Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
189
Einzelbild herunterladen
 

November 1533.

189

Gewissenszwang leben können. 4. Die über die Frage, ob man Bund und Burgrecht halten wolle, gegebeneAntwort sei genehmigt. 5. Da man hört, daß die V Orte sich rüsten und diese das Gleiche von denen vonBern sagen, so sollen die Gesandten den Bote» überhaupt und denen der V Orte insbesondere erklären, daßman sich doch wohl überzeugt haben werde, daß die von Bern ganz unparteiisch zu gütlicher Beilegung desHandels sich verwendet haben. K. Wenn wegen früherer Rüstungen etwas angezogen würde, soll man daswie auf frühern Tagen verantworten. 7. Endlich sollen die Gesandten Alles anwenden, was zur Beilegungdes obwaltenden Spans und gemeiner Eidgenossenschaft zu Frieden, Ruhe, Lob, Nutzen und Ehre erschießen mag.

St. A. Bern: InstructionSbuch lt. 5. Iis.

33) Ohne Tagesangabe (dem Inhalt nach vom 7. November), 9 Uhr Nachmittag. Die Gesandten vonBern in Solothurn an ihre Obern. Nach dein Morgcnbrod seien die von Solothurn 1170 Mann stark mitdem Panner vor die Stadt und wieder zurückgezogen. Nach 3 Uhr erhielten sie ihre Antwort, der frühernfast gleich, nur in soweit gemildert, daß sie die Boten auch in Betreff der acht Männer mit wissenhasterThädigung unterhandeln lassen wollen. Auch die acht Männer sammt der ganzen Gemeinde stelltenAr-tikel," worüber Schultheiß und Rath zwar unwillig wurden, doch schriftliche Antwort zu geben versprachen.Wenn die Schiedleuteeines Gcmüths" wären, stünde die Sache auf gutem Wege. Doch werden die Botenvon Bern ohne Wissen ihrer Obern anläßlich des Glaubens nichts beschließen. Der durch Konrad Tübi ihnenüberschickten Instruction werden sie nachkommen sobald es sich schicke, den V Orten das sie Betreffende vorzu-tragen, und über das Verhalten derselben werden sie berichten. Beim Beginn des Aufruhrs habe jeder ge-glaubt, die von Bern werden sich dabei bctheiligen; nachdem man aber das unparteiische und vermittelndeBenehmen derselben sehe, haben die Boten der V Orte ihren Obern geschrieben,die unruw och abzestellen".Morgen früh reiten die von den Schiedorten wieder nach Wietlisbach, mit den Abgewichenen zu verhandeln.Dieser Brief sei beim letzten (nechsten") Schreiben zu schicken vergessen worden.

St. A. Bern: Solothurner Handlung bctressend die Relonnatio», S. l»Z.

34) 7. November. Bericht der Gesandten der V Orte zu Solothurn an ihre Ober» über die Vor- undNachmittagssitzung vom 7. November, übereinstimmend mit den Berner Berichten. Obwohl die Boten vonBern, Zürich und andern Orten sichschiedlich" erzeigen, sei man der Sache doch nicht sicher und dürftees gerathen sein, in die Landschaft des Abts von St. Gallen und an die Edelleute im Thurgau Bericht zugeben, damit sie bei einem etwaigen Aufruhr gefaßt seien. Die Antwort des Franzosen folge mit, er bitteaber, sie geheim zu halten. Die zwei Herren werden, damit sie sichere Botschaft zum König schicken möge»,»ach Freiburg (sich begeben) und dort bis zur Vollendung der Sache verharren sc.

St. A. Lucern: A. Neligionöhändel. L. A. Schwyz: Abschiedeschriften. Abgedruckt im GArchiv für sch,veiz. Reformationsgeschichte t. V2S.

35) 7. November, Freibnrg. Rüth und Burger von Freiburg an ihre Boten in Solothurn. Danksür ihren Fleiß, Mühe und Arbeit, die sie in der Angelegenheit der Eidgenossen und Mitbürger von Solo-thurn verwendet haben und Bitte, fernerhin Alles zu thun, was zu gütlicher Unterhandlung gebühre. Ans demBericht der Boten entnehme man, daß die V Orte ihren Boten in Solothurn geschrieben, sie sollen zu Alleinüehülflich sein, was zu Frieden und Ruhe dienen möge, doch den Freiheiten und Statuten der Stadt Solo-thurn und dein alten, wahren, christlichen Glauben unnachtheilig, mit dem Anhang,so sich etwas verersZutragen wurde, daß si ein gemein ufsechen uf si haben und lib und gut zu ihnen setzen wollen". Einbleiches Schreiben der V Orte sei an die von Freiburg gelangt. Sie (Rath und Burger von Freiburg)haben zwar von Solothurn noch keine Mahnung erhalten,doch nebensyts vermerkt, wie eine, so sie usge-sandt, uf dem wäg angrifungshalb des boten niderlegung (nit?) überkommen". Nichts desto wenigerseien sie (von Freiburg) der ganz gleichen Meinung und Gesinnung, wie die der V Orte. Dieses mögenNe Boten von Freibnrg denen der V Orte anzeigen, doch sie bitten, solches zur Zeit noch geheim zu halten.Man möge betrachten, in welcher Lage sich die von Freiburg befinden (an wellichen enden wir gesessen"),und dafür sorgen, daß wenn die Sache gütlich hingelegt werde, man auf sie weniger Unwillen werfe unddaß anderseits die von Solothurn nicht zu hartnäckig seien (destweniger Hallstärkung empfnchen"). AnsSamstag (1. November) habe man die Bundesgenossen und Mitbürger in Wallis zu getreuem Aufsehen gemahnt,