194 November 1533.
bach"), daß sie von den drei vorgeschlagenen Artikeln die letzten zwei mit dem Vorbehalt annehmen, bafdas, was ihr betreffend das göttliche Wort vor „dieser Empörung" nach Inhalt aller Verträge und auWgangenen Mandate zugesagt worden, gehalten werde. Wenn man hierbei verbleibe, so wolle sie zu ihrenLeib und Gut setzen, wie der Bürgcreid weise und es bidcrben Leuten zustehe, und den Schiedbotcn vertraue»'hierin mit wissenhnfter Thädigung zu handeln. „Rüth und Burger" beschließen hierauf, es handle sichallein um den Aufruhr; wenn die Widerwärtigen die drei Artikel des Vorschlags (vom 4. November) anneh»^und man über dieselben einig werde, werde man über Gottes Wort und frühere Verträge ihnen je »" (Gebühr und Gestalt des Handels begegnen. — Bei „Näth und Bürgern" saßen bisher nebst dem Ve»>n>von Landeron die Untervögte und Ammänner von Balstal, Werd (Schönenwerd?), Trimbach, DerendingenAcschi, Onungen (Oekingcn, Oezikon, Oensingcn?), Zuchwpl, Biberist, Schnottwyl, Egcrkingen, Dellings'Grenchen, Selzach, Bettlach, Kienbcrg, Wangen, Ölten, Flumenthal, Aetingcn, Messen, Nnglar, KricgsteiüNErlisbach. (Von den dicßfalls genannten Personen werden übrigens nur 13 ausdrücklich als Untcrvögte n ^
Ammänner bezeichnet). K. A.Solothmn: Rathsprotokoll B.XXIII, S. S7S—S8S. Die Antwortdes RathcS St.A. BcrN'
Solothmner Handlung betreffend die Reform., S. 247.
45) (Ohne Tagesangabe), <1 Uhr Nachmittags. Die Boten von Bern zu Solothurn an ihre Obern.dem man gestern von beiden Parteien schriftliche Antwort erhalten, seien heute die sämmtlichen „Scksicdo^vor Näth und Burger erschienen und haben die Frage gestellt, ob sie die Antwort der Abgetretenen annehu»wolle». Das aber haben Näth und Burger gänzlich verweigert und verblieben bei ihren „fürgeschlalb^Artikeln", wie sie die zuletzt gemildert und zugestellt hatten. Nach dem Jmbis kamen die Boten zusai»»»','bericthen mit freundlichen Worten die Sache und die von Bern („wir") mit andern „christenlichen Or»»begehrten, weil der Handel wegen des Glaubens und der ausgegangenen Mandate entstanden, solle »'diesen Span zuerst belegen. Alan ersuchte daher die Boten der V Orte und von Frciburg, Wallis und ^Bischof von Basel hiezu zu helfen, zumal die V Orte auf einem Tag zu Baden, wo die Parteien vonthurn in denr Span über die 800 Kronen einen Vergleich eingicngen, zu diesem gerathen hätten. Dnsnannten Orte aber entgegneten, daß sie des Glaubens wegen keine Vollmacht haben, sondern nur die „^'»3Übung" abzustellen; wenn dieses geschehen und hierauf die übrigen etwas Gutes schaffen können, möge» les leiden, sie wollen sich „entweder teils glaubens uf dießmal beladen" ; die Stadt Solothurn sei 3^ 'ein löbliches Ort der Eidgenossenschaft und möge handeln, wie es ihr gefalle. Da sei unter den Schieb»^das Mehr geworden, daß man über die Strafe verhandeln wolle, die den gemeinen Mann wegr» ^Aufruhrs treffen möchte, damit er begnadigt würde, um zu Haus und Heim kommen zu mögen. Auf b>e'begehrten die Boten von Bern und die auf ihrer Seite, man möge diese Verhandlungen verschieben, bss'morgen nochmals vor Näth und Bürgern erschienen und es sich zeige, ob sie daselbst nicht in Betreff ^Gotteswortes etwas erlangen möchten. Dieses haben die V Orte bewilligt, worauf Zürich, Bern, Gl'U^Basel, Schaffhausen, Mühlhausen und Biel beschlossen, morgen zu verlangen, daß' die von Solothur» ' ^früher „hinus gan Zuchwpl gan mögend" und daß es auf der Landschaft in allen Theilen bleibe, »bisher. Weiteres wolle man dießmal nicht verlangen, weil zu fürchten, es dürfte nicht angenommenda man ihnen stets vorwerfe, die Mandate seien durch den Aufruhr verwirkt worden. Für dendieser Vorschlag abgelehnt werde, bitte man um Verhaltungsbefchlc. Man vernehme, daß wennförderlich gehandelt werde, die Abgewichenen wieder auf Solothurner Gebiet nach Dettingen ziehen ^Die Boten haben dieses durch zwei aus ihnen abstellen lassen, damit vor Austrag des Handels nichtsgeschehe. Wenn die Boten nicht ermächtigt werden, den Artikel wegen des göttlichen Wortes anzüsb ^bis der Span wegen des Aufruhrs und der Kriegsübung abgestellt sei, so werden sie gegen denen »Solothurn und den V Orten nichts erlangen. St.A. Bern: Solothurncr Handlung betreffend die Reform., S'
40) 10. November (Montag vor Martini). Vor dem kleinen und dem großen Nathc uub ^Ammänncrn und Verordneteil Mb der Landschaft zu Solothurn zeigen die Voten der Schiedorte, n"t -»ahme derer von den V Orten und Wallis H an, die Abgetretenen wollen sich an die Gnade ihrer ^ergeben; doch wollen sie wissen, wie sie sich des Glaubens halb zu verhalten hatten. Da der Glaube ^