Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
196
Einzelbild herunterladen
 

196

November 1533.

47) 10. November, (Montag vor Martini), Mittags 2 Uhr. Solothnrn. Die Schiedbote» der V Ort-an ihre Obern. Nach Anführnng des Beschlusses von Rath nnd Bürgern vom 9. 'November wird folgend-»Weitere berichtet: Die Boten der V Orte hätten dem Schultheißen und Benner nnd noch einem, so daZ»verordnet war. die Meinung ihrer Obern angezeigt und die Schrift verlesen lassen, worüber jene Dank bezeugthaben, aber vor Stillung des jetzigen Handels sich nicht erklären wollten, wessen man sich jetzt oder hernach ihrerzu getrösten habe. Später hätten sich dann die Schiedorte gemeinschaftlich versammelt und sei unter ihn"'das Mehr geworden, den Abgetretenen zu erklären, das; sie (die Boten) geschickt worden, den Aufruhr Z»vermitteln und nicht um den Glauben zu Recht zu legen, man solle sie daher über den erster» unterhandelnlassen, damit sie (die Abgetretenen) wieder zu Haus und Heini kommen. Die luthcrschen Schicdorte aberwaren der Meinung, die in der Stadt zu bitten, die Abgetretenen bei dem Abschied, der ihnen un vorige»Span von gemeinen Eidgenossen zu Baden gestellt worden, bleiben zu lassen. Dessen weigerte» sich die Bote»der V Orte von Freiburg, Wallis und des Bischofs von Basel. Die übrigen haben dann gefragt, ob »>Asie eine solche Bitte thun könnten, was man ihnen weder befohlen noch verwehrt habe Nach dem Abtrete»der katholischen Boten haben dann die übrigen die Sache berathen. Wenn Solothnrn ihnen entspreche. >»»°die Boten der V Orte ...cht erwarte», so hätten sie (die katholischen) nicht viel mehr in der Sache zu th"»-Als dann d,c benannte Bitte auf Montag (10. November) denen von Solothnrn vorgetragen worden.beiliegende Antwort') erfolgt. Die Schiedboten seien dann zusammenberufen worden und haben beschlösseeinen zu erwirken, damit jeder die Sache, darüber zu berathen, heimbringen möge. Die Bolen hoffe»'diesen Anstand ohne Nachtheil der Altgläubigen zu erwirken. Der Rüstung wegen haben die Boten »o»Zürich mit ihnen geredet und Antwort erhalten, wie früher die von Bern. Der Bote von Wallis habeBefehl, den Span vermitteln zu helfen; doch ihm gefalle die Haltung der V Orte und er möchte ihres Be-drückens noch wertere Befehle haben.

St.A.Luccrn: A. R-ligi°»Shä»dei und ungcbund-nc Abschiede. L.A.Schwyz: Abschicdschriften. - Abaedru-N >«Archiv sür schw. N-s.-Gesch. I «so.

-) Diese AnWort ist Wiederholung des Beschlusses von Rath und Burger von- 10. November bis zw"langen emes Anstandes St A. Lueern: A. Neligionshändel. - L. A. Sch.vyz: Abschiedschriften. - Abgedruckt i'»Archiv für schw. Ref.-Gesch. 1.632. >7 >>> »

48) 10. November. Freiburg. Räth und Burger zu Freiburg an ihre Boten in Solothnrn. Es s"ihnen lc.d, daß sich der Handel immer nochzenggisch" zwischen den Parteien halte. Die Boten möge»den übrigen Gesandten zu guter Hinlegung vornehme», was sich gebühre. Für den Fall daß alles Ver-mitteln nichts helfe, versehe man sich, daß man einem ..unfügklichcn inval" begegnen könnte Auf Freit»«(7. November) habe man eine Botschaft bei den Mitbürgern in Bern gehabt. Gemäß Wicderbringung" V"'Boten haben die von Bern eröffnet,daß sie sich zu gutem der fach undcrwinden wollen" - ebenso habe" l"die Ihrigen abgemahnt nnd werden Zuwiderhandelnde bestrafen. Die Boten von Freiburg hätten auch ^Mitbürger von Bern ersucht, der Widerpartei ans ihrem Gebiet keinen Aufenthalt zu gestatte». Auf dics^sei ihnen der Bescheid geworden, daß man während der Unterhandlung und für dieselbe einen Platz h»be"müsse, daher sie hierin nicht entsprechen können. Zu Aarberg auf dem Wasser sei eine Wache, weil d»'erdichtete Rede ausgegangen, daß sie (von Freiburg) einiges Geschütz nach Solothnrn herunterfertigen woll»"'Bericht über anderwärtige Gerüchte. Da die Gegenpartei in die Sönderung der acht Männer nicht "»'willige, man zeige ihr denn, was diese Besonderes gethan haben, so sähe man nicht ungern, daß die Urs»^der Sönderung ihr angezeigt würde.

K.A. Freiburg-Missiv-nbuch, Nr. 10, '<>>.75. Die handelnde Behörde crgicbt sich aus dem Freiburgcr Raihsmanual Nr. '

49) 11. November. Antwort der Aeußeren:

Gnedigcn und günstigen lieben Herren -c. Wir bitten (ich anfangs mit herzen, ir wöllen uns dffeanlwurt uf üwern leisten fürtrag, die us höchhöuschender Notdurft beschicht, nit verargen; nämlichen bcd'wuns hochlich, als ir anfangs üch entschlossen, üwern Herren und üch sigc diser zwispalt von herzen leid,u»°sigen also von üwern Herren und obern hiezu gesandt, üwern besten sich anzukeren, als wyt üiver lib und g"