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November 1533.
die Bitte seines Vaters und seiner Bruder und der Eidgenossen, besonders (?) jener der sechs Orte, und daer in guten Treuen zu denen von Solothurn gezogen, Stadt und Land in so weit geöffnet, daß er darinund dadurch ziehen mag wie ein anderer Bürger; dagegen ist ihm nntersagt, sich haushäblich daselbst zusehen, da Niklans Brüggimanns Mutter noch lebt und die Schwester Brief und Siegel von den Obern hat.
Man vergleiche beincbcnS folgende Missive:
1533 23. November. Bern an Zürich. Antwort auf dessen Schreiben betreffend die acht ausgeschlossene»Solothnrncr. Nach dem Weggang der eidgenössischen Schicdboten habe Bern eine Botschaft vor Wthe undBurger in Solothurn geschickt, tun gemäß dem Auftrag der Schiedleute der acht Männer und des Glaubenshalb zu unterhandeln ; eS sei darauf die Antwort erfolgt, man sei noch in der Hitze und dcßhalb nichtgeneigt, in solchen Dingen zu handeln; man wolle aber, wenn der Eid zum Panner geschworen werde, eine»Tag ansetzen bis Donnerstag; sobald die Sache der Acht erledigt sei, tonne dann auch des Glaubens wegengehandelt werden. Weiterer Antwort sei Bern noch gewärtig; es werde dann nach Kräften sich weiter be-mühen. Die Acht nach Baden zu weisen, wie Zürich meine, sei aber nicht gcrathcn, auch nicht „dein Ab-schied" gemäß. St. A. Zürich: A.Sotothur».
tIT
AHltitlH. 1533, 26. November.
Verhandlungen zwischen Zürich, Schmyz und Glarus.
Es erübrigt uns nur folgende Missive:
1534. 8. Januar (Donnerstag nach hl. Dreikönige»). Zürich an Schmyz und Glarus Ihre Botenwerden sie berichtet haben, iv.e auf der letzte» Tagleistung zu Utznach ein Anzug wegen der Fürleüe der Schiff-lcnte von Zürich erfolgt sei, ans den ans dem letzten Tage zu Baden (1. Dccember) hätte Antwort crtheilt werde»sollen, welche aber nicht erfolgt se.. Die Schifflcutc bcglaubcn mm. von jeher im richtigen Besitze der be-treffenden Gerechtigkeit gewesen zu sein, wornach sie von einem Saum roher („rnchcr") Waare einen Grenzerund von einem Saum feiner Waare einen Schilling zur Fürleitc erhalten, wie dieses auch die neue Schiff-ordnnng. welche die drei Orte letztes Jahr zu Utznach angenommen haben, enthalte- auch verhindern dieSchifflcutc von Zürich diejenige» von Wesen nicht, ihrerseits ebenfalls die Fürleitc ivic von Alte», her zngcbranchen. Alan bitte daher, die Gesandten, die aus Hilarii (13. Januar) nach Baden kommen werden,zu beauftragen, das Nöthige in der Sache zu verhandeln.
St.A.Ziiri»: Missiarubuch I5Z4 und 2°. IbiU.w - Tschadische D°ra».r..t-Nsa».».la»a V.x. Nr. 2«,
Das Datum entnehmen wir aus dem Abschied vom 16. Mai 1534.
RIZ
Mein. 1533, 29. November.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr.211, E. 100.
1. Vor dem Nathe zu Bern begehren Gesandte von Peterlingen, sie ruhig zu lassen, wenn es zwischenBern und Freibnrg zu Feindseligkeiten kommen sollte. Es wird ihnen ein Artikel aus dem Bunde vorgelesen-Sie entgegnen, daß sie diesen nicht gekannt haben, und wollen die Sache an ihre Obern bringen. 2. Der Rath