November 1S33.
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39) „Antwurt uf die vorgände» artikel durch schultheis und rat zu Solothurn:"
^.ck 1. Aus der Freigebuug des Glaubens sei mehr Unruhe als Frieden entstanden, worauf man zuerst"us der Landschaft mehren ließ. Hiebei habe der Mchrtheil zugesagt, sie seien gesonnen zu bleibe» wie dieObrigkeit. Darüber seien aber einige Vögte und Pfaffe» und andere Widerwärtige wider Ehr und EidZugefahren und haben allenthalben hinterruks „gemchrct". einige Kirchen bei Nacht und Nebel aufgebrochenund die Zieraten zerstört. Dem Befehl, das Wort Gottes und was christlich lind wahr sei zu predigen,leicn die Priester nachgekommen.
^.ck 2. Es sei wahr, daß man im Jahre 1529 etliche Verträge gemacht habe und diese seien gehaltenmorden. Die Barfüßerkirche habe man den Gegnern mit der Bedingung zugestellt, daß sie in den nächsten«cht Tagen geräumt werden solle. Da Hütten aber einige „Schwaben" und andere sofort die Kirche geräumtund Einiges zerbrochen und zerstört und wäre man nicht dazu gekommen, so hätten sie andern Leuten dasIhrige entfremdet. Entgegen dem Vertrag seien einige zu Nacht in die St. Urscnkirche eingebrochen undhätten den Metzgern-Altar geräumt und die Schuhmacher hätten ihre Kerze hinter sich gethan. Uebrigcnshabe die Obrigkeit bei diesen Verträge» offene Hand behalten für den Fall, daß Rüth und Burger sich einesAndern und Bessern vereinbaren würden, zumal sie von Fürsten und Herren als Reichsstadt gefreit lindbegäbet worden seien.
ä.ck 3. Es sei Unwahrheit, daß jemand von der Obrigkeit die Forderung der 80,1 Krone» veranlaßthabe. Als die Gegner dann diese Summe bezahle» wollte», hätten die V Orte sie von diesen nicht ange-nommen. sondern von der Stadt verlangt und diese zog vor. den Prädicanten fahre» zu lasse». Als hierausunter den Parteien Streit entstanden und die Obrigkeit ihren Gegnern vor gemeine Eidgenossen nach BadenRecht geboten, haben letztere der Widerpartci gcrathcn, heimzukehren und sich gütlich zu vereinbare». Das seidann geschehen; die Gegner hätte» eine Kirche verlangt, die man ihnen zugestanden, zwar außer dem Bürger-Ziel. aber jene hätten sie angenommen. Daraus folge auch, daß man ihre» Prädicanten nicht mit Gewaltvertrieben habe.
4. Dem Hauptmann habe die Obrigkeit gewisse schriftliche lind mündliche Befehle ertheilt. Als dannandere Leute über ihn geredet, er habe die Befehle überschritten, habe sich der Hauptmann vor der Obrigkeitverantwortet und seiner Entschuldigung sei geglaubt worden. Wie er sich gegen jene verantwortet, die ihmZugeredet, wolle man unberührt lassen. ^
5. Die Schmützworte habe die Obrigkeit verboten, aber solche seien von den Prädicanten und „Für-gesetzten" der Gegenpartei gegen die Obrigkeit täglich gebraucht worden. Anderes über diesen Artikel sei obenverantwortet worden. . .. » ? ^
^ck 6. Bartholomä und Simon seien allerdings verwiesen worden, aber auf bittliches Anstichen HävenRath »ild Bürger sie wieder begnadigt, wozu man das Recht gehabt, „dazu etlich widerwärtig an rät undburger inkommen." -
-ilü 7. Alan bleibe auch ferner bei dieser Ordnung, weil man nur zu viel widerspenstige Bürger habe,^ck 8. Man glaube das Recht zu haben. Leute, die sich ungeschickt und ungehorsam betragen, nachGefallen zu strafen. ? »
H-ck 9. Wenn die von Subingc» und Deitingcn Grund für Klagen zu haben glauben, so mögen sievor die Obrigkeit kommen. Von der Widerpartci hätte mau erwartet, sie würde sich mit dieser Sache nicht^assm, sondern als treue Bürger der Obrigkeit bcholfeu sei», Ungehorsame zu strafen.
^.<1 10. Dieses Vorgeben sei unwahr. Leute der Gegenpartei seien selbst dabei gewesen, als man be-schlossen, eine Botschaft zu schicken, um von den Landleutc» zu vernehmen, welche der Obrigkeit in allen ziem-lichen Sachen gehorsam sein wollen, nicht aber die Leute von dem Mehr zu drängen. Uebrigcns sei wegenMehrs »ur beredet worden, „wo das mehr sye oder werde, solle dcßhalb dieser zit das besser sin."Wenn die Obrigkeit weder mindern noch mehren möchte, wären die von Kaisern und Königen erhaltenenFreiheiten unnütz.
^ck 11. Bon den erwähnten Drohungen wisse die Obrigkeit nichts und glaube nicht, daß sie geschehen.