladen und dein Zwange weichend, mit Einwilligung der geistlichen Obern und dem Rath der welt-lichen Obrigkeit im Thurgan den Orden abgelegt und alsdann mit großer Gefahr und Mühe das Hausverwaltet und über seine Amtsführung immer Rechenschaft gegeben. Als dann ein neuer Landfricde auf-herichwt worden, der in einem Artikel bestimme, daß jedermann, geistlich oder weltlich, wieder zu dem Seinigcnlovnnen solle, habe er abermals, als treuer Schaffner und Diener, dein Orden nichts „verschlafen" wollen,sondern unablässig zu Tagen so viel geworben und gehandelt, daß das Gotteshaus seinen Brüden: wiederzu Handei: gestellt worden sei. Da sie nun die Regierung selbst wieder übernehmen wollen, er aber, nachdemcr lange Zeit den weltlichen Geschäften obgelegen, die strengen Pflichten des Ordens nicht mehr »achGebühr zu erfüllen vermöchte, so sei er Willens in den: jetzigen Stande zu bleiben und sich des Landfriedenszu bchelfen und mit Gottes Hülfe sich außer den: Orden rechtschaffen zu verhalten; in Anbetracht all der Mühe