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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1533.

Dieses verweigerte der Schultheiß, so lange sie in Gewehr und Harnisch stehen; denn er wüßte befürchte»'daß sie einanderin Räten" schlügen; sobald sie aber heinigehen, einen Ausschuß wachen und dieser unbewaff»^kowwe, werde er ihnen entsprechen. Inzwischen hätten sich die Altgläubige» auch in Harnisch und Gewetzauf dein Kirchhof versammelt und sofort die andern angreifen (grad an die, so unsers glaubens si>^ twollen, da sie die Mehrzahl hatten, worauf die Lutherischen eine Gasse vor dem Büchsenhaus cingenonnM"und dieselbe mit Wagen und Anderm verschanzt haben. Als nun der Schultheiß ungefähr bis vier llh"Abends dazwischen gehandelt, habe er mit Hülfe von Hauptmann Hans Junker und andern veranlaßt, das!abgeredet worden, beide Parteien sollen mit Gewehr und Harnisch abziehen, jede sich auf ihre Stube begebetdaselbst die Waffen niederlegen, zu Nacht essen, und dann sollen die Lutherischen einen Ausschuß mache», deemorgen im Namen aller vor kleinen und großen Rüthen erscheinen solle. Als solches dem Schultheis»"zugesagt worden und er es der Gegenpartei auf dem Kirchhof angezeigt habe, sei die dessen zufrieden gewcse»'Die Lutherischen seien nun abgezogen, wobei man glaubte, sie wollen sich auf ihre Stube zu Schiff^"^'begeben; sobald sie aber an den Rank gekommen, haben sie eine Schwenkung gegen die Brücke undBorstadt gemacht, die Brücke abgeworfen und die Vorstadt feindlich gegen ihre Obern verbollwerkt. Als d»auf dem Kirchhof dieses sahen, hätten sie dem Schultheiß Vonvürfc gemacht, sie seien verkürzt worden; h»^^sie gewußt, daß die Lutherischen die Vorstadt einnehmen wollten, so hätten sie dein zuvorkommen könne»Sofort hätten sie das große Geschütz herausgenommen, dasselbe gegen die Vorstadt gerichtet und, bevor da'Schanzwcrk ganz vollendet wäre, hinübcrschießcn wollen, was aberer" (der Schultheiß) mit andern vcrhind^'habe. Von Lutherischen, die von ihrer Partei zu der des Nathes falle» und Gnade begehren, erfahre >»»"täglich, daß das Ursenthor deßwegcn eingenommen worden, weil einige ab der Landschaft sich »nt ^Lutherischeil vereinigen wollten, wie denn bei vierhundert Bewaffnete im Attisholz gewesen, die in die S»ziehen wollten, wenn die Thorc nicht alsobald geschlossen worden wären. Die Lutherischen hättenabsichtlich einen Tag abgewartet, an dem wenig der Räthe zu Hause waren, woraus wohl zu entnehmen » 'was sie beabsichtigen. Nach vielen und längern Berichten über die erlittenen Unbilden seien dann die Gesa» ^gefragt worden, ob die Orte Bund und Burgrecht halten wollen; die von Solothurn begehren nichts Ander 'als daß man sie als eine freie Reichsstadt und ein Ort der Eidgenossenschaft verbleiben lasse; ihrenkönne man in Betreff des Glaubens die frühere Ordnung nicht gestatten, indem sie dieselbe selber ,gehalten und durch ihren Aufruhr verwirkt haben; wenn sie aber wieder in die Stadt kommen u»dordentlich halten, werde man sie dessen genießen lassen. Die Gesandten hätten auch beiuebens vermerkt, dwenn die Neugläubigen wieder in die Stadt kämen, man sie nicht zur Messe zwingen würde, doch d»man hierauf sich nicht verlassen. Auf den Vortrag derer von Solothurn haben die Boten der ^ehied»^geantwortet, sie seien von ihren Herren nicht abgeordnet, über die Frage zu antworten, ob man Bünde >Burgrecht halten wolle, wiewohl man vertraue, daß man das Alles halten werde, wie es frommen Eidgen»»^zustehe; wenn auch den Evangelischeu in Betreff des Glaubens nicht Einiges zugesagt worden wäre, so >»" .man die von Solothurn hierum nicht angehen; da jenen aber bewilligt worden, vor der Stadt einen P)'"canten zu habe», so begehre man, daß dieses aufrecht erhalten werde und ebenso, daß die Landleute bei ^Mehren verbleiben können. Wenn die Aufständischen (dieiren") beschuldigt werden, sie hätten ihreumbringen wollen, so seien diese dessen nicht geständig und sie können auch nicht diese Meinung gehabt ha ^ 'ansonsten sie ja gerade den Schultheißen und die, welche geschieden haben, getödtet haben würden; "»ch ^ ,keiner etwas geflöchnet, was für den Fall des Mißlingens nöthig gewesen wäre; auch würden die Evangeu!in jenem Fall bei ihrem Abzug das in ihrer Gewalt befindliche Pulver mitgenommen haben, was »)geschehen, und endlich habe der Schultheiß selbst erzählt, daß jene, wie er auf den Platz gekommen,gesagt, daß sie niemanden schädigen wollen. Auf dieses haben die Räthe die mit A bezeichnete(Beschluß der Räthe v. 9. Nov., Ziff. 44) gegeben. Da man gesehen, daß man in Betreff desnicht verhandeln könne, haben die Boten zu wissen verlangt, wie man die Ausgestandenen, mit Ans»»)der acht Männer, zu bestrafen beglaube, ivorauf man das mit Aa bezeichneteRödeli" (die im Beschluß v. i ^enthaltenen Strafansätze mit de» in der dortigen Note bemelten Abweichungen, Ziff. 52) erhalten habe.