Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
203
Einzelbild herunterladen
 

November 1533.

203

dieses haben die Schiedbotcn den unter Ab enthaltenen Mildcrungsnntrag (wie un -lbschud II v ^13. November. außer daß die Strafe für die Gebr. Stölli auf It.".) Pfund

aber HanS Haab (der Briefsteller) seines Vetters wegen ausgestanden sei. Nachde.n ^ ^ 'A derMg >t fbeide» Parteien eröffnet worden, in der Mcmung. daß mit Festsetzung dieser Bußen in Betrest ve^>Glns, ^ ' e. e> ,1? nevibödiat sein solle haben die Äußern die mit B bezeichnete Antwort (die oben nach^7^ Ziff. ls) gegeben. Diese Antwort habe N.M. dem Rothe

mch.^L, d« -- .ich ..ch w. -- dl-Ach.

2 ...

S M w st» ....... »'ch

ZT-»» - »?>

«and ^°'^^>-^e!indsclmft seien mit einer Geldstrafe belegt worden, die man aber, außer

lV - ''wmwn und e.mge ab "i ..Nvniae» könne». Auf heute (Samstag) wollen die Boten wieder vorP-e/" ^'eren. wohl noch wer e stiiive. . Abänderung (on alles mittel") bei den von ihnen

«° G...K« dl- ch.lsl.lch-» S.»d,- w. «ww.

antragten Bußen verbleibe. Und a ^ ^ offen erklären, sie wollen die von Solothurn bei ihre»

"> en mchts vcrthädigen dürfen, agege schirmen, so werde man von einem Anstand reden, damit

Freiheiten wie eine andere Stadt laut de» Bu , ) christlichen Städte

man die Obern über Alles bcncht«. md ^erhandeln, abfertigen mögen. Beige.

)e Botschaft mit weiterer ^ollmach. " Äußern mit C bezeichnet (das oben mitgctheilte

) Visen finde man noch eine ^ j ^ ^ Auslassungen beider Parteien, die man abzuschreiben

schreiben vom circa 11. November. Zist. 4ll). 'verirr. ^e n ^ ^ ^ S°l°thm».

"'cht Zeit habe, bringe man heim.

') Dieser Bericht ist leider verloren gegangen.

, ^ ^ Mlirti.,0 Vor dem kleinen und dem großen Rath sainmt den

5«) 15. November ^w"stag>wchMi st zchiedboien a». daß sie. abgesehen von der Straf-Aintlenten ab der Landschaft von Solothurn ^ gen ^ aufzunehnicn bitte». Nämlich

"ulderung des ..Gemeinmanns." die man "NS" ° ^ic Übrigen und junge Lente seien, solle man sie beibetreffend die Stölli. da sie nichts A.tvereS gehan a o ^,g,schlagenen Geldstrafe belassen;

W00 Pfund bleiben lassen. D.c Ausländischen S ^ lasse». Betreffend die Landlcute. denenwegen der acht Ausgeschlossenen solle man sie > ) . ^ i ohne Entgeldniß heimgehen könne»,

eme Geldstrafe anfcrlegt, aber "^W^ben worden. 'M ) Hobe (diewyl »i. h. sich haruinb erfunden undvorbehalten die Vier, bis die Obrigkeit die Sach gsterauf haben kleine und große Näthe sammt den

demnach darinen handeln wölken"), lasse man es gewahrem ^ betreffend die Stölli 1000 Pfund

Amtleuten erkennt: Zu Ehren und Gefallen der w M ^ Ausländischen bleibe es beim frühern

fallen lasse» und 1000 Guldens von ihnen "ehmem -- ^ heimgehen, es wäre denn, daß

Beschluß. Die Landleute läßt man zu Ehren der ^ st. Vorbehalt, die ausgcnonnnenen

m»er sich etwas Besonderes hätte zu Schulde» komnien ast. ' ^ »lan alsdann gemäß de» Bündenv>« Männer zu strafe». Würden sich die Landleute a .. . o . Ausgeschlossenen, wenn man mit den

bor Stadt helfen, sie gehorsam zu machen. Betreffend ^fi-h jm.er auch annehme» wollen,

übrigeu Bürgern und Landleuten im Reinen sei un m " f,:c>mus f'"d dw Schiedbotcn wieder vor demwolle man sie anhöre» und dann thun, was sic) gc "i'm beschlossen kleine und große Räthe,

.m'dh.d°» -l»-» sch°ls..lchm A».-°- «st st . d-!s->d.» >-»»-. l..-d- m»

sw sollen den Handel vor die Gegenpartei bringen; wenn man o

weitere Antwort geben. Mcib.,ra: Abschied- B. 11. e°>. n (der »sie R-nhsb-schwß,.

K. A. S°l°thurn: B. XXIII S. we-iiS. - Mc ° ^ b°>

') Ob es nicht heißen soll: 1000 Kronen? Siehe Beschluß vom IS. November. Ziff. 52.