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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1533.

doch noch keine Antwort erhalten,wie wol nebensydts vermerkt, daß sy einen uszug gethan" ; man vertraue,sie werden ihr Bestes thun

K. A. Freidurg: Miffivettbuch Nr. I», toi. 72. Die dir Misswc erlassend- Behörde wird im Briese nichl genannt,ergiebt sich aber and dem Freiburgcr Rathsbuch Nr. SI.

33) 7. November (Freitag nach Omn. Sanct.), Morgens 6 Uhr. Die Zürcher Gesandten an ihre Obern,Aus diesem sehr übersichtlich gehaltenen, aber nicht immer ins Detail eingehenden Bericht, der sich über dieTage vom 2.7. November verbreitet, notiren wir Folgendes, was anderwärts nicht oder in abweichenderWeise gegeben wird: 1. Bei Ankunft von Hans Haab (der die Feder führt) in Solothurn am 2. November(Sonntag) seien die Boten von Bern, der Schultheiß von Erlachund sunst wol mit siben boten", fernerdie von Lucern, Freiburg und Biel schon vor beiden Parteieil gewesen und hätten begehrt, gütlich unter-handeln zu lassen. 2. Am 4. November seien von den Schiedboten vor den Rathen drei Artikel begehrtworden: n.) gegenseitiges Niederlegen der Waffen! d) Bewilligung eines nahegelegenen Platzes für die Auf-ständischen! v) schriftliche Anzeige, was der Rath für Beschwerden und Anliegen habe und was er vorzu-nehmen gedenke. 3. Die Gemeinde der Ausgezogenen zu Wietlisbach wird auf 700 mit Harnisch und Ge-wehr wohl Gerüstete, aber, außer einigen Handbüchsen, nicht mit Geschütz Versehene geschätzt. 4. Bei Erwäh-nung des Rathsbeschlusses, wodurch das Gesuch, unter den Aufständischen keine Sönderung vorzunehmen,(6. November) abgewiesen worden, wird bemerkt, des Rothes endliche Meinung sei, bei dem erlassenen Be-schlüsse gänzlich zu verbleibe»! denn wenn die Acht nicht ausgeschlossen werden, wolle man gar nicht gütlichunterhandeln lassen. 5. Die Unterhandlung mit den Achten vom 6. November wird so dargestellt: D>eSchiedboten eröffneten den Achten den Beschluß des Rathes, doch ohne ihnen die geforderte Trennung M»-muthen. Diese verlangten zu wissen, warum man sie sondern wolle! sie hätten von dem Zusammenlaufnichts gewußt, ihn nicht veranlaßt. Die Boten erwiederten, der Rath habe ihnen dicßfalls nichts mitgetheilt,das gemeine Laudgeschrei aber sage, daß sie als die größten Handhaber und Rathschläger geachtet werde»-Die Acht bestreiten, dieses zu sein, erklären, daß sie Recht verlangen und begehren, daß Brief und Siegelgehalten werden. Dabei übergeben sie den Gesandten viele Artikel betreffend die Ursachen, die sie zu diesi>»Unternehmen bewogen haben; die Gesandten werden diese seiner Zeit heimbringen. Da die Gesandten ver-standen, daß sie an den Achtenkein Bewilgung mögen finden", sind sie vor die ganze Gemeinde gegange»-Von Bern seien neun Boten, von Lucern zwei, von Uri, Schwyz, Unterwalden je einer, von Zug, Glaruöund Basel je zwei, von Freiburg und Schaffhausen je drei, von Biel und Mülhausen je zwei da. DaOrte so stark vertreten und auf einem Boten von Zürich die größteBurdi" betreffend Vortragen, Anbringe»'Red- und Antwortgeben liege und die von Bern ihre» Schultheißen, den alten von Erlach, da habe», s"stünde denen von Zürich wohl an, ein Haupt der Stadt, einen der beiden (entweder»") Bürgermeisterhinaufzuschickcn, um das die Gesandte» gebeten haben wollen, zumal siebeid" noch jungund besonders ichHans Haab eins kleinen Verstands und ringen ansähens bin". St. A. Zürich: A. Solothurn.

37) 7. November. Räth und Burger von Freiburg senden Ulrich Nix und alt-Venner Peter Miirsi»gals Boten nach Bern, mit dem Auftrage, daselbst vorzubringen, man habe vernommen, daß bei dem si»Solothurn entstandenen Span der mindere Theil, der der Obrigkeit ungehorsam ist und dem Mehr »idstStatt thun will, von Angehörigen von Bern Beistand erhalte und sich auf dortseitigem Gebiet befinde. ^dem also sei, wisse man nicht genau: aber wenn dem also wäre, so bitte und ermahne man die von Ber»<laut dem Burgrecht, die Ihrigen anzuhalten und den Ungehorsamen keinen Aufenthalt auf ihrem Gebiet Z»gestatten. Wollen die von Bern hierin nicht entsprechen, sollen die Boten die Sache wieder an die Obc»»

hnngen. K. A. Freiburg: NathSmanual Nr. LI vom 7. November. Jnstruetionsbuch Nr. 2, l'oi.

38) 7. November. Der Rath zu Bern antwortet, die Unruhe in Solothurn sei ihm ebenso leid,denen von Freiburg, darum habe man Gesandle hinabgeschickt.Als si anfangs ctlich bi inen, m. h. pottc»si heim gwist uf m. h. ertrpch." St. A. Bern: Rathsbuch Nr. Stl, S. SS.