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November 1533.
man ihnen alles Ernstes anzeigen, wie die geschwornen Bünde solche Nebcnbiindc nicht erleiden, auch die V^^ihrer nicht bedürfen, da die andern sie nicht von ihrem Glauben zu drängen, sondern mit ihnen Eidgclw>i^zu sein verlangen. Hilft dieses nicht und wollen dann die von Bern die V Orte von dem benannten Äü"nisse abmahnen, so wollen die von Basel, soweit es sie gemäß der Bünde betrifft, dieses nicht hindern, lst^hierin nut abstechen"). 2. Die von Bern verlangen auch eine Unterredung anläßlich des Verhaltens jbci ci>^schnellen Einfall und berichten über ihre dießfälligen Rüstungen und was sie der Reisigen halb "»geord^.Alis dieses soll der Bote von Basel ihnen erklären, daß man es ganz in der Ordnung finde, daß s^ ^zum Schutze von Land und Leuten gerüstet halten; was dießfalls zu thun sei, wissen sie selber wohl. Doch nmit allem Ernst verhütet werden, daß hieraus Krieg entstehe und eher soll man, so weit es ohne Nach^des „göttlichen Handels" geschehen kann, die Sache mit christlicher Geduld ertragen, als mit der Hand rach^Die von Basel selbst können denen von Bern jedenfalls keine thätige Hülfe leisten, weil ihre Unterthalü» lder Religion gethcilt seien, und weil sie im Falle von dergleichen Unruhen selbst genug zu thun hätten,und Land zu beschirmen. 3. Man möge überlegen, was zur Erhaltung des Friedens besser sei, »nt ^V Orten ohne Bünde, sonst in guter Nachbarschaft zu leben, oder aber mit ihnen in den Bünden, oberin stätigcm Kriege zu bleiben. Verbleibe man in den Bünden und würden die von den V Orten »nlVercinung mit Papst, Kaiser und andern vorfahren, so frage es sich, ob man sich nicht um weitere Frc»n ^umsehen, oder ob man stets in Gefahr stehen wolle. Ucber diese und ähnliche Fragen soll der Bote ^Basel die Verhandlung anhören und hintcrsich bringen. 4. Man soll auch darüber verhandeln, obnicht mit dem König von Frankreich in Verbindung setzen, ihn „des Glaubens" der Evangelischen„berichten" und anfragen solle, welche Hülfe er gewähren würde, wenn man des Glaubens wegen i>^eigenen („unfern") Landen angegriffen würde. St.A.B-rn: Mg. «dg. WM-d- v v. s. 56»
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Sol'otljUM. 1533, 17. und 18. November (Montag nach Martini).
jtantonSarchiu Solothue»: RatlMuch Nr. XXIII, S. 417.
I. Vor dem Rache der Stadt Solothurn eröffnen die Boten der V Orte nebst Freiburg undMau erinnere sich, das; ihre Obern früher zu wissen verlangten, wessen sie sich, nachdem der Aufruhrsein werde, zu denen von Solothurn zu versehen hätten; bisher habe des Aufstandes wegen diese Angelegtnicht an den großen Rath gelangen können; mm da jener gefriedet, bitten sie doch um eine Antwort, ^nicht ungeachtet der Schreiben ihrer Herren nnverrichteter Sache heimkehren zu müssen und damit man d'meine, sie hätten sich in dieser Angelegenheit nicht bemüht und die von Solothurn wären, trotzdemund früher zu ihnen gestanden, undankbar geworden. Alan hoffe, daß die von Solothurn mit den ß 'Orten und Wallis in den „christlichen Bund" treten. Wenn die Landleute dieses sehen, werden sie sich .nach beiden „schikeu" und sich nicht mehr regen dürfen. Dabei werde es ihnen in der Eidgenossenschaft zuEhre gereicheil, wenn aus sechs Orten sieben werden. II. (18. November, Dienstag nach Martini). 1- ^kleinen und großen Ruthe von Solothurn wiederholen die Gesandten der V Orte und von FreibnGgestrigen Vortrag und erinnern daran, ivie ihre Herren denen von Solothurn geschrieben, daß sie die ua>l ihnen halteil, sie bei ihren Freiheiten und besonders bei dem alten wahren Glauben beschützen und d> ^trachteil wollen, daß die von Solothurn keine faule Thädigung annehmen; wie sie auch bereitFalle der Roth ihnen zuzuziehen; wie sie auch zur Zeit, als die Bauern in den untern Vogteien deu>