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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1533. 195

freie Gabe Gottes sei und derselbe früher den Abgetretenen freigestellt worden, so verlangen diese, bei deinvor derEmpörung" gcwaltctcn Verhältnisse zu bleiben, wodanu sie auch das, was sie schuldig seien. Zinsen,Zehnten u. s. w. entrichten wollen: sie bitten also um dasKilchli" zu Zuchwpl und das; die Landschaftgehalten werde, wie die hierum gegebenen Briefe und Siegel es vermögen. Wenn dieses gewährt würde,die Abgetretenen dann aber weiter ungeschickt sein würden, so werdensie" daS nicht dulden; doch möge inBezug auf die Strafe unter ihrer Vermittlung ziemlich gehandelt werden. Die Gesandten von Bern bringeninsbesondere vor, daß sie von ihrem Begehren, die Ausgetretenen bei ihren früher» Briefen und Siegelnbleiben zu lasse», da dieser Antrag nicht gefallen, abgestanden seien ; sie begehren und bitten aber um der altcuFreundschaft beider Städte willen dem stattzuthun, was der Bote von Zürich in ihrer aller Namen vorge-bracht habe. Wenn die Obern von Solothurn sie des Glaubens wegenvechen" und hassen, so mögen siewohl erkenne», daß sie auch gehaßt würden (werden"). In weltlichen Sachen wollen sie die von Solothnrn'»it den Ihrigen handeln lassen; allein über den einzigen Punkt, den Glauben betreffend, erhalten sie täglich Briefevon ihre» Obern; wenn man ihnen hierin die Ehre erweise, so wollen sie mit der Widerparte! verhandeln,baß kein fernerer' Span entstehe; würden jene dawider handeln, so werden sie selbe mit der Hand davonweisen. Rüth, Burger und Landlcutc beschließen dann, die Bote» von Glarns und Appenzell, die zuletzteuigctroffen. von dem Handel zu unterrichten und sie anzufragen, ob sie Brief, Siegel und den Bund haltenu»d die von Solothurn°bei ihren Statuten und Freiheiten handhaben wollen. Bevor diese antworteten, ent-schuldigten sich die Boten von Zürichder Rede halb, so uf sie gefallen"; ihnen sei befohlen zu vermitteln,sw wollen gegen sedermann Bund und Friede halten und soweit sie der Zhrigen »nichtig seien, mit Gewaltuichts vornehme». Daraus erklärten die Boten von Glarns, sie seien abgeordnet, zur Sache das Beste5u reden; wegen der Bünde hätten sie keinen Befehl, aber sie seien Willens, dieselben gegen jedermann chr-^ch zu halten. Appenzell erklärte, ihr Bund mit den Eidgenossen vermöge, daß sie bei Zwiespalt unter diesenvermitteln, und wenn dieses nicht geschehen könne, stillstehen sollen; es sei ihnen daher in Betreff der Bünde'"chts Besonderes befohlen, aber sie werde» sie halten nach Gebühr. In der Hauptsache beschließen sodannbeide Räthe und die Landleute: Weil dieser schwere Spau wegen Zwiespalt des Glaubens, der eine zcitlangi» der Stadt gewesen, entstanden, und man dessen wieder zu gewärtigen hätte, wenn die Gegner eine besondereKirche hätten, da diese nie stille stehen, sondern für und für wider die Obrigkeit handeln, und da allenthalbeni» der Eidgenossenschaft der Brauch sei, bei dem Mehr zu verbleiben, was sie auf der Landschaft allen Kirch-hvrcnen anch «erstattet haben, so vcrhoffcn sie, solches in der Stadt auch hnbcu zu können. Die Landschaft, weilsic der Widerpart zugezogen, habe ihre Freiheit selbst gebrochen; da sie (die von Solothurn) die Landschaft«Kauft, so hoffen sie solche auch nach ihrem Belieben zu regiere». Sie wollen in ihrer kleinen Stadt ent-weder für die Freiheit derselben untergehen oder Meister werden und von sich sagen lassen, daß sic ehrlich«chandclt haben; sic bitten, die Stadt höher zu achte», als ungehorsame Leute. Hierauf verlangten dieSchiedboten Bedenkzeit (Bedank"), traten dann mit den V Orten. Freiburg und Wallis wieder vor underöffneten, sie hätten sich des heutigen Abschlages nicht versehen, weßhalb sie die V Orte zu ihnen berufen.U"d da ihre Obern sie stets ermahnen. Bund. Brief und Siegel aufrecht zu halten, so müsse die Sache anihre Herren gebracht werden; dafür aber sei nöthig, daß ein Stillstand gemacht und die Ausgetretenen, vor-behalten die Acht, zu Haus und Hof zurückkehre», zumal diese daS Recht anrufen und die Bünde vermögen,baß dem Rechtbegchrenden geholfen werde; nach Ablauf des Stillstandes werde dann weiter gehandelt ;wzwische» bleiben jedermanns Rechte vorbehalten. Der Rath beschließt, denAnstand" anzunehmen, doch sollbw Gegenpartei außerhalb der Stadt bleiben, denn man wüßte sie nicht zu beschützen (zu sichern"), weil der'Gondelgch ^ soi; die Landleute können auf Gnade der Obrigkeit heimgehen; mit de» Boiderwarligens°ll unterhandelt werden, daß sie inzwischen die von Solothurn auf ihrem Gebiet in Ruhe lassen.

^ Iveeve. , v p > A ^Solothurn: RathSpwtololl. V.XXIII, S.38S-S01.

') Auch Freiburq und die Boten des Bischofs von Basel hatten sich den V Orten angeschlossen; siehe den ferner..Verlauf dieser Verhandlung und den Bericht der Boten der V Orte von diesem Datum hicnach.