gg November 1533.
sie die Meinung ihrer Herren den „Fürgcsctzten" angezeigt, auch vor ihren (der Solothurner) Gewalt zutreten verlangt, aber wegeil Förderung des Friedens wollte man sie nur vor dein Rath anhören. Die Ant-wort desselben werden sie berichten. Entschuldigung wegen des schleppenden Gangs des Solothurncr-Handclsgestützt auf die bekannten Vorgänge. Um ab der Sache zu kommen, haben jetzt die Schicdboten von denenvon Solothurn zu wissen verlangt, wie sie die Abgetretenen strafen wollen! das werde ihnen schriftlich mit-getheilt werden, worauf sie die Unterhandlungen fortsetzen wollen. Gemäß Zusage werden die von Solothurnohne den Rath der VI Orte nichts vornehmen. Sic (die Boten) verlangen zu wissen, ob sie mit denen vonSolothurn über den Beitritt zum Bündnis), das die VI Orte und Wallis mitsammen haben, verhandelnsollen. Der Tag zu Baden sei abgestellt und noch kein anderer angesetzt. Die Boten scheinen ganz ernstlichvermitteln („scheiden") zu wollen; ob Trug dahinter, wisse mau nicht. Z.Bericht, was des Lussers Tochter-mann. der Schuhmacher zu Altdorf, über das Einhängen der Thore in Mellingen und Rüstungen undDrohungen in Zürich lind Thurgau erzählt hat.
St. A. Luccrn: A. Religionöhändel, — Abgedruckt im Archiv fiir schw. Rcs. - Gesch > l, 6SS,
51) 12. November. 1. Der alte Vogt von Gößgen (und andere) Abgeordnete der Evangelische» vo»Solothurn berichten den Rath zu Bern über den bisherigen Verlauf der Angelegenheit und daß den Abge-wichenen von den Schicdboten zwei Artikel vorgeschlagen und nngerathen worden, dieselben anzunehmen, mitdem Vorbehalt, daß man ihnen vorab zusage, bei Brief und Siegel und den wegen des göttlichen Wortesausgegangenen Mandaten zu bleiben; dann solle die Strafe wegen der Empörung den Schiedboten überlassenwerden. Sic bitten lim Rath, damit sie vorab beim göttlichen Worte verbleiben können. 2. Es werden die ^Burger versammelt, die seither von den Gesandten von Bern in Solothurn eingekominencn Briefe verlesenund die Abgeordctcn der Abgewichenen nochmals angehört. Sodann wird den Gesandten von Bern zu Solo-thurn geschrieben: Da die Abgewichenen zivci Artikel mit Vorbehalt des göttlichen Wortes angenommen haben u»bhierüber ein Anlaß erfolgt sei, der heute vollzogen werde, so könne man dermalen nichts Anderes rathcn, sondernmüsse der Sache abwarten, in der Meinung, daß sie ohne feruern Bericht sich in Betreff des göttlichen Wortesnicht weiter einlassen. Dieselbe Antwort wird den Boten der Abgewichenen gegeben, so daß man sich der-malen noch unparteiisch erzeigte. St.A.Bern: RatbsbuchNr,s«l, S .eo.
52) 12. November (Mittwoch nach Martini). Vor dem kleinen und dein großen Rath von Solothurnsainint den „Landleutcu" ab der Landschaft bringen die Boten der Schicdorte vor, man möge ihnen anzeigen,wie man die Abgetretenen zu bestrafen gedenke, da man früher versprochen, die Schiedboten hierin unter-handeln zu lassen. Rath und Burger sanunt der Landschaft verdanken den Schiedboten ihre Arbeit z»>»höchsten, bemerken aber, daß sie keine Strafe bestimmen können, bevor sich die Widerpartei an die Strafeihrer Obern ergebe. Die Schiedboten, nachdem sie eines „BcdankS" begehrt, zeigen dann an, daß dieWidcrpartei sich au ihrer Herreu Strafe ergebe, mit Vorbehalt des Glaubens, was die Obrigkeit nicht ZU'geben ivolle. Wenn nun beide Thcilc hartnäckig hierbei bleiben, so könne nicht unterhandelt werden. D»sie aber beschlossen, mit wissentlicher Thädigung vorzugehe», so bitten sie nochmals, ihnen schriftlich anzuzeigen,wie man zu strafen gedenke. Hierauf beschließen beide Räthe sanunt den Landlcuten: Weil die Ungehorsamensich an die Gnade ihrer Herren ergeben, sofern man ihnen das Gotteswort frei lasse, und das Gotteswortdieser Zeit „angestellt" ist, so ivolle man ihnen willfahren und die Strafe schriftlich aufsetzen; ivorauf Rüthund Bürger zu Händen der Schiedbote» folgendes Strafverzcichniß aufstellten: Christoffel Bps 200 Krone»,Niklaus Ludinann 100 Kronen, Hans Ruchti 1 Krone (sollte heißen 100 Kronen)'), Glando Hugi 500 Gulden,Hans Nuchholz 100 Gulden, Wolfgang Erbser 100 Gulden, Jacob und Bartholom« Stölli, Gebrüder, die„beid Wpcr" und 1000 Krone», Konrad von Arx 100 Pfund, Urs Kcsseler 100 Kronen. Thomann Guttentag100 Krone». Kaspar Dürr 50 Gulden-), Michel Dürr 100 Kronen. Hermann Vierer 50 Gulden, DanielGibelli 200 Kronen, Hugli Pflngcr 100 Krone», Stephan Bläuer 50 Gulden, Konrad Weltiner 100 Krone»,beid Greder 100 Gulden, Urs Krämer 100 Gulden, Peter Brunncr 200 Krone», Konrad Bläucr 200 Gulden,Benedict Moser 100 Gulden, Wcrnli Stölli 200 Kronen, Marx Halbenleib 50 Pfund, Heini Schneller